04.12.2012 Aufrufe

Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF

Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF

Konzept Boden - Ludwigshafen - BASF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Konzept</strong><br />

zum<br />

<strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />

für den<br />

Standort <strong>Ludwigshafen</strong><br />

Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind durch Randstrich markiert!!<br />

Stand: Januar 2003<br />

GUU/GT – K 357


Seite 1 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

1. Zusammenfassung<br />

1.1 Grundwasser<br />

1.2 <strong>Boden</strong><br />

2. Grundwasser<br />

2.1 Grundwasserüberwachung<br />

2.2 Grundwassersanierung<br />

2.3 Grundwasserbenutzungen<br />

2.4 Abwasserkanäle<br />

3. <strong>Boden</strong><br />

3.1 Schadensfälle<br />

3.2 Tiefbaumaßnahmen<br />

3.3 Abbruch<br />

3.4 Entsorgungswege für <strong>Boden</strong> und mineralische Materialien<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


1. Zusammenfassung<br />

Seite 2 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Ende der 70er Jahre entwickelte sich in Fachkreisen die Erkenntnis, dass das Grundwasser<br />

weit weniger durch den <strong>Boden</strong> vor Schadstoffeinträgen geschützt wird, als bis dahin angenommen.<br />

Dies war Anlass für die <strong>BASF</strong>, <strong>Boden</strong>- und Grundwasseruntersuchungen auf ihrem<br />

Werksgelände in <strong>Ludwigshafen</strong> durchzuführen. Zur Überwachung der Untergrundverhältnisse<br />

im Einflussbereich des Werksgeländes wurde ein umfangreiches Grundwassermessnetz<br />

aufgebaut. Dabei zeigte sich, dass die über 100jährige Produktionsgeschichte, insbesondere<br />

aber auch Kriegsschäden, zu Belastungen des <strong>Boden</strong>s und des Grundwassers geführt<br />

haben. Darüber hinaus wurde klar, dass eine alleinige und punktuelle Untersuchung des<br />

<strong>Boden</strong>s keine ausreichende Methode ist, eine Gefährdungsabschätzung für das Grundwasser<br />

durchzuführen. Dies gilt insbesondere für so große und vielfältig genutzte Areale, wie<br />

das der <strong>BASF</strong> in <strong>Ludwigshafen</strong>.<br />

Wegen der wechselnden Nutzung des Werksgeländes der <strong>BASF</strong> durch chemische Produktionsanlagen<br />

kann die Grundwassersituation nur als Einheit für das gesamte Werksgelände<br />

betrachtet werden. Alle Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen werden so ausgelegt<br />

und betrieben, dass eine Gefährdung des Grundwassers außerhalb der Werksgrenzen<br />

vermieden wird und sonstige Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere der menschlichen<br />

Gesundheit, nicht entstehen können.<br />

Ergänzend zum Grundwasserschutz hat die <strong>BASF</strong> in den letzten Jahren verstärkt die Belange<br />

des <strong>Boden</strong>schutzes berücksichtigt. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen <strong>Boden</strong>-<br />

und Grundwasserschutz zu erfassen und die unterschiedlichen Aktivitäten auf dem Werksgelände<br />

mit Relevanz für den Untergrund zu koordinieren, entstand für das Werksgelände<br />

der <strong>BASF</strong> in <strong>Ludwigshafen</strong> das integrierte <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept. Es verfolgt<br />

folgende Ziele:<br />

• Vermeidung von <strong>Boden</strong>- und Grundwasserbelastungen (Vorsorge)<br />

• Feststellung - und falls erforderlich - Sanierung von bestehenden <strong>Boden</strong>- und Grundwasserbelastungen<br />

• Fachgerechte Entsorgung von belastetem <strong>Boden</strong>aushub und Bauschutt<br />

• Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />

Bei der Bearbeitung werden die ALEX Merk- und Infoblätter zu Grunde gelegt.<br />

1.1 Grundwasser<br />

Zur Vermeidung von Gefährdungen durch das Grundwasser und der Ausbreitung von belastetem<br />

