Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF
Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF
Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF
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<strong>Konzept</strong><br />
zum<br />
<strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />
für den<br />
Standort <strong>Ludwigshafen</strong><br />
Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind durch Randstrich markiert!!<br />
Stand: Januar 2003<br />
GUU/GT – K 357
Seite 1 von 12<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
1. Zusammenfassung<br />
1.1 Grundwasser<br />
1.2 <strong>Boden</strong><br />
2. Grundwasser<br />
2.1 Grundwasserüberwachung<br />
2.2 Grundwassersanierung<br />
2.3 Grundwasserbenutzungen<br />
2.4 Abwasserkanäle<br />
3. <strong>Boden</strong><br />
3.1 Schadensfälle<br />
3.2 Tiefbaumaßnahmen<br />
3.3 Abbruch<br />
3.4 Entsorgungswege für <strong>Boden</strong> und mineralische Materialien<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
1. Zusammenfassung<br />
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Ende der 70er Jahre entwickelte sich in Fachkreisen die Erkenntnis, dass das Grundwasser<br />
weit weniger durch den <strong>Boden</strong> vor Schadstoffeinträgen geschützt wird, als bis dahin angenommen.<br />
Dies war Anlass für die <strong>BASF</strong>, <strong>Boden</strong>- und Grundwasseruntersuchungen auf ihrem<br />
Werksgelände in <strong>Ludwigshafen</strong> durchzuführen. Zur Überwachung der Untergrundverhältnisse<br />
im Einflussbereich des Werksgeländes wurde ein umfangreiches Grundwassermessnetz<br />
aufgebaut. Dabei zeigte sich, dass die über 100jährige Produktionsgeschichte, insbesondere<br />
aber auch Kriegsschäden, zu Belastungen des <strong>Boden</strong>s und des Grundwassers geführt<br />
haben. Darüber hinaus wurde klar, dass eine alleinige und punktuelle Untersuchung des<br />
<strong>Boden</strong>s keine ausreichende Methode ist, eine Gefährdungsabschätzung für das Grundwasser<br />
durchzuführen. Dies gilt insbesondere für so große und vielfältig genutzte Areale, wie<br />
das der <strong>BASF</strong> in <strong>Ludwigshafen</strong>.<br />
Wegen der wechselnden Nutzung des Werksgeländes der <strong>BASF</strong> durch chemische Produktionsanlagen<br />
kann die Grundwassersituation nur als Einheit für das gesamte Werksgelände<br />
betrachtet werden. Alle Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen werden so ausgelegt<br />
und betrieben, dass eine Gefährdung des Grundwassers außerhalb der Werksgrenzen<br />
vermieden wird und sonstige Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere der menschlichen<br />
Gesundheit, nicht entstehen können.<br />
Ergänzend zum Grundwasserschutz hat die <strong>BASF</strong> in den letzten Jahren verstärkt die Belange<br />
des <strong>Boden</strong>schutzes berücksichtigt. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen <strong>Boden</strong>-<br />
und Grundwasserschutz zu erfassen und die unterschiedlichen Aktivitäten auf dem Werksgelände<br />
mit Relevanz für den Untergrund zu koordinieren, entstand für das Werksgelände<br />
der <strong>BASF</strong> in <strong>Ludwigshafen</strong> das integrierte <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept. Es verfolgt<br />
folgende Ziele:<br />
• Vermeidung von <strong>Boden</strong>- und Grundwasserbelastungen (Vorsorge)<br />
• Feststellung - und falls erforderlich - Sanierung von bestehenden <strong>Boden</strong>- und Grundwasserbelastungen<br />
• Fachgerechte Entsorgung von belastetem <strong>Boden</strong>aushub und Bauschutt<br />
• Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />
Bei der Bearbeitung werden die ALEX Merk- und Infoblätter zu Grunde gelegt.<br />
1.1 Grundwasser<br />
Zur Vermeidung von Gefährdungen durch das Grundwasser und der Ausbreitung von belastetem<br />
Grundwasser wird folgendes <strong>Konzept</strong> verfolgt:<br />
• <strong>BASF</strong> betreibt für das Werksgelände ein flächendeckendes Grundwassermessnetz<br />
