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Das MPG von A bis Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen

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Veranstaltungenim JahresplanDienstveranstaltungen (Teilnahmepflicht für das Kollegium):• Dienstbesprechungen (z.B. zum Halbjahres- oder Schuljahresende)• Gesamtkonferenzen• Pädagogische Dienstbesprechungen• Zeugniskonferenzen (Halbjahres- und Versetzungskonferenzen)• FachkonferenzenInformationsveranstaltungen:• Sprachentag für Grundschüler (Jahrgang 4)• Tag der Offenen Tür (Jahrgang 4)• Fremdsprachenwahl (Jahrgang 5)• Wahlpflichtunterricht (Jahrgang 6)• Austauschangebote (Jahrgang 9, 10)• Sekundarstufe II (Jahrgang 10-12)• Kennlernfest für den Jahrgang 5 (Förderverein/Herr Hasselgruber)Veranstaltungen des Schullebens je nach Anlass, z.B. :• Einschulungsgottesdienst (Fachgruppe Religion)• Schulkonzerte (Fachgruppe Musik)• Schultheateraufführungen (Fachgruppe Darstellendes Spiel)• Kunstausstellungen (Fachgruppe Kunst)• Präsentationen im Bereich Wirtschaft/Politik, z.B. Business@School, ManagementInformation Game etc. (Frau Kamin)• Sommerfest bzw. Sportfest zum Schuljahresende (Herr Graef)• Projekttage alle zwei Jahre (Herr Graef)• Vortragsreihe Idolino (Frau Möhring)• Weihnachtsfeier (Fachgruppen Religion u. Musik, Idolino)Verlassen desSchulgeländesVersetzungsregelungenDa die Schule eine durchgehende Aufsichtspflicht hat, dürfen (minderjährige)Schülerinnen und Schüler das Grundstück während der Freistunden und derMittagspause in der Regel nicht verlassen. Dies ist nur zulässig, wenn der Klassenleitungeine grundsätzliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.Über die Modalitäten <strong>von</strong> Versetzung bzw. Nichtversetzung informiert die Versetzungsordnung(s.u. „Wichtige Erlasse...“).Wichtiges in Kürze:• Eine mangelhafte Note (5): Regelfall: Versetzung• Zwei mangelhafte Noten (bzw. eine ungenügende Note = 6): Regelfall:Nichtversetzung• Ausnahme: Es kann (auf Antrag eines stimmberechtigten Konferenzmitglieds)die Ausgleichsregelung angewandt werden; wenn beidemangelhaften Noten durch je eine mindestens befriedigende Note ausgeglichenwerden können. Dabei darf die Stundenzahl des Ausgleichsfachsnur eine Stunde geringer sein als die des auszugleichenden Fachs.Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können nur untereinanderausgeglichen werden.• Bei Nichtversetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen eineNachprüfung angesetzt werden.• Nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. am Ende des Jgs.6 oder bei zweimaliger Nichtversetzung in Folge) kann die Überweisungeines Schülers oder einer Schülerin auf eine Realschule beschlossenwerden.• Ein Wechsel (= Übergang) auf die Realschule kann sonst nur auf Antragder Eltern stattfinden.• Sowohl bei Überweisung wie bei Übergang legt die Konferenz die Klassenstufefest.34

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