Grundwasser wird folgendes <strong>Konzept</strong> verfolgt:<br />

• <strong>BASF</strong> betreibt für das Werksgelände ein flächendeckendes Grundwassermessnetz<br />

• Bei Bedarf wird dieses Netz erweitert und ergänzt<br />

• Die Grundwasserfließverhältnisse im Werk werden durch regelmäßige Grundwasserstandsmessungen<br />

überwacht<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


Seite 3 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

• Die Grundwassermessstellen werden regelmäßig beprobt und einer umfangreichen Analytik<br />

unterzogen<br />

• <strong>BASF</strong> betreibt Brunnen, die die Ausbreitung von höher belastetem Grundwasser innerhalb<br />

des Werksgeländes verhindern<br />

• Lokal höher belastetes Grundwasser wird, soweit Untersuchungen dies als sinnvoll aufzeigen,<br />

gesondert saniert<br />

• Das Abwasserkanalsystem der <strong>BASF</strong> wird regelmäßig inspiziert und gewartet<br />

• Das Grundwasser beeinflussende Maßnahmen und Ereignisse innerhalb des Werkes<br />

werden zentral erfasst, koordiniert und dokumentiert<br />

• Grundwasserrelevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert<br />

1.2 <strong>Boden</strong><br />

Zur Vermeidung von Gefährdungen durch belasteten <strong>Boden</strong> und Bauschutt auf dem Werksgelände<br />

wird folgendermaßen vorgegangen:<br />

• Bei Baustellen mit hohem Tiefbauanteil oder einem begründeten Verdacht relevanter<br />

Belastungen erfolgt eine orientierende Untersuchung des Untergrundes<br />

• Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten auf, erfolgt eine Vorortbegutachtung<br />

zur Klärung der Arbeitssicherheit und der Entsorgung<br />

• Kommt es bei Schadensfällen zu Verunreinigungen des <strong>Boden</strong>s mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen, so werden diese grundsätzlich durch umgehendes Ausheben beseitigt<br />

• Gebäude mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch untersucht<br />

• In den Abbruchanweisungen werden die Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und<br />

es wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt<br />

• Ist der Entsorgungsweg unklar, wird auffälliges Material in die dafür eingerichteten und<br />

immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenläger auf dem Werksgelände gebracht<br />

und analysiert<br />

• Für den Wiedereinbau geeignetes Material wird nach Prüfung ausschließlich auf dem<br />

Werksgelände oder auf der werkseigenen Deponie Flotzgrün verwertet<br />

• <strong>Boden</strong>relevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


2. Grundwasser<br />

Seite 4 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Das Werksgelände der <strong>BASF</strong> ist durch seine langjährige, wechselnde Produktionsgeschichte<br />

mit enger räumlicher Nachbarschaft der Anlagen gekennzeichnet. Daher ist die Grundwassersituation<br />

für das gesamte Werksgelände nur als Einheit zu betrachten. Die Überwachung<br />

der Grundwassersituation wird koordiniert und dokumentiert.<br />

2.1 Grundwasserüberwachung<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Das Ziel der Überwachung ist, Kenntnisse über Belastungen und die Fließrichtung des<br />

Grundwassers zu gewinnen. Die gewonnenen Daten dienen zur Bewertung der Grundwassersituation<br />

hinsichtlich<br />

• Gefährdungen<br />

• Sanierungsnotwendigkeiten<br />

• Überwachung von laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

• des Einflusses auf Grundwassernutzungen (Entnahme, Versickerung etc.)<br />

• Planung von Tiefbaumaßnahmen<br />

• Auswirkungen auf Gebäude bei Rheinhochwasser<br />

• neuer Schadstoffeinträge ins Grundwasser<br />

(Stoffaustritt, Einträge aus <strong>Boden</strong>belastungen und Ablagerungen etc.).<br />

Im Bereich des Werkes <strong>Ludwigshafen</strong> wird ein Messnetz mit rund 100 Grundwassermeßstellen<br />

betrieben (Stand 2000). Dieses Messnetz wird nach Bedarf angepasst und erweitert.<br />

