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Risikoallokation und Risikoabsicherung beim Unternehmenskauf

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<strong>Risikoallokation</strong> <strong>und</strong> <strong>Risikoabsicherung</strong> <strong>beim</strong> <strong>Unternehmenskauf</strong>lichst zeitnahen Zwischenabschluss Bezug nehmen, der i.d.R. vom Verkäufergarantiert wird. Der Verkäufer garantiert dann zusätzlich dem Käufer, dass seitdem Stichtag der Zwischenbilanz keine direkten oder indirekten Abflüsse (in derRegel Liquiditätsabflüsse, z.B. Dividenden) an den Verkäufer oder diesem nahestehendeDritte erfolgt sind.Dieser Abgrenzungsmechanismus ist bei wirtschaftlicher Betrachtung wenigerpräzise als das Konzept der „Closing Accounts“. Umgekehrt hat das Locked Box-Konzept den Vorteil, dass etwaige Verstöße i.d.R. transparent sind <strong>und</strong> nichtgegebenenfalls umfangreiche wirtschaftsprüferliche Diskussionen oder garSchiedsgutachten für die Entscheidung streitiger Sachverhalte erfordern. Besicherung des VerkäufersDer Verkäufer hat das größte Sicherungsinteresse im Hinblick auf die Zahlungdes Kaufpreises durch den Käufer. Deshalb verlangt ein Verkäufer unter Umständenvom Käufer bereits per Signing Sicherheiten dafür, dass der Käufer inder Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen. Zum Beispiel müssen sich Dritte für dieKaufpreiszahlung verbürgen, Equity Committments abgeben <strong>und</strong>/oder nachweisen,dass die Fremdfinanzierung auf der Basis von Term Sheets oder Kreditverträgengesichert ist. Besicherung des KäufersFür den Käufer ist insbesondere von Bedeutung, dass etwaige Gewährleistungsansprüche<strong>und</strong> Freistellungen durch den Verkäufer erfüllbar sind. Sovereinbaren die Parteien z.B. einen Kaufpreiseinbehalt oder ein Treuhandkontobei einem Notar.Ebenso kann ein Verkäuferdarlehen (Vendor Loan), der Sicherung von Ansprüchendes Käufers dienen, die dann im Wege der Aufrechnung mit dem Darlehensrückzahlungsanspruchdes Verkäufers erfüllt werden können.matthias.bruse@pplaw.com41© FYB 2011

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