Fachhochschule Kaiserslautern Technische Akademie Südwest e.V. ...
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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz In dieser Formel bedeuten: Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung W = Wert (ortsüblicher funktionsbezogener Wert; [EUR]) M = Menge der mitverarbeiteten Bausubstanz [m, m², m³, Stück] WF = Wertfaktor (< 1,0) LF = Leistungsfaktor (< 1,0) In Anhang 7 ist ein Beispiel dargestellt, das mit folgenden Eingangsdaten be- rechnet ist: Es handelt sich um ein Objekt in der Gemeinde XY. Der bestehende Mischwas- serkanal DN 700, durchschnittliche Verlegetiefe 4,0 m, soll durch eine Innensa- nierung im Renovierungsverfahren als vor Ort härtendes Schlauchlining renoviert werden. Die hydraulische Überrechnung des Netzes hat ergeben, dass kein hyd- raulischer Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurde her- ausgearbeitet, dass die Sanierung durch Schlauchlining im Vergleich zur Erneue- rung in offener Bauweise die wirtschaftlichere Variante darstellt. Im Rahmen der Zustandsbewertung 147 , gestützt auf die Auswertung der TV- Befahrung und Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-2 148 sowie der stati- schen Berechnung des Liners in Verbindung mit dem Altrohr 149 wurden neben der Kanalstrecke von rd. 120 m auch Mängel an den Schachtbauwerken (4 Stück) und 9 Hausanschlüssen, die an der Kanalisation angebunden sind, festgestellt. Im weiteren Verlauf sind die Hausanschlüsse nicht sanierungsbedürftig. Weiter- hin wurden 15 undichte Muffen, 10 Scherbenbildungen bzw. fehlende Wan- dungsteile (Größe ca. 10 x 10 cm), Längsrisse in einer Länge von insgesamt 50 m und 6 Stellen mit Netzrissstruktur aufgelistet. In einem weiteren Schritt wurde die Verkehrsfläche auf Risse, Setzungen und Senkungen untersucht und die Ergebnisse aus den Untersuchungen zur Verdich- tung der Graben- und Leitungszone 150 beurteilt. Durch die o.a. Erkenntnisse aus der Bedarfsplanung kann die Grundlage für die Ermittlung des Wertes der mitverarbeiteten Bausubstanz im Rahmen der Kosten- schätzung nach DIN 276 (Anhang 6, Seite 2) oder Kostenberechnung nach DIN 147 Bewertung nach Anhang 1, Abschnitt 3.3.4 148 A.a.O., Klassifizierung nach Abschnitt 3.3.1 149 A.a.O., Berechnung nach Abschnitt 3.3.2 150 A.a.O., Beurteilung nach Abschnitt 3.3.3 - 98 -
Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008 Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung 276 (Anhang 6, Seite 3 bis 5) gelegt werden. Dort wird entweder über die Kuba- turmethode (Abschnitt 6.4.1) oder Grobelementmethode (Abschnitt 6.4.2) der Wert der vorhandenen Bausubstanz über den ortsüblichen Preis (Menge (M) X Einheitspreis = ortsüblich funktionsbezogener Wert (W), netto) ermittelt. Als Rohrwerkstoff sind die im Netz üblichen Materialien anzusetzen. Dieser Wert (W) wird um die Kosten der in der Bedarfsplanung ausgearbeiteten Reparaturmaßnahmen, d.h. Füllen der Risse, Abdichten der Muffen, Verfüllen der fehlenden Wandungsteile und Sanierung der Stutzen, z.B. mit Hutprofil, ebenfalls mit dem örtsüblichen Wert versehen, gemindert. Hier ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Wertminderung durch Reparatur mit der Bedeutung der Wiederherstellung des Soll-Zustandes zu berechnen ist. Der Ansatz von Reno- vierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen hätte eine Wertsteigerung der vorhan- denen Bausubstanz zur Folge. Dadurch würde in dieser Phase der Wert der vor- handenen Bausubstanz unstatthaft reduziert werden. Durch Subtraktion der Summe der Reparaturen von dem ortsüblich vorhandenen Wert (W) erhält man den baulichen Restwert der betrachteten Kanalisation. Die- se Summe dividiert durch den ortüblichen funktionsbezogenen Wert (W) ergibt den Wertfaktor (WF). Bild 9: Ermittlung des Wertfaktors - 99 -
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Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />
In dieser Formel bedeuten:<br />
Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />
W = Wert (ortsüblicher funktionsbezogener Wert; [EUR])<br />
M = Menge der mitverarbeiteten Bausubstanz [m, m², m³, Stück]<br />
WF = Wertfaktor (< 1,0)<br />
LF = Leistungsfaktor (< 1,0)<br />
In Anhang 7 ist ein Beispiel dargestellt, das mit folgenden Eingangsdaten be-<br />
rechnet ist:<br />
Es handelt sich um ein Objekt in der Gemeinde XY. Der bestehende Mischwas-<br />
serkanal DN 700, durchschnittliche Verlegetiefe 4,0 m, soll durch eine Innensa-<br />
nierung im Renovierungsverfahren als vor Ort härtendes Schlauchlining renoviert<br />
werden. Die hydraulische Überrechnung des Netzes hat ergeben, dass kein hyd-<br />
raulischer Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurde her-<br />
ausgearbeitet, dass die Sanierung durch Schlauchlining im Vergleich zur Erneue-<br />
rung in offener Bauweise die wirtschaftlichere Variante darstellt.<br />
Im Rahmen der Zustandsbewertung 147 , gestützt auf die Auswertung der TV-<br />
Befahrung und Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-2 148 sowie der stati-<br />
schen Berechnung des Liners in Verbindung mit dem Altrohr 149 wurden neben der<br />
Kanalstrecke von rd. 120 m auch Mängel an den Schachtbauwerken (4 Stück)<br />
und 9 Hausanschlüssen, die an der Kanalisation angebunden sind, festgestellt.<br />
Im weiteren Verlauf sind die Hausanschlüsse nicht sanierungsbedürftig. Weiter-<br />
hin wurden 15 undichte Muffen, 10 Scherbenbildungen bzw. fehlende Wan-<br />
dungsteile (Größe ca. 10 x 10 cm), Längsrisse in einer Länge von insgesamt 50<br />
m und 6 Stellen mit Netzrissstruktur aufgelistet.<br />
In einem weiteren Schritt wurde die Verkehrsfläche auf Risse, Setzungen und<br />
Senkungen untersucht und die Ergebnisse aus den Untersuchungen zur Verdich-<br />
tung der Graben- und Leitungszone 150 beurteilt.<br />
Durch die o.a. Erkenntnisse aus der Bedarfsplanung kann die Grundlage für die<br />
Ermittlung des Wertes der mitverarbeiteten Bausubstanz im Rahmen der Kosten-<br />
schätzung nach DIN 276 (Anhang 6, Seite 2) oder Kostenberechnung nach DIN<br />
147 Bewertung nach Anhang 1, Abschnitt 3.3.4<br />
148 A.a.O., Klassifizierung nach Abschnitt 3.3.1<br />
149 A.a.O., Berechnung nach Abschnitt 3.3.2<br />
150 A.a.O., Beurteilung nach Abschnitt 3.3.3<br />
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