Die Grundwasserüberwachung besteht aus den beiden wesentlichen Elementen Grundwasseranalytik<br />

und Grundwasserstandsmessungen. So können Stoffeinträge festgestellt und ihr<br />

eventuelles Ausbreitungsverhalten abgeschätzt werden.<br />

1. Grundwasserbeprobung und –analytik<br />

Alle Messstellen werden regelmäßig beprobt und das entnommene Grundwasser wird<br />

analysiert. Bei Auffälligkeiten erfolgen weitergehende Untersuchungen. In bekannten<br />

Belastungsbereichen wird - je nach Erfordernis und im Einzelfall in Abstimmung mit der<br />

zuständigen Behörde – häufiger beprobt und spezifischer analysiert. Die Grundwasseranalytik<br />

zur Erhebung von behördenrelevanten Daten wird in akkreditierten Fachlabors<br />

der <strong>BASF</strong> durchgeführt.<br />

2. Grundwasserstandsmessung<br />

Es werden regelmäßige Stichtagsmessungen an einer Auswahl von Messstellen durchgeführt.<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


Seite 5 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Alle Mess- und Analysendaten aus der Grundwasserüberwachung werden von <strong>BASF</strong> in einer<br />

zentralen Datenbank erfasst und verwaltet. Die Daten werden regelmäßig ausgewertet<br />

und bewertet. Spezifische Einzelfallfragestellungen können kurzfristig mit Hilfe der Datenbank<br />

bearbeitet werden.<br />

Die Ergebnisse der regelmäßigen Grundwasserüberwachung werden mit dem Jahresbericht<br />

an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Signifikante Veränderungen oder Auffälligkeiten<br />

bei der Grundwasserüberwachung werden bei den Sitzungen der <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz-Kommission<br />

erörtert.<br />

B. Grundlagen<br />

• Die Grundwasserüberwachung ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />

in Verfahrensanweisungen beschrieben.<br />

2.2 Grundwassersanierung<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Wird bei der Grundwasserüberwachung eine Belastung festgestellt, so wird unter Bewertung<br />

der Gefährdungssituation und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen die Sanierungsnotwendigkeit<br />

geprüft. Ergibt die Prüfung, dass von der festgestellten Grundwasserbelastung<br />

eine Gefährdung ausgehen kann, werden die zuständigen Behörden umgehend eingeschaltet<br />

und das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt. Ist eine Sanierung notwendig,<br />

wird von <strong>BASF</strong> ein Sanierungskonzept vorgelegt, mit den zuständigen Behörden abgestimmt<br />

und es werden die eventuell erforderlichen Erlaubnisse eingeholt.<br />

Betrieb und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, sowie die Einhaltung von behördlichen<br />

Sanierungsauflagen werden von <strong>BASF</strong> dokumentiert. Die zuständigen Behörden werden<br />

den Auflagen eventuell erforderlicher Erlaubnisse entsprechend über die Inbetriebnahme<br />

und den Verlauf der Sanierung informiert. Darüber hinaus wird über laufende Sanierungsmaßnahmen<br />

in der <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz-Kommission berichtet und hier<br />

wird auch das weitere Vorgehen abgestimmt. Eine Zusammenfassung laufender Sanierungsmaßnahmen<br />

wird in den Jahresbericht aufgenommen.<br />

B. Grundlagen<br />

• Grundwassersanierungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in<br />

Verfahrensanweisungen durch die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz beschrieben.<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


