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Linsmaier_ROC_Masterarbeit_26.Nov.2008<br />

Johannes Linsmaier Honorierung der vorhandenen Bausubstanz<br />

Die vorhandene Bausubstanz nach § 10 Abs. 3a in der Kanalsanierung<br />

Informationssystem der Architektenkammer Baden-Württemberg 135 ver-<br />

öffentlicht)<br />

Die von Mantscheff zitierten Autoren ermitteln den Wert der mitverarbeiteten vor-<br />

handenen Bausubstanz so genau wie möglich aus ortsüblichem Preis und Men-<br />

ge. Es werden nur diejenigen Bestandteile der vorhandenen Substanz bei der<br />

Kostenermittlung berücksichtigt, die als wesentlicher und funktionaler Teil des<br />

Erweiterungsbaus, des Umbaus, des instandgesetzten oder modernisierten Ob-<br />

jekts anstelle eines neu zu errichtenden Teils oder einer neu zu errichtenden An-<br />

lage Verwendung finden. Bei der Wertermittlung bleiben alle anderen möglichen<br />

Kosten z. B. für Erdarbeiten, Verbau, Wasserhaltung oder Straßenaufbruch und<br />

–wiederherstellung außer Ansatz 136 .<br />

Von Locher/Koeble/Frik 137 wurde dieser Ansatz in verschiedenen Beispielen kon-<br />

kretisiert und Vorschläge für die Bewertung der Grundleistungen gemacht, die für<br />

die Aufsplittung der Leistungen innerhalb der Leistungsphasen notwendig sind,<br />

um den Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz detailliert aufschlüsseln und be-<br />

werten zu können.<br />

6.4 Bestimmung der Menge mitverarbeiteter Bausubstanz<br />

In der amtlichen Begründung 138 der HOAI ist vorgegeben, dass der Wert und so-<br />

mit auch die Menge der vorhandenen Bausubstanz zu ermitteln ist. Wie die Er-<br />

mittlung auszusehen hat ist aber nicht genauer definiert. Sie soll lediglich „ange-<br />

messen“ sein. Einheitliche Erfassungsregeln liegen nicht vor. Verschiedene Ex-<br />

perten für Honorierungsfragen haben aber Vorschläge zur Ermittlung unterbreitet,<br />

auf die im vorangegangenen Abschnitt näher eingegangen wurde.<br />

Für die Ermittlung des Wertes der vorhandenen Bausubstanz gibt es unter-<br />

schiedliche Ermittlungsarten, die u. a. auch das Alter und den Zustand der Sub-<br />

stanz berücksichtigt. Im Regelfall gilt, je älter die Bausubstanz ist und je weniger<br />

sie instand gehalten oder saniert wurde, desto niedriger sind die zu berücksichti-<br />

genden Kosten. Im Anwendungsbereich des § 15 HOAI (Objektplanung für die<br />

135<br />

Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI);<br />

www.baukosten.de<br />

136<br />

So auch Locher/Koeble/Frik a.a.O. § 10 Rdn. 92<br />

137<br />

A.a.O. § 10 Rdn. 95 bis 114, § 52 Rdn. 6 und § 69 Rdn. 6<br />

138 HOAI-Bundesanzeigerausgabe 2002, S 91<br />

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