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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

Der Grabenquerschnitt der eingangs ermittelten Bausubstanz ist in die vier Be-<br />

reiche Rohr, Leitungszone, Hauptverfüllung und Oberbau untergliedert. Die An-<br />

teile sind in Tabellenform (Anhang 4) und grafisch (Anhang 5) gegenübergestellt.<br />

In Abschnitt 6.2.2 - Aufteilung des Grabenprofils nach Leistungsbereichen - ist<br />

die Entwicklung der Tabellen und Grafiken erläutert. Die Berechnungen ermögli-<br />

chen je nach Rohrdimension und Verlegetiefe die Verhältnisse der vier Teilberei-<br />

che untereinander am Gesamtgrabenquerschnitt zu bestimmen. Bei Zwischen-<br />

werten (z.B. Verlegetiefe 2,40 m, Rohr DN 400) kann die Auswertung rechnerisch<br />

durch Interpolation oder grafisch erfolgen.<br />

Die Urteile zur vorhandenen Bausubstanz (Kapitel 5. Rechtsprechung) geben<br />

eindeutig vor, dass in jeder Leistungsphase der Nachweis der Mitverarbeitung zu<br />

führen ist. Ebenso ist auch ein differenzierter Leistungsansatz wahrscheinlich, da<br />

nicht durchgängig durch alle Leistungsphasen an allen Teilbereichen der vorhan-<br />

denen Bausubstanz gleiche Ingenieurleistungen zu erbringen sind.<br />

Bild 12: Ermittlung des Leistungsfaktors<br />

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