2.3 Grundwasserbenutzung<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Seite 6 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Unter Grundwasserbenutzungen werden alle Eingriffe in das Grundwasser verstanden, wie<br />

beispielsweise die Grundwassergewinnung, Grundwasserabsenkungen und –sanierungen,<br />

bei denen etwas in das Grundwasser eingeleitet oder Grundwasser entnommen, zutagegefördert<br />

oder abgeleitet wird.<br />

Im Bereich des Werksgeländes der <strong>BASF</strong> erfolgt eine gezielte Grundwasserbenutzung beispielsweise<br />

in folgenden Zusammenhängen:<br />

• Förderung aus unterem Grundwasserleiter (z.B. Aufbereitung zu VE-Wasser)<br />

• Grundwassersanierungsmaßnahmen<br />

• Temporäre Grundwasserabsenkung bei Tiefbaumaßnahmen<br />

• Bau von Messstellen im Zuge von Erkundungen<br />

• Grundwasserpumpmaßnahmen zum Hochwasserschutz<br />

• Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Ein Genehmigungserfordernis der oben beschriebenen Grundwasserbenutzungen wird von<br />

<strong>BASF</strong> im Einzelfall geprüft. Erforderliche Erlaubnisse werden bei der zuständigen Wasserbehörde<br />

beantragt.<br />

Zur Bewertung von Belastungen sowie zur Steuerung von Sanierungsmaßnahmen ist eine<br />

einheitliche Betrachtung der Grundwassersituation unter dem Werksgelände notwendig.<br />

Daher werden alle Grundwasserbenutzungen im Bereich des Werksgeländes dokumentiert.<br />

Ebenso werden geplante (Bau-)Maßnahmen hinsichtlich möglicher Auswirkungen, insbesondere<br />

in Hinblick auf bekannte Grundwasserbelastungen, geprüft. Können von der geplanten<br />

Maßnahme nicht vertretbare Auswirkungen auf die Situation des Grundwassers im<br />

Bereich des Werksgelände ausgehen, wird - in Abstimmung mit den zuständigen Behörden -<br />

eine genehmigungsfähige Alternative erarbeitet.<br />

B. Grundlagen<br />

• Die Grundwasserbenutzungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />

in Verfahrensanweisungen beschrieben.<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


2.4 Abwasserkanäle<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Seite 7 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

<strong>BASF</strong> betreibt im Werksgelände ein Kanalnetz für behandlungsbedürftiges Abwasser (bbA)<br />

zur Ableitung in die Kläranlage. Zusätzlich wird ein paralleles Kanalnetz für Kühlwasser und<br />

anderes nicht behandlungsbedürftiges Abwasser (nbbA) mit direkter Ableitung in den Rhein<br />

betrieben. Die bbA-Kanäle sind durch ihre Bauart (z.B. PE- oder Steinzeugmaterial) für den<br />

Transport von Chemieabwässern ausgelegt.<br />

Der technische Zustand der bbA-Kanäle wird von der zuständigen <strong>BASF</strong>-Facheinheit durch<br />

regelmäßige Kanalinspektionen (Abstellung mit Begehung oder Kamerabefahrung) überprüft.<br />

Die Inspektionen erfolgen nach festgelegtem Plan in einem etwa 10-jährigen Intervall<br />

oder bei Bedarf (z.B. Verdacht eines Schadens). Die Ergebnisse der Inspektionen werden in<br />

einem EDV-gestützten Kanalkataster verwaltet und ausgewertet. Werden relevante Kanalschäden<br />

festgestellt, bei denen eine Beeinflussung des Grundwassers nicht auszuschließen<br />

ist, wird untersucht, ob der Kanalschaden eventuell eine Grundwasserbelastung verursacht<br />

hat (siehe ”2.1 Grundwasserüberwachung”) und ob eine Sanierungsnotwendigkeit besteht<br />

(siehe ”2.2 Grundwassersanierung”).<br />

Ergeben sich im Rahmen der Grundwasserüberwachung Verdachtsmomente für eine Kanalleckage,<br />

wird dem Verdacht nachgegangen und ggf. wird ein betroffener Kanalabschnitt für<br />

eine genauere Inspektion außer Betrieb genommen.<br />

B. Grundlagen<br />

• Eigenkontroll-Verordnung für Abwasseranlagen in Rheinland-Pfalz<br />

3. <strong>Boden</strong><br />

Das Werksgelände wird ausschließlich industriell genutzt und die Oberfläche ist weitgehend<br />

versiegelt. Als relevantester Wirkungspfad für die schädliche Auswirkung von <strong>Boden</strong>belastungen<br />

ist der Pfad <strong>Boden</strong> – Grundwasser zu berücksichtigen. Der Wirkungspfad <strong>Boden</strong> –<br />

