Das MPG von A bis Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen
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ElternsprechtageElternvertreterEntschuldigungsheftEpochaler UnterrichtErlasse1. Im November nach den Päd. Dienstbesprechungen: Elternsprechtag fürden Jg. 5 an zwei aufeinander folgenden Tagen.2. Im Februar nach den Halbjahreskonferenzen für alle Jahrgänge an zweiaufeinander folgenden Nachmittagen.3. Bei weiterem Gesprächsbedarf wird ein separater Termin vereinbart.Jede Klasse wählt zwei Elternvertreter (Vorsitz, Stellvertreter), drei Konferenzvertreter(Teilnahme an Zeugnis- und Klassenkonferenzen). Die Vorsitzendender Klassenelternschaften aller Jahrgänge bilden den Schulelternrat (SER), deraus seiner Mitte einen Vorstand wählt. Der SER wählt auch die Elternvertreterfür den Schulvorstand.Der SER bestimmt auch die Gesamtkonferenzvertreter und die Fachkonferenzvertreterder Elternschaft. Ihre Zahl richtet sich nach der Größe der Fachgruppenund ist durch Gesamtkonferenzbeschluss festgelegt worden.Alle Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II führen ein Entschuldigungsheft,in dem die Bestätigungen der Eltern über Fehlzeiten eingeklebt werden.→ TestatheftDie entspr. der Stundentafel einstündigen Fächer werden in der Regel für einhalbes Jahr zweistündig (= epochal) angesetzt. Die dabei im ersten Halbjahr erreichtenZensuren sind bereits versetzungsrelevant, daher gibt es bereits EndeOktober einen ersten Termin für Versetzungswarnungen. Zu Beginn jedenSchuljahrs werden die Eltern schriftlich über den jeweiligen Epochalunterrichtinformiert. Sofern ganzjähriger Unterricht aus organisatorischen Gründen gekürztwerden muss und nur im 1. Halbjahr stattfindet, ist er nicht versetzungsrelevant.Dies gilt nicht, wenn der gekürzte Unterricht im 2. Halbjahr liegt.Wichtige Erlasse und Verordnungen:• Niedersächsisches Schulgesetz• Die Arbeit in den Jahrgängen 5 bis 10 (mit Stundentafeln und Übersichtenüber die Anzahl der Klassenarbeiten)• Verordnung über die gymnasiale Oberstufe• Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen• Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen• VersetzungsordnungDie Erlasse und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung sind in den jeweilsneuesten Fassungen am besten über Internet auf der Homepage des Nds. Kultusministeriumsoder über www.schure.de zugänglich.ErreichbarkeitErste HilfeExkursionenFachgruppen- und Sammlungsleitungen→ SprechzeitenAm MPG werden jedes Schuljahr intern Erste-Hilfe-Fortbildungen für die KollegInnenund die MitarbeiterInnen angeboten. Außerdem verfügt die Schule übereinen Schulsanitätsdienst (s. Schulsanitätsdienst), Sanitätsräume in beiden Gebäudenund an vielen Stellen über Erste-Hilfe-Kästen. Seit 2011 gibt es im Erdgeschossdes Haupthauses auch einen Defibrillator. Auskünfte erteilt Herr Heinz.Exkursionen werden in der Regel von der jeweiligen Fachkonferenz für bestimmteJahrgänge als verbindlich erklärt und im Jahresterminplan eingetragen. Siewerden von den Fachlehrern durchgeführt.Alte Sprachen: Herr Dr. BiastochBiologie: Frau UrbanczykChemie: Herr Stumpf, Herr Dr. Geschwentner22
Darstellendes Spiel: Frau StrobauchDeutsch: Frau Pirch-VogtEnglisch: Herr StemmlerErdkunde: Frau Pape-WerlichEv. Religion: Frau TeichmannFranzösisch: Frau Kulle/Herr HeereGeschichte: Frau BuryInformatik: Herr MaltzahnKunst: Herr WiesnerMathematik: Herr Dr. SchmatzMusik: Herr KirschtPhilosophie: Herr Dr. StenzelPhysik: Herr Vehring, Sammlung Physik: Herr DiesePolitik-Wirtschaft: Frau ScheuermannSpanisch: Frau AdamSport: Herr HeinzFachkonferenzbeschlüsseDie von den Fachgruppen getroffenen Vereinbarungen sind für alle Mitgliederdes Fachkollegiums verbindlich. Sie werden als gesonderte Übersicht von denFachgruppenleitungen geführt und liegen allen Mitgliedern der Fachgruppe vor.Im Rahmen der bestehenden Vorschriften betreffen sie u.a. folgende Punkte:• Allgemeine Bewertungskriterien• Einführung von Lehrwerken• Exkursionen• Gewichtung Mitarbeit im Unterricht / schriftliche Leistungen• Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung• Grundsätze zur Gestaltung der mündlichen Abiturprüfungen• Info-Material• Stoffverteilungspläne• Zahl und Art von Klassenarbeiten bzw. KlausurenFahrradFahrradwerkstattFahrtenFahrräder dürfen nur in den Fahrradständern (vor dem Minimax bzw. auf