Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...
Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ... Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3 Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen nanzwirtschaftlichen Abstimmungen in den vorhergehenden Phasen werden im Denk- malschutz nochmals Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit (bzw. die Er- laubnisfähigkeit gem. Denkmalschutzge- setz) der bestandsbezogenen Planung, teils mittels Vorlage besonderer Abbruch- und Eingriffszeichnungen erforderlich, bei denen die mitzuverarbeitende Bausubstanz prüffä- hig darzustellen ist. Insofern kann eine Pla- nung ohne Berücksichtigung der denkmal- pflegerischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die mitzuverarbeitende Bausubstanz den denkmalpflegerischen Beurteilungen hinsichtlich der "Erlaubnis" bzw. "Genehmigung" im denkmalpflegeri- schen Sinn nicht genügen, woraus sich selbstverständlich die Anrechenbarkeit der mitverwendeten Bausubstanz auch in der Leistungsphase Genehmigungsplanung ergibt. Auch evtl. gegebene Brandschutz- auflagen hinsichtlich Mitverwendung "unzu- lässiger" Bestandsteile und entsprechende Kompensationsmaßnahmen am Bestand erfordern hier besondere auf die Bausub- stanz bezogene Planungsleistungen. Diese in der Genehmigungsphase vorzulegenden Pläne erfordern teilweise auch vorgezogene Leistungen der Phase 5, um hinreichend konkrete Beurteilungskriterien schon im baurechtlichen Genehmigungsverfahren vorzulegen. Überraschende und budget- sprengende Genehmigungsauflagen kön- nen so weitestgehend vermieden werden. ♦ Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung: Die vorhandene Bausubstanz muss in allen Werk- und Detailplänen berücksichtigt und dargestellt werden. Wand-, Decken sowie Die vorhandene Bausubstanz muss in allen Werk- und Detailplänen berücksich- tigt und dargestellt werden. Schächte, Seite 7 von 13
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3 Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen sonstige Konstruktionsanschlüsse, - verbindungen sowie -bekleidungen Be- stand-Neuteil, Fenster- und Türenanschläge bei Neueinbau sowie Reparaturanschluss bei Austausch defekter Bauteile, Treppen, Fugen, Brandschutzauflagen und nach- weisgerechter Einbau von Brandschutzkon- struktionen usw. stellen hohe Anforderun- gen an das gesamte Gestaltungs- bzw. Restaurierungskonzept und Konstruktions- prinzip. Die mitverwendete Bausubstanz ist von der zu erneuernden Bausubstanz zeichnerisch abzugrenzen, um eine ausrei- chende Lesbarkeit der Details sicherzustel- len. Die Mitverwendung von vorhandener Bausubstanz erfordert außerdem aufwendi- ge Planung bestandsgeeigneter Bauverfah- ren und Baustoffe, da neue Baustoffe mit abweichenden chemischen bzw. physikali- schen Eigenschaften auch substanzschädi- gende Auswirkung haben können. Oft wird hier auch die Besondere Leistung "Planen von Maßnahmen zum Schutz vorhandener Substanz" (HOAI §15 (4)) erforderlich, die gesondert zu vereinbaren ist. Dabei geht es z.B. um Staubschutzwände, dem Bauablauf entsprechende Brandschutzeinrichtung und Baustellenordnung, ortsfester Schutz bzw. Ausbau und Zwischenlagerung gefährdeter wertvoller/mitzuverwendender Bauteile, Zugangskontrolle als Schutz gegen Brand- stiftung und Diebstahl sowie sonstige Schutz- und Kontrollmechanismen. Fallwei- se müssen für die sachgerechte Erhaltung der mitverwendeten Bausubstanz besonde- re Wartungsleistungen, Inspektions- und Instandhaltungsintervalle im Zusammen- hang mit den sonstigen Leistungen geplant werden. Haltungen, Leitungen, Anschlüsse, Stut- zen, Abzweige, Bögen etc. stellen hohe Anforderungen an das gesamte Renovie- rungsskonzept und Konstruktionsprinzip. Die mitverwendete Bausubstanz ist von der zu erneuernden Bausubstanz zeichne- risch abzugrenzen, um eine ausreichende Lesbarkeit der Details sicherzustellen. Die Mitverwendung von vorhandener Bausub- stanz erfordert außerdem aufwendige Planung bestandsgeeigneter Bauverfah- ren und Baustoffe, da neue Baustoffe mit abweichenden chemischen bzw. physika- lischen Eigenschaften auch substanz- schädigende Auswirkung haben können. Oft wird hier auch die Besondere Leistung "Planen von Maßnahmen zum Schutz vorhandener Substanz" (HOAI § 55 Abs. 5) erforderlich, die gesondert zu vereinba- ren ist. Bei Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 6 von Ingenieurbauwerken können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden: Ermitteln substanzbe- zogener Daten und Vorschriften; Untersu- chen und Abwickeln der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bau- oder Betriebszuständen; Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefunde- nen Substanz und Überarbeiten der Pla- nung bei Abweichen von den ursprüngli- chen Feststellungen; Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebung von Schäden oder Mängeln. Dabei geht es z.B. um ent- sprechende Brandschutzeinrichtung und Baustellenordnung, Schutz gefährdeter mitzuverwendender Bauteile, Zugangs- kontrolle als Schutz gegen Brandstiftung Seite 8 von 13
- Seite 117 und 118: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 119 und 120: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 121 und 122: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 123 und 124: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 125 und 126: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 127 und 128: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2
- Seite 129 und 130: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 131 und 132: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 133 und 134: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 135 und 136: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 137 und 138: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 139 und 140: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 141 und 142: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 143 und 144: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 145 und 146: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 147 und 148: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 149 und 150: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 1
