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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

3. Schritt – Ermittlung der Einflusszahl:<br />

Sind alle maßnahmenrelevanten Merkmale hinsichtlich deren Bedeutung geord-<br />

net (Definition der Prioritätenzahl) und mit Blick auf deren Einfluss auf die Anfor-<br />

derungen an die Ingenieurleistung bewertet (Bewertung), werden für die Bewer-<br />

tungsmerkmale die Produkte aus den numerischen Zuordnungen gebildet:<br />

♦ Bedeutung x Bewertung = Einflusszahl<br />

4. Schritt – Ermittlung des Zuschlags:<br />

Der Zuschlag wird dann entsprechend der ermittelten Einflusszahl nach Tabelle 6<br />

bestimmt. Bei der Ermittlung des Zuschlags in Abhängigkeit von der Einflusszahl<br />

und der Bewertung in Anlehnung an § 59 Abs. 1 HOAI ist zu unterscheiden, ob<br />

das Objekt als Umbau/Modernisierung oder als Instandsetzung/Instandhaltung<br />

einzuordnen ist. Nach den §§ 59 und 60 können folgende Umbauzuschläge ver-<br />

ordnet werden:<br />

Einflusszahl Erschwernisse<br />

- 106 -<br />

Umbauzuschlag in v.H.<br />

mindestens höchstens<br />

6 oder geringer sehr groß 0 bis 20 < 33<br />

7 bis 12 gering 0 bis 20 < 33<br />

13 bis 18 durchschnittlich 20 33<br />

19 bis 24 überdurchschnittlich 20 > 33<br />

25 bis 30 sehr groß 20 > 33<br />

Tabelle 7: Einflusszahl, Erschwernisse und möglicher Umbauzuschlag<br />

Bei Umbauten und Modernisierungen können unter Beachtung der bereits ver-<br />

ordneten Zuschläge nach § 59 HOAI (20 bis 33 v. H. bei durchschnittlichem<br />

Schwierigkeitsgrad) folgende Erschwerniszuschläge unter Berücksichtigung ei-<br />

nes angemessenen Wertes der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz ge-<br />

wählt werden.

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