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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

3 Grundlagen der Kanalsanierung<br />

- 12 -<br />

Grundlagen der Kanalsanierung<br />

Nachdem in Kapitel 2 die Grundlagen der Kanalisation, die im Falle der Kanalsa-<br />

nierung die vorhandene Bausubstanz bilden, definiert wurden, sind nachfolgend<br />

Veranlassung und Begrifflichkeiten der erforderlichen Sanierungen erläutert.<br />

3.1 Die Eigenüberwachungsverordnung<br />

Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Einleitung von Ab-<br />

wässern in Gewässer oder öffentliche Abwasseranlagen bedingt eine einwand-<br />

freie Wartung der Abwasserbehandlungsanlagen und einen sicheren Betrieb der<br />

Kanalnetze. Ebenso ist es unerlässlich, dass die Abwasserbeschaffenheit mit<br />

hinreichender Genauigkeit und Häufigkeit überprüft wird.<br />

Die Gewässerschutzpolitik am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz beruht im<br />

Wesentlichen auch auf dem verantwortungsvollen Umgang der Anlagenbetreiber<br />

mit den Gewässern. 19<br />

Die Landesverordnung [3] über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen<br />

(EÜVOA) 20 vom 27. August 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.<br />

März 2006, legt den Mindestumfang der durchzuführenden Untersuchungen und<br />

die erforderlichen Nachweise fest.<br />

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat als Dienstleistungsangebot den Leitfaden<br />

"Eigenüberwachung von Abwasseranlagen" herausgegeben. Hier finden die<br />

Betreiber und das Personal von öffentlichen und industriellen Abwasseranlagen<br />

Auskünfte zu rechtlichen Fragen. Daneben gibt der Leitfaden Hilfestellungen zur<br />

Durchführung der umfangreichen Überwachungsaufgaben in den Abwasseranla-<br />

gen.<br />

Auszug aus dem<br />

„Leitfaden – Eigenüberwachung von Abwasseranlagen; Eine Handlungshilfe für<br />

die Praxis“; Herausgeber: Land Rheinland-Pfalz<br />

19 Zu Gewässern zählen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Küstengewässer,<br />

Flüsse, Bäche, Quellen und Grundwasserkörper.<br />

20 Ausführungen am Beispiel der Eigenüberwachungsverordnung Rheinland-Pfalz

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