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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

Liste und der Ermittlung der anrechenbaren Kosten (ohne die vorhandene Bau-<br />

substanz) ein Ergebnis erzielt wird, das in Anhang 7, Seite 9 und 10 ausgearbei-<br />

tet ist. Die Baukosten wurden auf rd. 50% der Neubaukosten in offener Bauweise<br />

geschätzt 153 . Die Vorgaben für die Berechnung sind anrechenbare Kosten von<br />

netto 60.000 €. Aufgrund der Bewertungsmerkmale substanz- und systembezo-<br />

gene Merkmale, nutzungsbedingte Merkmale und normativ bedingte Merkmale<br />

ist eine objektbezogene Gesamteinflusszahl von 22 Punkten ermittelt worden.<br />

Dies ergibt eine überdurchschnittliche Erschwernis (Punktzahl zw. 19 und 24), so<br />

dass ein Umbau/Modernisierungszuschlag in Höhe von 50% im weiteren Re-<br />

chenweg angesetzt werden kann. Bei einem Grundhonorar von 8.804 € (Hono-<br />

rarzone IV, Mindestsatz), Vereinbarung von 95% der Leistungen nach LP 1 bis 9,<br />

3,2% Kosten für die örtliche Bauüberwachung, 5% Zuschlag für Baunebenkos-<br />

ten, errechnet sich eine Honorarsumme von brutto 17.992 €.<br />

Die Berechnungsmethode nach Abschnitt 6.7.1 kommt unter dem Einfluss der<br />

vorhandenen Bausubstanz in der Berechnung nach Anhang 7, Seite 7 und 8 zu<br />

dem Ergebnis, dass das aus den drei Teilen „Leistungsphase 1 bis 4“, „Leis-<br />

tungsphase 5 bis 9“ und „örtliche Bauüberwachung“ bestehende Gesamthonorar<br />

17.105 € beträgt.<br />

Die VSB-Variante ergibt somit ein rd. 5% höheres Honorar. Durch die nur grob<br />

ermittelten Kosten der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz bedeutet dies,<br />

dass beide Berechnungen ein annähernd gleiches Honorarergebnis liefern. Dies<br />

wird durch zwei weitere Berechnungsbeispiele bestätigt, die zusammen mit dem<br />

oben genannten Fall (Beispiel 1) in Tabelle 11 aufgeführt sind.<br />

Das ermittelte Honorar 154 für eine Baumaßnahme mit einer Rohrleitung DN 300<br />

(Beispiel 2) liegt nach Abschnitt 6.7.1 rd. 13% unter der alternativen Ermittlung.<br />

Das Beispiel 3 mit Rohren DN 1200 ergibt nach VSB-Ermittlung ein rd. 7% nied-<br />

rigeres Gesamthonorar.<br />

153 Arbeitshilfen Abwasser, Tabelle A-6/A.4 Kosten, Netto-Kosten Sanierungsverfahren<br />

für Kanäle/Haltungen/Leitungen im nicht begehbaren Bereich, Stand 09.05.2001<br />

154 Nach Abschnitt 6.7.1 und 6.7.2 mit überschlägig festgelegten Eingangsdaten<br />

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