• Bei Bedarf wird dieses Netz erweitert und ergänzt<br />
• Die Grundwasserfließverhältnisse im Werk werden durch regelmäßige Grundwasserstandsmessungen<br />
überwacht<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
• Die Grundwassermessstellen werden regelmäßig beprobt und einer umfangreichen Analytik<br />
unterzogen<br />
• <strong>BASF</strong> betreibt Brunnen, die die Ausbreitung von höher belastetem Grundwasser innerhalb<br />
des Werksgeländes verhindern<br />
• Lokal höher belastetes Grundwasser wird, soweit Untersuchungen dies als sinnvoll aufzeigen,<br />
gesondert saniert<br />
• Das Abwasserkanalsystem der <strong>BASF</strong> wird regelmäßig inspiziert und gewartet<br />
• Das Grundwasser beeinflussende Maßnahmen und Ereignisse innerhalb des Werkes<br />
werden zentral erfasst, koordiniert und dokumentiert<br />
• Grundwasserrelevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert<br />
1.2 <strong>Boden</strong><br />
Zur Vermeidung von Gefährdungen durch belasteten <strong>Boden</strong> und Bauschutt auf dem Werksgelände<br />
wird folgendermaßen vorgegangen:<br />
• Bei Baustellen mit hohem Tiefbauanteil oder einem begründeten Verdacht relevanter<br />
Belastungen erfolgt eine orientierende Untersuchung des Untergrundes<br />
• Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten auf, erfolgt eine Vorortbegutachtung<br />
zur Klärung der Arbeitssicherheit und der Entsorgung<br />
• Kommt es bei Schadensfällen zu Verunreinigungen des <strong>Boden</strong>s mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen, so werden diese grundsätzlich durch umgehendes Ausheben beseitigt<br />
• Gebäude mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch untersucht<br />
• In den Abbruchanweisungen werden die Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und<br />
es wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt<br />
• Ist der Entsorgungsweg unklar, wird auffälliges Material in die dafür eingerichteten und<br />
immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenläger auf dem Werksgelände gebracht<br />
und analysiert<br />
• Für den Wiedereinbau geeignetes Material wird nach Prüfung ausschließlich auf dem<br />
Werksgelände oder auf der werkseigenen Deponie Flotzgrün verwertet<br />
• <strong>Boden</strong>relevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert<br />
Stand 01.01.03<br />
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2. Grundwasser<br />
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Das Werksgelände der <strong>BASF</strong> ist durch seine langjährige, wechselnde Produktionsgeschichte<br />
mit enger räumlicher Nachbarschaft der Anlagen gekennzeichnet. Daher ist die Grundwassersituation<br />
für das gesamte Werksgelände nur als Einheit zu betrachten. Die Überwachung<br />
der Grundwassersituation wird koordiniert und dokumentiert.<br />
2.1 Grundwasserüberwachung<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
Das Ziel der Überwachung ist, Kenntnisse über Belastungen und die Fließrichtung des<br />
Grundwassers zu gewinnen. Die gewonnenen Daten dienen zur Bewertung der Grundwassersituation<br />
hinsichtlich<br />
• Gefährdungen<br />
• Sanierungsnotwendigkeiten<br />
• Überwachung von laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />
• des Einflusses auf Grundwassernutzungen (Entnahme, Versickerung etc.)<br />
• Planung von Tiefbaumaßnahmen<br />
• Auswirkungen auf Gebäude bei Rheinhochwasser<br />
• neuer Schadstoffeinträge ins Grundwasser<br />
(Stoffaustritt, Einträge aus <strong>Boden</strong>belastungen und Ablagerungen etc.).<br />
Im Bereich des Werkes <strong>Ludwigshafen</strong> wird ein Messnetz mit rund 100 Grundwassermeßstellen<br />
betrieben (Stand 2000). Dieses Messnetz wird nach Bedarf angepasst und erweitert.<br />
Die Grundwasserüberwachung besteht aus den beiden wesentlichen Elementen Grundwasseranalytik<br />
und Grundwasserstandsmessungen. So können Stoffeinträge festgestellt und ihr<br />
