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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Einleitung – Ingenieurleistungen in der Kanalsanierung<br />

Durch diese Fakten lässt sich ein beträchtlicher Investitionsstau ableiten, den es<br />

in den nächsten Jahrzehnten abzuarbeiten gilt. Dass dies von kommunaler Seite<br />

nicht ohne Mithilfe von Fachleuten ausgeführt werden kann, ist bei der immer<br />

dünner werdenden Personaldecke und den fehlenden technischen Experten für<br />

die Werterhaltung von Entwässerungssystemen im öffentlichen Dienst unumstrit-<br />

ten.<br />

1.2 Das Honorierungsproblem der mitverarbeiteten<br />

Bausubstanz<br />

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bedeuten eine sorgfältige Planung<br />

und Bauleitung durch qualifizierte Ingenieure, die neben der herkömmlichen Bau-<br />

ingenieurausbildung auch eine in der Kanalsanierung vertiefende Weiterbildung,<br />

wie von der DWA 7 oder dem VSB 8 als Zertifizierter Kanalsanierungsberater an-<br />

geboten, genossen haben sollten.<br />

Planungsleistungen für Kanalsanierung, ob Bedarfsplanung nach DIN EN 18 205<br />

oder Objektplanungen nach HOAI [1], werden somit an qualifizierte Ingenieurbü-<br />

ros vergeben. Es handelt sich um Verträge nach BGB 9 und HOAI 10 . Die Leistun-<br />

gen sind zu bewerten und angemessen zu vergüten.<br />

Seit jedoch Ingenieurleistungen im Zusammenhang der Kanalsanierung an Inge-<br />

nieurbüros übertragen werden, stellt sich die Frage der Vergütung. Hierbei be-<br />

stehen bei den Vertragspartnern unterschiedliche Auffassungen und Unsicher-<br />

heiten.<br />

Die wesentlichen Fragen sind:<br />

♦ Wie passt die HOAI zu den erforderlichen Kanalsanierungsleistungen?<br />

♦ Welche Aufgaben sind von der HOAI preisrechtlich erfasst?<br />

♦ Welche Zusätze sind in Ansatz zu bringen?<br />

♦ Was ist in der Kanalsanierung ein Objekt im Sinne der HOAI?<br />

♦ Kann die mitverarbeitete Bausubstanz Bestandteil der anrechenbaren<br />

Kosten sein?<br />

7 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.<br />

8 Verband Zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e.V.<br />

9 Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertrag nach § 631 BGB<br />

10 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

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