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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_Anhang 3<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz – Anhang 3<br />

Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der Leistungsphasen<br />

4.3.5 Begründungen zur mitverarbeiteten Bausubstanz innerhalb der<br />

Leistungsphasen<br />

Zur Erkundung, Bewertung, Beurteilung und Mitberücksichtigung der vorhande-<br />

nen Bausubstanz während des Planungsprozesses der Objektplanung sind die<br />

Leistungen 1 in Teilgrundleistungen zu untergliedern. In nachfolgender Tabelle<br />

sind § 15 HOAI – Gebäudeplanung und § 55 HOAI - Ingenieurbauwerke gegen-<br />

übergestellt. Sie bieten dem Ingenieur Begründungen, wo und in welcher Form<br />

vorhandene Bausubstanz mitverarbeitet werden muss. Auf der anderen Seite<br />

stellt die Tabelle dem Auftraggeber eine Art Kontrollheft zur Verfügung, um die<br />

vorgebrachten Honorarargumente entsprechend bewerten zu können. Dipl.-Ing.<br />

Konrad Fischer hat sich eingehend mit der Thematik befasst und folgenden<br />

Kommentar einleitend geschrieben:<br />

Es finden sich von behördlichen HOAI-Minderungs-Spezialisten entwickelte Ar-<br />

gumentationsmuster, dass die angemessene Berücksichtigung der anrechenba-<br />

ren Kosten für die mitverarbeitete Bausubstanz eine Reduzierung um Leistungs-<br />

phasen wegen darin nicht erfolgter Berücksichtigung begründen kann. Diesen<br />

Standpunkt hat sich nun auch der BGH (Urteil 27.2.03) in gewisser Hinsicht zu<br />

Eigen gemacht. Diese Minderung ist aber nicht nur HOAI-systemwidrig, sondern<br />

im Falle HOAI-konformer Planungsleistung auch sachlich falsch. Die nachfolgen-<br />

den Erläuterungen belegen dies unmissverständlich und können bei den Ver-<br />

tragsverhandlungen bei leistungs- und ergebnisbezogenen Auftraggebern mit<br />

eingebracht werden. Als Beispiel für die Gebäudeplanung gem. HOAI § 15 wer-<br />

den die Leistungsanforderungen in den einzelnen Leistungsphasen angeführt.<br />

Die Argumente lassen sich ebenfalls auf die sonstigen Ingenieurgrundleistungen<br />

gem. HOAI §§ 55 (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), 64 (Tragwerkspla-<br />

nung / Statik) und 73 (<strong>Technische</strong> Ausrüstung / Haustechnik) übertragen. 2<br />

1 In Anlehnung an die Ausarbeitung von Dipl.-Ing. Univ. Konrad Fischer zum Thema „Die<br />

mit verwendete Bausubstanz gem. HOAI § 10. 3a; Quelle: www.konrad-fischer-info.de<br />

vom 08.09.2008<br />

2 Zitat von Dipl.-Ing. Univ. Konrad Fischer zur Frage in welchen Leistungsphasen vorhandene<br />

Bausubstanz berücksichtigt werden muss.<br />

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