demSchulhof) abgestellt werden und sind anzuschließen. Nur dann sind sie gegenDiebstahl und Beschädigungen versichert. Allerdings wird der Versicherungsschutzdann nicht gewährt, wenn Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkartebesteht oder der Schulweg kürzer als 1 km ist. Besonders hochwertige Fahrrädersind ebenfalls nicht versichert. Lassen Sie Ihre Kinder bitte nur mit verkehrssicheremRad (einschl. funktionierender Beleuchtung) und Helm zur Schule fahren.Die von Lehrkräften und Schüler als AG betriebene Fahrradwerkstatt übernimmtReparaturen jeglicher Art. Ansprechpartner: Herr Lammers.Im Rahmen des von der Gesamtkonferenz verabschiedeten Fahrtenplans findenregelmäßig in folgenden Jahrgängen Fahrten statt:Ende Jg. 5 (Kennenlernfahrt)Jg. 7 (St. Andreasberg)Jg. 9 (Sek. I)Jg. 11/12 (Studienfahrt)Planung, Organisation und Durchführung liegen bei den jeweils verantwortlichenLehrkräften, Verträge sind (aus haftungsrechtlichen Gründen) vom Schulleiterunterzeichnen zu lassen. Zuvor müssen die Einverständniserklärungen der Elternvorliegen, die sich damit auch zur Übernahme der Kosten verpflichten.Damit Lehrkräfte im Hinblick auf Aufsichtsführung entlastet werden, müssen sie23
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ElternsprechtageElternvertreterEntschuldigungsheftEpochaler UnterrichtErlasse1. Im November nach den Päd. Dienstbesprechungen: Elternsprechtag fürden Jg. 5 an zwei aufeinander folgenden Tagen.2. Im Februar nach den Halbjahreskonferenzen für alle Jahrgänge an zweiaufeinander folgenden Nachmittagen.3. Bei weiterem Gesprächsbedarf wird ein separater Termin vereinbart.Jede Klasse wählt zwei Elternvertreter (Vorsitz, Stellvertreter), drei Konferenzvertreter(Teilnahme an Zeugnis- und Klassenkonferenzen). Die Vorsitzendender Klassenelternschaften aller Jahrgänge bilden den Schulelternrat (SER), deraus seiner Mitte einen Vorstand wählt. Der SER wählt auch die Elternvertreterfür den Schulvorstand.Der SER bestimmt auch die Gesamtkonferenzvertreter und die Fachkonferenzvertreterder Elternschaft. Ihre Zahl richtet sich nach der Größe der Fachgruppenund ist durch Gesamtkonferenzbeschluss festgelegt worden.Alle Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II führen ein Entschuldigungsheft,in dem die Bestätigungen der Eltern über Fehlzeiten eingeklebt werden.→ TestatheftDie entspr. der Stundentafel einstündigen Fächer werden in der Regel für einhalbes Jahr zweistündig (= epochal) angesetzt. Die dabei im ersten Halbjahr erreichtenZensuren sind bereits versetzungsrelevant, daher gibt es bereits EndeOktober einen ersten Termin für Versetzungswarnungen. Zu Beginn jedenSchuljahrs werden die Eltern schriftlich über den jeweiligen Epochalunterrichtinformiert. Sofern ganzjähriger Unterricht aus organisatorischen Gründen gekürztwerden muss und nur im 1. Halbjahr stattfindet, ist er nicht versetzungsrelevant.Dies gilt nicht, wenn der gekürzte Unterricht im 2. Halbjahr liegt.Wichtige Erlasse und Verordnungen:• Niedersächsisches Schulgesetz• Die Arbeit in den Jahrgängen 5 <strong>bis</strong> 10 (mit Stundentafeln und Übersichtenüber die Anzahl der Klassenarbeiten)• Verordnung über die gymnasiale Oberstufe• Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen• Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen• VersetzungsordnungDie Erlasse und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung sind in den jeweilsneuesten Fassungen am besten über Internet auf der Homepage des Nds. Kultusministeriumsoder über www.schure.de zugänglich.ErreichbarkeitErste HilfeExkursionenFachgruppen- und Sammlungsleitungen→ SprechzeitenAm <strong>MPG</strong> werden jedes Schuljahr intern Erste-Hilfe-Fortbildungen für die KollegInnenund die MitarbeiterInnen angeboten. Außerdem verfügt die Schule übereinen Schulsanitätsdienst (s. Schulsanitätsdienst), Sanitätsräume in beiden Gebäudenund an vielen Stellen über Erste-Hilfe-Kästen. Seit 2011 gibt es im Erdgeschossdes Haupthauses auch einen Defibrillator. Auskünfte erteilt Herr Heinz.Exkursionen werden in der Regel <strong>von</strong> der jeweiligen Fachkonferenz für bestimmteJahrgänge als verbindlich erklärt und im Jahresterminplan eingetragen. Siewerden <strong>von</strong> den Fachlehrern durchgeführt.Alte Sprachen: Herr Dr. BiastochBiologie: Frau UrbanczykChemie: Herr Stumpf, Herr Dr. Geschwentner22