Mensch spielt hauptsächlich bei Tiefbaumaßnahmen eine Rolle. Aufgrund der großen Fläche<br />

und der wechselvollen Standorthistorie ist eine kleinräumige Erhebung der Untergrundsituation<br />

für das Werksgelände wenig aussagekräftig. Zielführender und pragmatischer für<br />

das Werksgelände ist die systematische Grundwasserüberwachung (siehe ”2.1 Grundwasserüberwachung”).<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


3.1 Akute Schadensfälle<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Seite 8 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Die im Schadensfall (z.B. Betriebstörung) zur Gefahrenvermeidung bzw. – minimierung<br />

durchzuführenden Maßnahmen werden gemäß den <strong>BASF</strong>-Richtlinien ”Sicherheit, Gesundheit<br />

und Umweltschutz” durchgeführt. Danach melden die Betriebe Ereignisse entweder der<br />

<strong>BASF</strong>-Feuerwehr oder der <strong>BASF</strong>-Umweltzentrale. Diese Einheiten informieren sich untereinander<br />

umgehend über eingegangene Meldungen. Die <strong>BASF</strong>-Feuerwehr initiiert zusammen<br />

mit der Umweltüberwachung der <strong>BASF</strong> die Sofortmaßnahmen unter Hinzuziehung der erforderlichen<br />

Facheinheiten. Ist der <strong>Boden</strong> betroffen, entscheidet die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und<br />

Grundwasserschutz, ob eine Meldung im Sinne von § 20.7 LWG erfolgt.<br />

Sind bei einem Schadensfall umweltgefährdende Stoffe ausgetreten und gelangen diese in<br />

den <strong>Boden</strong>, wird mit geeigneten Sofortmaßnahmen - wie beispielsweise Auskofferung - eine<br />

weitere Ausbreitung der Stoffe verhindert. Ist die Beseitigung der Stoffe durch die Sofortmaßnahmen<br />

nicht möglich, so initiiert die Facheinheit <strong>Boden</strong>- und Grundwasser schutz über<br />

die Umweltzentrale der <strong>BASF</strong> eine Meldung an die zuständige Behörde per Fax. Das weitere<br />

Vorgehen wird dann mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Unabhängig von der Sofortmeldung<br />

an die zuständigen Behörden wird jeder <strong>BASF</strong>-intern gemeldete Schadensfall,<br />

bei dem unbefestigter <strong>Boden</strong> beaufschlagt wurde, dokumentiert und in den Jahresbericht -<br />

gem. § 4 <strong>Boden</strong>schutzvertrag vom 29.01.2002 - aufgenommen.<br />

Sind umweltgefährdende Stoffe in den <strong>Boden</strong> eingedrungen und konnten sie nicht durch<br />

Sofortmaßnahmen beseitigt werden, wird geprüft, ob durch den Schaden eine Belastung des<br />

Grundwassers eintreten kann oder eingetreten ist und ob von dem Schaden sonstige Gefahren<br />

ausgehen können. Neben der Untersuchung von <strong>Boden</strong>proben erfolgt die Erkundung<br />

bezüglich möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser wie unter 2.1 (”Grundwasserüberwachung”)<br />

und unter 2.2 (”Grundwassersanierung”) beschrieben.<br />

Eventuell ausgekoffertes Material wird in die dafür eingerichteten und nach BImSchG genehmigten<br />

Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Die weitere Entsorgung dieses Materials erfolgt<br />

wie unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) beschrieben.<br />

B. Grundlagen<br />

• Die Bearbeitung von Schadensfällen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen<br />

in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />

beschrieben<br />

• <strong>BASF</strong>-Richtlinien und allgemeine Regeln für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