eventuelles Ausbreitungsverhalten abgeschätzt werden.<br />
1. Grundwasserbeprobung und –analytik<br />
Alle Messstellen werden regelmäßig beprobt und das entnommene Grundwasser wird<br />
analysiert. Bei Auffälligkeiten erfolgen weitergehende Untersuchungen. In bekannten<br />
Belastungsbereichen wird - je nach Erfordernis und im Einzelfall in Abstimmung mit der<br />
zuständigen Behörde – häufiger beprobt und spezifischer analysiert. Die Grundwasseranalytik<br />
zur Erhebung von behördenrelevanten Daten wird in akkreditierten Fachlabors<br />
der <strong>BASF</strong> durchgeführt.<br />
2. Grundwasserstandsmessung<br />
Es werden regelmäßige Stichtagsmessungen an einer Auswahl von Messstellen durchgeführt.<br />
Stand 01.01.03<br />
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Alle Mess- und Analysendaten aus der Grundwasserüberwachung werden von <strong>BASF</strong> in einer<br />
zentralen Datenbank erfasst und verwaltet. Die Daten werden regelmäßig ausgewertet<br />
und bewertet. Spezifische Einzelfallfragestellungen können kurzfristig mit Hilfe der Datenbank<br />
bearbeitet werden.<br />
Die Ergebnisse der regelmäßigen Grundwasserüberwachung werden mit dem Jahresbericht<br />
an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Signifikante Veränderungen oder Auffälligkeiten<br />
bei der Grundwasserüberwachung werden bei den Sitzungen der <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz-Kommission<br />
erörtert.<br />
B. Grundlagen<br />
• Die Grundwasserüberwachung ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />
in Verfahrensanweisungen beschrieben.<br />
2.2 Grundwassersanierung<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
Wird bei der Grundwasserüberwachung eine Belastung festgestellt, so wird unter Bewertung<br />
der Gefährdungssituation und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen die Sanierungsnotwendigkeit<br />
geprüft. Ergibt die Prüfung, dass von der festgestellten Grundwasserbelastung<br />
eine Gefährdung ausgehen kann, werden die zuständigen Behörden umgehend eingeschaltet<br />
und das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt. Ist eine Sanierung notwendig,<br />
wird von <strong>BASF</strong> ein Sanierungskonzept vorgelegt, mit den zuständigen Behörden abgestimmt<br />
und es werden die eventuell erforderlichen Erlaubnisse eingeholt.<br />
Betrieb und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, sowie die Einhaltung von behördlichen<br />
Sanierungsauflagen werden von <strong>BASF</strong> dokumentiert. Die zuständigen Behörden werden<br />
den Auflagen eventuell erforderlicher Erlaubnisse entsprechend über die Inbetriebnahme<br />
und den Verlauf der Sanierung informiert. Darüber hinaus wird über laufende Sanierungsmaßnahmen<br />
in der <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz-Kommission berichtet und hier<br />
wird auch das weitere Vorgehen abgestimmt. Eine Zusammenfassung laufender Sanierungsmaßnahmen<br />
wird in den Jahresbericht aufgenommen.<br />
B. Grundlagen<br />
• Grundwassersanierungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in<br />
Verfahrensanweisungen durch die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz beschrieben.<br />
Stand 01.01.03<br />
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2.3 Grundwasserbenutzung<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
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Unter Grundwasserbenutzungen werden alle Eingriffe in das Grundwasser verstanden, wie<br />
beispielsweise die Grundwassergewinnung, Grundwasserabsenkungen und –sanierungen,<br />
bei denen etwas in das Grundwasser eingeleitet oder Grundwasser entnommen, zutagegefördert<br />
oder abgeleitet wird.<br />
Im Bereich des Werksgeländes der <strong>BASF</strong> erfolgt eine gezielte Grundwasserbenutzung beispielsweise<br />
in folgenden Zusammenhängen:<br />
• Förderung aus unterem Grundwasserleiter (z.B. Aufbereitung zu VE-Wasser)<br />
• Grundwassersanierungsmaßnahmen<br />
• Temporäre Grundwasserabsenkung bei Tiefbaumaßnahmen<br />
