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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3<br />

Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen<br />

tragfähigen Bestandsuntergründe nicht<br />

eignen. Dies gilt auch für bewitterte Holz-<br />

untergründe. Die hier in der Branche gän-<br />

gigen Betrugsversuche hinsichtlich Abliefe-<br />

rung nicht vertragsgerechter Minderqualität<br />

- Ursache vieler Baumängel und -schäden -<br />

erfordern erhebliche Baustellenkontrolle<br />

und Materialprüfung. Die Erhaltungspla-<br />

nung ist im Bauablauf am Denkmal regel-<br />

mäßig weiter mit den Denkmalbehörden<br />

fortzuschreiben (Auflage in Bewilligungs-<br />

bescheiden bei Denkmalförderung), mit<br />

allen Konsequenzen auf die Ergän-<br />

zung/Fortschreibung der Leistungen aus<br />

früheren Phasen.<br />

keit) nicht eignen. Die in der Branche we-<br />

gen des Preisdrucks zu erwartenden<br />

“Sparversuche” hinsichtlich Ablieferung<br />

nicht vertragsgerechter Minderqualität -<br />

Ursache vieler Baumängel und -schäden -<br />

erfordern erhebliche Baustellenkontrolle<br />

und Materialprüfung.<br />

♦ Leistungsphase 9 – Objektdokumentation:<br />

In dieser Leistungsphase kann die durch<br />

die Restaurierungstechnik gelungene Mit-<br />

verwendung vorhandener Bausubstanz für<br />

entsprechende Projektdokumentationen<br />

der Denkmalpflege bzw. die Zusammen-<br />

stellung der baubegleitenden Nachträge<br />

der Bestandsaufnahmen erforderlich wer-<br />

den. Zur Eignungsüberprüfung der ange-<br />

wendeten Baumethoden im Hinblick auf<br />

den Bestand können besondere Leistun-<br />

gen, sinngemäß gem. HOAI §15 (4): "Wir-<br />

kungskontrollen von Maßnahmen" erforder-<br />

lich werden. Bei Auftreten von Mängeln<br />

und Schäden ist als Besondere Leistung<br />

der Einfluss der mitverwendeten Bausub-<br />

stanz sinngemäß gem. HOAI §15 (4): "Er-<br />

mitteln von Schadensursachen" zu klären,<br />

um aussichtslose Ansprüche zu vermeiden.<br />

Bei der Erbringung von Wartungs- und<br />

Inspektionsleistungen (vgl. Phase 5) ist<br />

gegebenenfalls mitzuwirken. Nach dem<br />

immer noch aktuellen Urteil des BGH vom<br />

In dieser Leistungsphase kann die durch<br />

die Renovierungstechnik gelungene Mit-<br />

verwendung vorhandener Bausubstanz für<br />

entsprechende Projektdokumentationen<br />

der Pflege des geographischen Informati-<br />

onssystems (GIS) des Netzbetreibers bzw.<br />

die Zusammenstellung der baubegleiten-<br />

den Nachträge der Bestandsaufnahmen<br />

erforderlich werden. Zur Eignungsüberprü-<br />

fung der angewendeten Baumethoden im<br />

Hinblick auf den Bestand können besonde-<br />

re Leistungen, sinngemäß gem. HOAI § 55<br />

(5): "Wirkungskontrollen von Maßnahmen"<br />

erforderlich werden. Bei Auftreten von<br />

Mängeln und Schäden ist als Besondere<br />

Leistung der Einfluss der mitverwendeten<br />

Bausubstanz sinngemäß gem. HOAI § 55<br />

(5): "Ermitteln von Schadensursachen" zu<br />

klären, um aussichtslose Ansprüche zu<br />

vermeiden. Bei der Erbringung von War-<br />

tungs- und Inspektionsleistungen (vgl.<br />

Phase 5) ist gegebenenfalls mitzuwirken.<br />

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