3.2 Tiefbaumaßnahmen<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Seite 9 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

Bei Tiefbaumaßnahmen auf dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> kann belastetes Aushubmaterial<br />

anfallen. Dieses Material muss sicher und sachgerecht entsorgt werden, so dass von ihm<br />

keine Gefahr für Menschen und Umwelt ausgehen kann. Ferner kann es bei Tiefbaumaßnahmen<br />

zu einer Beeinträchtigung der Grundwassersituation kommen, wenn beispielsweise<br />

eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist (siehe 2.3 ”Grundwasser-benutzung”).<br />

Bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben, bei denen mit einem hohen Tiefbauanteil<br />

zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht von <strong>Boden</strong>belastungen besteht, wird<br />

die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Anhand der vorliegenden Daten und Erkenntnisse<br />

zur Untergrundsituation des Werksgeländes wird hier geprüft, ob mit belastetem Aushubmaterial<br />

zu rechnen ist. Im Bedarfsfall wird eine Erkundung der betroffenen Fläche durchgeführt.<br />

Liegt die Bewertung der betroffenen Fläche vor, werden im Bedarfsfall Fragen zur Arbeitssicherheit<br />

und zur Entsorgung mit den zuständigen Facheinheiten der <strong>BASF</strong> abgestimmt. Es<br />

werden in der Regel nur die <strong>Boden</strong>mengen ausgekoffert, die im Zuge der Tiefbaumaßnahme<br />

anfallen. Die boden- und grundwasserrelevanten Daten von Tiefbaumaßnahmen werden<br />

dokumentiert.<br />

Ist das im Zuge der Baumaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen<br />

Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das ausgehobene Material bereits aufgrund der Vorerkundung<br />

als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich<br />

genehmigten Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Der Umgang mit belastetem Material<br />

ist unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />

Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten im <strong>Boden</strong> erst während der Aushubmaßnahme<br />

auf, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der <strong>BASF</strong> begutachtet<br />

und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der<br />

weitere Entsorgungsweg festgelegt.<br />

B. Grundlagen<br />

• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />

Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />

»Tiefbau«<br />

• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />

• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />

Regeln”<br />

• Baustellenverordnung<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


Seite 10 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

• Die Bearbeitung von <strong>Boden</strong>belastungen bei Tiefbaumaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf,<br />

Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die <strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation<br />

in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz<br />

beschrieben<br />

3.3 Abbruch<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Bereits in der Planungsphase von Abbruchmaßnahmen, bei denen mit einem nennenswerten<br />

Anfall an mineralischem Material zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht<br />

einer Belastungen besteht, wird die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Gebäude oder<br />

Gebäudeteile mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch auf<br />

mögliche Belastungen untersucht. Die Untersuchung beinhaltet eine historische Bestandsaufnahme<br />

und ggf. die Beprobung und Analyse des Materials. Anhand der Ergebnisse<br />

wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt. Die Ergebnisse und Bewertungen<br />

dieser Untersuchungen werden von <strong>BASF</strong> dokumentiert.<br />

Bei kleineren Umbau- oder Abrissarbeiten wie beispielsweise von Nutschen und Ausmauerungen<br />

mit problematischer oder unklarer Vornutzung, wird die zuständige Facheinheit für<br />

die Bewertung eingeschaltet. Das Material wird ggf.beprobt und analysiert und anschließend<br />

der Entsorgungsweg festgelegt.<br />

Wird in den oben genannten Fällen eine organoleptische Auffälligkeit erst während der Abbrucharbeiten<br />

festgestellt, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der <strong>BASF</strong><br />

begutachtet und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit<br />

wird der weitere Entsorgungsweg festgelegt. Das Vorgehen hierzu ist unter 3.4 ( ”Entsorgung<br />

von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />

Ist das im Zuge der Abbruchmaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen<br />

Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das Material bereits aufgrund der Vorerkundung<br />

als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich<br />

genehmigten Zwischenlager der <strong>BASF</strong> gebracht. Der Umgang mit belastetem Material ist<br />

unter 3.4 ( ”Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Materialien”) genauer beschrieben.<br />