• Bau von Messstellen im Zuge von Erkundungen<br />
• Grundwasserpumpmaßnahmen zum Hochwasserschutz<br />
• Versickerung von Niederschlagswasser<br />
Ein Genehmigungserfordernis der oben beschriebenen Grundwasserbenutzungen wird von<br />
<strong>BASF</strong> im Einzelfall geprüft. Erforderliche Erlaubnisse werden bei der zuständigen Wasserbehörde<br />
beantragt.<br />
Zur Bewertung von Belastungen sowie zur Steuerung von Sanierungsmaßnahmen ist eine<br />
einheitliche Betrachtung der Grundwassersituation unter dem Werksgelände notwendig.<br />
Daher werden alle Grundwasserbenutzungen im Bereich des Werksgeländes dokumentiert.<br />
Ebenso werden geplante (Bau-)Maßnahmen hinsichtlich möglicher Auswirkungen, insbesondere<br />
in Hinblick auf bekannte Grundwasserbelastungen, geprüft. Können von der geplanten<br />
Maßnahme nicht vertretbare Auswirkungen auf die Situation des Grundwassers im<br />
Bereich des Werksgelände ausgehen, wird - in Abstimmung mit den zuständigen Behörden -<br />
eine genehmigungsfähige Alternative erarbeitet.<br />
B. Grundlagen<br />
• Die Grundwasserbenutzungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />
in Verfahrensanweisungen beschrieben.<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
2.4 Abwasserkanäle<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
<strong>BASF</strong> betreibt im Werksgelände ein Kanalnetz für behandlungsbedürftiges Abwasser (bbA)<br />
zur Ableitung in die Kläranlage. Zusätzlich wird ein paralleles Kanalnetz für Kühlwasser und<br />
anderes nicht behandlungsbedürftiges Abwasser (nbbA) mit direkter Ableitung in den Rhein<br />
betrieben. Die bbA-Kanäle sind durch ihre Bauart (z.B. PE- oder Steinzeugmaterial) für den<br />
Transport von Chemieabwässern ausgelegt.<br />
Der technische Zustand der bbA-Kanäle wird von der zuständigen <strong>BASF</strong>-Facheinheit durch<br />
regelmäßige Kanalinspektionen (Abstellung mit Begehung oder Kamerabefahrung) überprüft.<br />
Die Inspektionen erfolgen nach festgelegtem Plan in einem etwa 10-jährigen Intervall<br />
oder bei Bedarf (z.B. Verdacht eines Schadens). Die Ergebnisse der Inspektionen werden in<br />
einem EDV-gestützten Kanalkataster verwaltet und ausgewertet. Werden relevante Kanalschäden<br />
festgestellt, bei denen eine Beeinflussung des Grundwassers nicht auszuschließen<br />
ist, wird untersucht, ob der Kanalschaden eventuell eine Grundwasserbelastung verursacht<br />
hat (siehe ”2.1 Grundwasserüberwachung”) und ob eine Sanierungsnotwendigkeit besteht<br />
(siehe ”2.2 Grundwassersanierung”).<br />
Ergeben sich im Rahmen der Grundwasserüberwachung Verdachtsmomente für eine Kanalleckage,<br />
wird dem Verdacht nachgegangen und ggf. wird ein betroffener Kanalabschnitt für<br />
eine genauere Inspektion außer Betrieb genommen.<br />
B. Grundlagen<br />
• Eigenkontroll-Verordnung für Abwasseranlagen in Rheinland-Pfalz<br />
3. <strong>Boden</strong><br />
Das Werksgelände wird ausschließlich industriell genutzt und die Oberfläche ist weitgehend<br />
versiegelt. Als relevantester Wirkungspfad für die schädliche Auswirkung von <strong>Boden</strong>belastungen<br />
ist der Pfad <strong>Boden</strong> – Grundwasser zu berücksichtigen. Der Wirkungspfad <strong>Boden</strong> –<br />
Mensch spielt hauptsächlich bei Tiefbaumaßnahmen eine Rolle. Aufgrund der großen Fläche<br />
und der wechselvollen Standorthistorie ist eine kleinräumige Erhebung der Untergrundsituation<br />
für das Werksgelände wenig aussagekräftig. Zielführender und pragmatischer für<br />
das Werksgelände ist die systematische Grundwasserüberwachung (siehe ”2.1 Grundwasserüberwachung”).<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
3.1 Akute Schadensfälle<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
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Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Die im Schadensfall (z.B. Betriebstörung) zur Gefahrenvermeidung bzw. – minimierung<br />
