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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3 Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen ralwolle, mit toxischen Brandschutzmitteln vergiftete Polystyrol-Dämmstoffe) sind möglicherweise im Bestand vorhanden, welche diesbezüglichen Untersuchungen sind erforderlich, welche zusätzlichen Si- cherungs- und Entsorgungsleistungen lei- ten sich daraus ab? Zu klären ist auch der Einfluss von gefährlichen Bauzuständen aus geschädigten bzw. überbeanspruchten Bauteilen auf den erforderlichen Personen- schutz. Die hier erforderlichen Analysen stehen auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sicherheits- und Gesund- heitsschutz-Koordination gem. Baustellen- verordnung. Sind Ausnahmen für giftfreien Holzschutz einzuholen, um die "normge- mäß geschützten" Althölzer nicht als ge- fährlichen und gesundheitlich bedenklichen Sondermüll im Bauwerk zu belassen? - Sonstiger rechtlicher Regelungsbedarf für die Vertragswerke Welche Ausnahmen und Haftungsaus- schlüsse sind bei dem Abschluss der Ver- träge mit den Planern, den Baufirmen und ggf. späteren Bauwerksnutzern vorzuse- hen, um bestandszerstörende, technisch unangemessene und unwirtschaftliche Planungs- und Bauverfahren auszuschlie- ßen? Inwieweit wird hier zusätzliche Rechtsberatung (Rechtsanwalt) erforder- lich? - Vergabe: Welche mitverarbeitete Bausubstanz ist in der Leistungsbeschreibung gem. VOB/A §9 zu beschreiben, um die darauf aufbauen- den Leistungen weitestgehend nachtrags- sicher und ergebnisbezogen vergeben zu weise im Bestand vorhanden, welche dies- bezüglichen Untersuchungen sind erforder- lich, welche zusätzlichen Sicherungs- und Entsorgungsleistungen leiten sich daraus ab? Zu klären ist auch der Einfluss von gefährlichen Bauzuständen aus geschädig- ten bzw. überbeanspruchten Bauteilen auf den erforderlichen Personenschutz. Die hier erforderlichen Analysen stehen auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination gem. Baustellenverordnung. - Sonstiger rechtlicher Regelungsbedarf für die Vertragswerke Welche Ausnahmen und Haftungsaus- schlüsse sind bei dem Abschluss der Ver- träge mit den Planern, den Baufirmen und ggf. späteren Bauwerksnutzern vorzuse- hen, um bestandszerstörende, technisch unangemessene und unwirtschaftliche Planungs- und Bauverfahren auszuschlie- ßen? Inwieweit wird hier zusätzliche Rechtsberatung (Rechtsanwalt) erforder- lich? - Vergabe: Welche mitverarbeitete Bausubstanz ist in der Leistungsbeschreibung gem. VOB/A §9 zu beschreiben, um die darauf aufbauen- den Leistungen weitestgehend nachtrags- sicher und ergebnisbezogen vergeben zu Seite 5 von 13

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3 Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen können? Welche Form der technischen Bestandsaufnahme ist dafür erforderlich? ♦ Leistungsphase 2 – Vorplanung: In diesem Stadium wird nach der Grundla- genermittlung zum ersten Mal skizzenhaft bzw. in vorläufigen Maßnahmenbeschrei- bungen geklärt, in welchem Umfang vor- handene Bausubstanz mitverarbeitet bzw. konstruktiv ertüchtigt werden kann. Sowohl der Planungsgedanke als auch die zeichne- rische Darstellung und die vorläufige Maß- nahmenbeschreibung sowie Kostenschät- zung nach DIN 276 sind uneingeschränkt von dieser vorhandenen Bausubstanz ab- hängig und müssen mitberücksichtigt wer- den. ♦ Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung: Hier gilt sinngemäß das bereits in Phase 2 Erwähnte, wobei sich der Umfang noch genauer bestimmen lässt. Eine endgültige Abgrenzung ist jedoch auch hier ohne die fallweise erforderliche vorgezogene Aus- führungsplanung noch nicht möglich. können? Welche Form der technischen Bestandsaufnahme ist dafür erforderlich? Wie neben beschrieben Wie neben beschrieben ♦ Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung: Im Bauantrag sind alle mitverarbeitenden Bauteile darzustellen und sowohl statisch wie auch bauphysikalisch zu bewerten (Nachweis Tragwerk, Wärme- und Schall- schutz, Ausnahme-/Befreiungsverfahren EnEV). Nach den diesbezüglichen techni- schen und baurechtlichen, bei der Verwen- dung von Subventionen bzw. haushalts- rechtlich bewirtschafteten Mitteln auch fi- Fällt in der Regel bei der Kanalsanierung nicht an. Seite 6 von 13

Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3<br />

Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen<br />

ralwolle, mit toxischen Brandschutzmitteln<br />

vergiftete Polystyrol-Dämmstoffe) sind<br />

möglicherweise im Bestand vorhanden,<br />

welche diesbezüglichen Untersuchungen<br />

sind erforderlich, welche zusätzlichen Si-<br />

cherungs- und Entsorgungsleistungen lei-<br />

ten sich daraus ab? Zu klären ist auch der<br />

Einfluss von gefährlichen Bauzuständen<br />

aus geschädigten bzw. überbeanspruchten<br />

Bauteilen auf den erforderlichen Personen-<br />

schutz. Die hier erforderlichen Analysen<br />

stehen auch im Zusammenhang mit der<br />

Tätigkeit der Sicherheits- und Gesund-<br />

heitsschutz-Koordination gem. Baustellen-<br />

verordnung. Sind Ausnahmen für giftfreien<br />

Holzschutz einzuholen, um die "normge-<br />

mäß geschützten" Althölzer nicht als ge-<br />

fährlichen und gesundheitlich bedenklichen<br />

Sondermüll im Bauwerk zu belassen?<br />

- Sonstiger rechtlicher Regelungsbedarf für<br />

die Vertragswerke<br />

Welche Ausnahmen und Haftungsaus-<br />

schlüsse sind bei dem Abschluss der Ver-<br />

träge mit den Planern, den Baufirmen und<br />

ggf. späteren Bauwerksnutzern vorzuse-<br />

hen, um bestandszerstörende, technisch<br />

unangemessene und unwirtschaftliche<br />

Planungs- und Bauverfahren auszuschlie-<br />

ßen? Inwieweit wird hier zusätzliche<br />

Rechtsberatung (Rechtsanwalt) erforder-<br />

lich?<br />

- Vergabe:<br />

Welche mitverarbeitete Bausubstanz ist in<br />

der Leistungsbeschreibung gem. VOB/A §9<br />

zu beschreiben, um die darauf aufbauen-<br />

den Leistungen weitestgehend nachtrags-<br />

sicher und ergebnisbezogen vergeben zu<br />

weise im Bestand vorhanden, welche dies-<br />

bezüglichen Untersuchungen sind erforder-<br />

lich, welche zusätzlichen Sicherungs- und<br />

Entsorgungsleistungen leiten sich daraus<br />

ab? Zu klären ist auch der Einfluss von<br />

gefährlichen Bauzuständen aus geschädig-<br />

ten bzw. überbeanspruchten Bauteilen auf<br />

den erforderlichen Personenschutz. Die<br />

hier erforderlichen Analysen stehen auch<br />

im Zusammenhang mit der Tätigkeit der<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-<br />

Koordination gem. Baustellenverordnung.<br />

- Sonstiger rechtlicher Regelungsbedarf für<br />

die Vertragswerke<br />

Welche Ausnahmen und Haftungsaus-<br />

schlüsse sind bei dem Abschluss der Ver-<br />

träge mit den Planern, den Baufirmen und<br />

ggf. späteren Bauwerksnutzern vorzuse-<br />

hen, um bestandszerstörende, technisch<br />

unangemessene und unwirtschaftliche<br />

Planungs- und Bauverfahren auszuschlie-<br />

ßen? Inwieweit wird hier zusätzliche<br />

Rechtsberatung (Rechtsanwalt) erforder-<br />

lich?<br />

- Vergabe:<br />

Welche mitverarbeitete Bausubstanz ist in<br />

der Leistungsbeschreibung gem. VOB/A §9<br />

zu beschreiben, um die darauf aufbauen-<br />

den Leistungen weitestgehend nachtrags-<br />

sicher und ergebnisbezogen vergeben zu<br />

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