B. Grundlagen<br />

• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />

Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />

»Tiefbau«<br />

• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


Seite 11 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />

Regeln”<br />

• Baustellenverordnung<br />

• Die Bearbeitung von Abbruchmaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten,<br />

Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die <strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation in<br />

einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutz beschrieben.<br />

3.4 Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen<br />

A. Allgemeine Beschreibung<br />

Fallen <strong>Boden</strong>aushub oder andere mineralische Abfälle (z.B. Bauschutt oder mineralische<br />

Produktionsabfälle wie Filterkies) an, so wird auf Basis des KrW-/AbfG geprüft, ob der Abfall<br />

verwertet werden kann oder beseitigt werden muss.<br />

Ist eine Verwertung des Materials im Rahmen von Verfüllungen oder Aufschüttungen möglich,<br />

wird es der Recyclinganlage der <strong>BASF</strong> angeliefert und hier aufbereitet. Die für die<br />

Recyclinganlage genehmigten Abfallarten sowie die Überwachung des ein- und ausgehenden<br />

Materials sind in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Baustoffrecyclinganlage<br />

sowie den dazugehörigen Ergänzungen festgelegt. Grundlage für die<br />

Beprobung, Analyse und Bewertung von <strong>Boden</strong>, Bauschutt und mineralische Produktionsabfälle<br />

sind die Technischen Regeln der LAGA.<br />

Die Verwertung von <strong>Boden</strong>aushub, Bauschutt und mineralischen Produktionsabfällen erfolgt<br />

ausschließlich auf dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> und in geringem Umfang auch auf<br />

der <strong>BASF</strong>-eigenen Deponie Flotzgrün. Nur in Ausnahmefällen dient das Material als<br />

Bergversatz. Auffällige Abfälle, deren Entsorgung zunächst unklar ist, werden bis zur Klärung<br />

des Entsorgungsweges in den immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlägern<br />

der <strong>BASF</strong> aufgenommen.<br />

Ist für die Entsorgung der Abfälle eine vorherige Behandlung erforderlich, so stehen hierfür<br />

Behandlungsmethoden zur Verfügung. Scheidet eine Verwertung aus, so erfolgt die<br />

Beseitigung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen auf der <strong>BASF</strong>-eigenen Deponie<br />

Flotzgrün oder in der <strong>BASF</strong>-eigenen Rückstandsverbrennungsanlage.<br />

Nur wenn eine Entsorgung der Abfälle durch <strong>BASF</strong>-eigene Anlagen nicht sinnvoll ist, werden<br />

externe Entsorgungswege unter Berücksichtigung aller abfallrechtlichen Vorgaben in<br />

Anspruch genommen.<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02


B. Grundlagen<br />

Seite 12 von 12<br />

Integriertes <strong>Boden</strong>- und Grundwasserschutzkonzept<br />

• BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten<br />

Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss<br />

»Tiefbau«<br />

• TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen<br />

• Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu ”Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische<br />

Regeln”<br />

• TA Abfall, Anhang D<br />

• Analytische Überwachung der Recyclinganlage: enthalten in den QM-Anweisungen von<br />

DWY (Anlage 2 zu Abschnitt 9, Revision1)<br />

• Allg. Regeln der <strong>BASF</strong> für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: Regel 5.4 ”Entsorgung<br />

von <strong>Boden</strong>aushub, Bauschutt und Apparate-Ausmauerungen”<br />

• Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Baustoffrecyclinganlage X060 vom<br />

18.02.99, Beilage 3 ”Überwachungskonzept” sowie Ergänzungen hierzu<br />

• Der Prozess zur Beschreibung der Entsorgung von <strong>Boden</strong> und mineralischen Abfällen ist<br />

hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die<br />

<strong>Boden</strong>- und Grundwassersituation in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit <strong>Boden</strong>-<br />

und Grundwasserschutz beschrieben.<br />

Stand 01.01.03<br />

Revision: 02

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!