durchzuführenden Maßnahmen werden gemäß den <strong>BASF</strong>-Richtlinien ”Sicherheit, Gesundheit<br />
und Umweltschutz” durchgeführt. Danach melden die Betriebe Ereignisse entweder der<br />
<strong>BASF</strong>-Feuerwehr oder der <strong>BASF</strong>-Umweltzentrale. Diese Einheiten informieren sich untereinander<br />
umgehend über eingegangene Meldungen. Die <strong>BASF</strong>-Feuerwehr initiiert zusammen<br />
mit der Umweltüberwachung der <strong>BASF</strong> die Sofortmaßnahmen unter Hinzuziehung der erforderlichen<br />
Facheinheiten. Ist der <strong>Boden</strong> betroffen, entscheidet die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und<br />
Grundwasserschutz, ob eine Meldung im Sinne von § 20.7 LWG erfolgt.<br />
Sind bei einem Schadensfall umweltgefährdende Stoffe ausgetreten und gelangen diese in<br />
den <strong>Boden</strong>, wird mit geeigneten Sofortmaßnahmen - wie beispielsweise Auskofferung - eine<br />
weitere Ausbreitung der Stoffe verhindert. Ist die Beseitigung der Stoffe durch die Sofortmaßnahmen<br />
nicht möglich, so initiiert die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und Grundwasser schutz über<br />
die Umweltzentrale der <strong>BASF</strong> eine Meldung an die zuständige Behörde per Fax. Das weitere<br />
Vorgehen wird dann mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Unabhängig von der Sofortmeldung<br />
an die zuständigen Behörden wird jeder <strong>BASF</strong>-intern gemeldete Schadensfall,<br />
bei dem unbefestigter <strong>Boden</strong> beaufschlagt wurde, dokumentiert und in den Jahresbericht -<br />
gem. § 4 <strong>Boden</strong>schutzvertrag vom 29.01.2002 - aufgenommen.<br />
Sind umweltgefährdende Stoffe in den <strong>Boden</strong> eingedrungen und konnten sie nicht durch<br />
Sofortmaßnahmen beseitigt werden, wird geprüft, ob durch den Schaden eine Belastung des<br />
Grundwassers eintreten kann oder eingetreten ist und ob von dem Schaden sonstige Gefahren<br />
ausgehen können. Neben der Untersuchung von <strong>Boden</strong>proben erfolgt die Erkundung<br />
bezüglich möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser wie unter 2.1 (”Grundwasserüberwachung”)<br />
und unter 2.2 (”Grundwassersanierung”) beschrieben.<br />
Eventuell ausgekoffertes Material wird in die dafür eingerichteten und nach BImSchG genehmigten<br />
Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Die weitere Entsorgung dieses Materials erfolgt<br />
wie unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) beschrieben.<br />
B. Grundlagen<br />
• Die Bearbeitung von Schadensfällen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />
in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />
beschrieben<br />
• <strong>BASF</strong>-Richtlinien und allgemeine Regeln für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
3.2 Tiefbaumaßnahmen<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
Seite 9 von 12<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
Bei Tiefbaumaßnahmen auf dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> kann belastetes Aushubmaterial<br />
anfallen. Dieses Material muss sicher und sachgerecht entsorgt werden, so dass von ihm<br />
keine Gefahr für Menschen und Umwelt ausgehen kann. Ferner kann es bei Tiefbaumaßnahmen<br />
zu einer Beeinträchtigung der Grundwassersituation kommen, wenn beispielsweise<br />
eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist (siehe 2.3 ”Grundwasser-benutzung”).<br />
Bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben, bei denen mit einem hohen Tiefbauanteil<br />
zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht von <strong>Boden</strong>belastungen besteht, wird<br />
die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Anhand der vorliegenden Daten und Erkenntnisse<br />
zur Untergrundsituation des Werksgeländes wird hier geprüft, ob mit belastetem Aushubmaterial<br />
zu rechnen ist. Im Bedarfsfall wird eine Erkundung der betroffenen Fläche durchgeführt.<br />
Liegt die Bewertung der betroffenen Fläche vor, werden im Bedarfsfall Fragen zur Arbeitssicherheit<br />
