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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3<br />

Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen<br />

und Diebstahl sowie sonstige Schutz- und<br />

Kontrollmechanismen. Fallweise müssen<br />

für die sachgerechte Erhaltung der mit-<br />

verwendeten Bausubstanz besondere<br />

Wartungsleistungen, Inspektions- und<br />

Instandhaltungsintervalle im Zusammen-<br />

hang mit den sonstigen Leistungen ge-<br />

plant werden.<br />

♦ Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe:<br />

Vorhandene Bausubstanz muss im Rah-<br />

men der Anforderungen gem. VOB/A §9<br />

(z.B. 3 (1): "alle (die Leistung) beeinflus-<br />

senden Umstände"; 3 (3): "die wesentlichen<br />

Verhältnisse der Baustelle") so vollständig<br />

in der Leistungsbeschreibung erfasst wer-<br />

den, dass für alle Bieter die "einwandfreie<br />

Preisermittlung" ermöglicht wird. Bei unzu-<br />

reichender Beschreibung der Bestandsver-<br />

hältnisse in den Vorbemerkungen und dem<br />

Leistungsverzeichnis selbst drohen sonst<br />

berechtigte Einwände gegen die vom Auf-<br />

traggeber zu verantwortende Kalkulations-<br />

grundlage (LV) und damit berechtigte<br />

Nachtragsforderungen sowie Verzögerun-<br />

gen und Risiken im Bauablauf. Die für das<br />

bestandsgerechte Bauen betreffend Schutz<br />

mitverwendeter Bausubstanz vor unbeab-<br />

sichtigten Verlusten im Bauablauf und<br />

Schäden durch inkompatible Baustoffe zu<br />

treffenden Qualitätsvorgaben an Bauver-<br />

fahren und Materialwahl sind in der Leis-<br />

tungsbeschreibung eindeutig festzulegen.<br />

Zur Überprüfung der Bestandseignung sind<br />

nach Bedarf Arbeitsmuster und Tauglich-<br />

keitsüberprüfungen im erforderlichen Um-<br />

fang in der Leistungsbeschreibung vorzu-<br />

sehen. Zur pauschalen bzw. bauteilbezo-<br />

genen Wertermittlung der anrechenbaren<br />

Vorhandene Bausubstanz muss im Rah-<br />

men der Anforderungen gem. VOB/A §9<br />

(z.B. 3 (1): "alle (die Leistung) beeinflus-<br />

senden Umstände"; 3 (3): "die wesentli-<br />

chen Verhältnisse der Baustelle") so voll-<br />

ständig in der Leistungsbeschreibung er-<br />

fasst werden, dass für alle Bieter die "ein-<br />

wandfreie Preisermittlung" ermöglicht wird.<br />

Bei unzureichender Beschreibung der Be-<br />

standsverhältnisse in den Vorbemerkun-<br />

gen und dem Leistungsverzeichnis selbst<br />

drohen sonst berechtigte Einwände gegen<br />

die vom Auftraggeber zu verantwortende<br />

Kalkulationsgrundlage (LV) und damit be-<br />

rechtigte Nachtragsforderungen sowie<br />

Verzögerungen und Risiken im Bauablauf.<br />

Die für das bestandsgerechte Bauen<br />

betreffend Schutz mit verwendeter Bau-<br />

substanz vor unbeabsichtigten Verlusten<br />

im Bauablauf und Schäden durch inkompa-<br />

tible Baustoffe zu treffenden Qualitätsvor-<br />

gaben an Bauverfahren und Materialwahl<br />

sind in der Leistungsbeschreibung eindeu-<br />

tig festzulegen. Zur Überprüfung der Be-<br />

standseignung sind nach Bedarf Arbeits-<br />

muster und Tauglichkeitsüberprüfungen im<br />

erforderlichen Umfang in der Leistungsbe-<br />

schreibung vorzusehen. Zur pauschalen<br />

bzw. bauteilbezogenen Wertermittlung der<br />

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