- Seite 151 und 152: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 2
- Seite 153 und 154: Planen und Bauen im Bestand - Schwe
- Seite 155 und 156: Planen und Bauen im Bestand - Schwe
- Seite 157 und 158: Planen und Bauen im Bestand - Schwe
- Seite 159 und 160: Planen und Bauen im Bestand - Schwe
- Seite 161 und 162: Planen und Bauen im Bestand - Schwe
- Seite 163 und 164: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3
- Seite 165 und 166: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3
- Seite 167: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3
- Seite 171 und 172: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3
- Seite 173 und 174: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3
- Seite 175 und 176: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 4
- Seite 177 und 178: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 179 und 180: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 181 und 182: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 183 und 184: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 185 und 186: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 187 und 188: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 189 und 190: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 191 und 192: Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 6
- Seite 193 und 194: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 195 und 196: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 197 und 198: Anhang 7 Planen und Bauen im Bestan
- Seite 199 und 200: Anhang 7 Planen und Bauen im Bestan
- Seite 201 und 202: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 203 und 204: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
- Seite 205: Johannes Linsmaier Matr.-Nr. 857833
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3<br />
Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3<br />
Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen<br />
sonstige Konstruktionsanschlüsse, -<br />
verbindungen sowie -bekleidungen Be-<br />
stand-Neuteil, Fenster- und Türenanschläge<br />
bei Neueinbau sowie Reparaturanschluss<br />
bei Austausch defekter Bauteile, Treppen,<br />
Fugen, Brandschutzauflagen und nach-<br />
weisgerechter Einbau von Brandschutzkon-<br />
struktionen usw. stellen hohe Anforderun-<br />
gen an das gesamte Gestaltungs- bzw.<br />
Restaurierungskonzept und Konstruktions-<br />
prinzip. Die mitverwendete Bausubstanz ist<br />
von der zu erneuernden Bausubstanz<br />
zeichnerisch abzugrenzen, um eine ausrei-<br />
chende Lesbarkeit der Details sicherzustel-<br />
len. Die Mitverwendung von vorhandener<br />
Bausubstanz erfordert außerdem aufwendi-<br />
ge Planung bestandsgeeigneter Bauverfah-<br />
ren und Baustoffe, da neue Baustoffe mit<br />
abweichenden chemischen bzw. physikali-<br />
schen Eigenschaften auch substanzschädi-<br />
gende Auswirkung haben können. Oft wird<br />
hier auch die Besondere Leistung "Planen<br />
von Maßnahmen zum Schutz vorhandener<br />
Substanz" (HOAI §15 (4)) erforderlich, die<br />
gesondert zu vereinbaren ist. Dabei geht es<br />
z.B. um Staubschutzwände, dem Bauablauf<br />
entsprechende Brandschutzeinrichtung und<br />
Baustellenordnung, ortsfester Schutz bzw.<br />
Ausbau und Zwischenlagerung gefährdeter<br />
wertvoller/mitzuverwendender Bauteile,<br />
Zugangskontrolle als Schutz gegen Brand-<br />
stiftung und Diebstahl sowie sonstige<br />
Schutz- und Kontrollmechanismen. Fallwei-<br />
se müssen für die sachgerechte Erhaltung<br />
der mitverwendeten Bausubstanz besonde-<br />
re Wartungsleistungen, Inspektions- und<br />
Instandhaltungsintervalle im Zusammen-<br />
hang mit den sonstigen Leistungen geplant<br />
werden.<br />
Haltungen, Leitungen, Anschlüsse, Stut-<br />
zen, Abzweige, Bögen etc. stellen hohe<br />
Anforderungen an das gesamte Renovie-<br />
rungsskonzept und Konstruktionsprinzip.<br />
Die mitverwendete Bausubstanz ist von<br />
der zu erneuernden Bausubstanz zeichne-<br />
risch abzugrenzen, um eine ausreichende<br />
Lesbarkeit der Details sicherzustellen. Die<br />
Mitverwendung von vorhandener Bausub-<br />
stanz erfordert außerdem aufwendige<br />
Planung bestandsgeeigneter Bauverfah-<br />
ren und Baustoffe, da neue Baustoffe mit<br />
abweichenden chemischen bzw. physika-<br />
lischen Eigenschaften auch substanz-<br />
schädigende Auswirkung haben können.<br />
Oft wird hier auch die Besondere Leistung<br />
"Planen von Maßnahmen zum Schutz<br />
vorhandener Substanz" (HOAI § 55 Abs.<br />
5) erforderlich, die gesondert zu vereinba-<br />
ren ist. Bei Modernisierungen im Sinne<br />
des § 3 Nr. 6 von Ingenieurbauwerken<br />
können neben den in Absatz 2 erwähnten<br />
Besonderen Leistungen insbesondere die<br />
nachstehenden Besonderen Leistungen<br />
vereinbart werden: Ermitteln substanzbe-<br />
zogener Daten und Vorschriften; Untersu-<br />
chen und Abwickeln der notwendigen<br />
Sicherungsmaßnahmen von Bau- oder<br />
Betriebszuständen; Örtliches Überprüfen<br />
von Planungsdetails an der vorgefunde-<br />
nen Substanz und Überarbeiten der Pla-<br />
nung bei Abweichen von den ursprüngli-<br />
chen Feststellungen; Erarbeiten eines<br />
Vorschlags zur Behebung von Schäden<br />
oder Mängeln. Dabei geht es z.B. um ent-<br />
sprechende Brandschutzeinrichtung und<br />
Baustellenordnung, Schutz gefährdeter<br />
mitzuverwendender Bauteile, Zugangs-<br />
kontrolle als Schutz gegen Brandstiftung<br />
Seite 8 von 13