und zur Entsorgung mit den zuständigen Facheinheiten der <strong>BASF</strong> abgestimmt. Es<br />
werden in der Regel nur die <strong>Boden</strong>mengen ausgekoffert, die im Zuge der Tiefbaumaßnahme<br />
anfallen. Die boden- und grundwasserrelevanten Daten von Tiefbaumaßnahmen werden<br />
dokumentiert.<br />
Ist das im Zuge der Baumaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen<br />
Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das ausgehobene Material bereits aufgrund der Vorerkundung<br />
als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich<br />
genehmigten Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Der Umgang mit belastetem Material<br />
ist unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />
Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten im <strong>Boden</strong> erst während der Aushubmaßnahme<br />
auf, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der <strong>BASF</strong> begutachtet<br />
und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der<br />
weitere Entsorgungsweg festgelegt.<br />
B. Grundlagen<br />
• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />
Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />
»Tiefbau«<br />
• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />
• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />
an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />
Regeln”<br />
• Baustellenverordnung<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
Seite 10 von 12<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
• Die Bearbeitung von <strong>Boden</strong>belastungen bei Tiefbaumaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf,<br />
Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die <strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation<br />
in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />
beschrieben<br />
3.3 Abbruch<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
Bereits in der Planungsphase von Abbruchmaßnahmen, bei denen mit einem nennenswerten<br />
Anfall an mineralischem Material zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht<br />
einer Belastungen besteht, wird die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Gebäude oder<br />
Gebäudeteile mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch auf<br />
mögliche Belastungen untersucht. Die Untersuchung beinhaltet eine historische Bestandsaufnahme<br />
und ggf. die Beprobung und Analyse des Materials. Anhand der Ergebnisse<br />
wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt. Die Ergebnisse und Bewertungen<br />
dieser Untersuchungen werden von <strong>BASF</strong> dokumentiert.<br />
Bei kleineren Umbau- oder Abrissarbeiten wie beispielsweise von Nutschen und Ausmauerungen<br />
mit problematischer oder unklarer Vornutzung, wird die zuständige Facheinheit für<br />
die Bewertung eingeschaltet. Das Material wird ggf.beprobt und analysiert und anschließend<br />
der Entsorgungsweg festgelegt.<br />
Wird in den oben genannten Fällen eine organoleptische Auffälligkeit erst während der Abbrucharbeiten<br />
festgestellt, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der <strong>BASF</strong><br />
begutachtet und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit<br />
wird der weitere Entsorgungsweg festgelegt. Das Vorgehen hierzu ist unter 3.4 ( ”Entsorgung<br />
von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />
Ist das im Zuge der Abbruchmaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen<br />
Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das Material bereits aufgrund der Vorerkundung<br />
als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich<br />
genehmigten Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Der Umgang mit belastetem Material ist<br />
unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />
B. Grundlagen<br />
• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />
Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />
»Tiefbau«<br />
• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
Seite 11 von 12<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />
an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />
Regeln”<br />
• Baustellenverordnung<br />
• Die Bearbeitung von Abbruchmaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten,<br />
Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die <strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation in<br />
einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz beschrieben.<br />
3.4 Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen<br />
A. Allgemeine Beschreibung<br />
Fallen <strong>Boden</strong>aushub oder andere mineralische Abfälle (z.B. Bauschutt oder mineralische<br />
Produktionsabfälle wie Filterkies) an, so wird auf Basis des KrW-/AbfG geprüft, ob der Abfall<br />
verwertet werden kann oder beseitigt werden muss.<br />
Ist eine Verwertung des Materials im Rahmen von Verfüllungen oder Aufschüttungen möglich,<br />
wird es der Recyclinganlage der <strong>BASF</strong> angeliefert und hier aufbereitet. Die für die<br />
Recyclinganlage genehmigten Abfallarten sowie die Überwachung des ein- und ausgehenden<br />
Materials sind in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Baustoffrecyclinganlage<br />
sowie den dazugehörigen Ergänzungen festgelegt. Grundlage für die<br />
Beprobung, Analyse und Bewertung von <strong>Boden</strong>, Bauschutt und mineralische Produktionsabfälle<br />
sind die Technischen Regeln der LAGA.<br />
Die Verwertung von <strong>Boden</strong>aushub, Bauschutt und mineralischen Produktionsabfällen erfolgt<br />
ausschließlich auf dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> und in geringem Umfang auch auf<br />
der <strong>BASF</strong>-eigenen Deponie Flotzgrün. Nur in Ausnahmefällen dient das Material als<br />
Bergversatz. Auffällige Abfälle, deren Entsorgung zunächst unklar ist, werden bis zur Klärung<br />
des Entsorgungsweges in den immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlägern<br />
der <strong>BASF</strong> aufgenommen.<br />
Ist für die Entsorgung der Abfälle eine vorherige Behandlung erforderlich, so stehen hierfür<br />
Behandlungsmethoden zur Verfügung. Scheidet eine Verwertung aus, so erfolgt die<br />
Beseitigung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen auf der <strong>BASF</strong>-eigenen Deponie<br />
Flotzgrün oder in der <strong>BASF</strong>-eigenen Rückstandsverbrennungsanlage.<br />
Nur wenn eine Entsorgung der Abfälle durch <strong>BASF</strong>-eigene Anlagen nicht sinnvoll ist, werden<br />
externe Entsorgungswege unter Berücksichtigung aller abfallrechtlichen Vorgaben in<br />
Anspruch genommen.<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02
B. Grundlagen<br />
Seite 12 von 12<br />
Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />
• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />
Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />
»Tiefbau«<br />
• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />
• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />
an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />
Regeln”<br />
• TA Abfall, Anhang D<br />
• Analytische Überwachung der Recyclinganlage: enthalten in den QM-Anweisungen von<br />
DWY (Anlage 2 zu Abschnitt 9, Revision1)<br />
• Allg. Regeln der <strong>BASF</strong> für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: Regel 5.4 ”Entsorgung<br />
von <strong>Boden</strong>aushub, Bauschutt und Apparate-Ausmauerungen”<br />
• Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Baustoffrecyclinganlage X060 vom<br />
18.02.99, Beilage 3 ”Überwachungskonzept” sowie Ergänzungen hierzu<br />
• Der Prozess zur Beschreibung der Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen ist<br />
hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die<br />
<strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit <strong>Boden</strong>-<br />
und Grundwasserschutz beschrieben.<br />
Stand 01.01.03<br />
Revision: 02