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Kleine Bauphysik-Kunde - Wienerberger

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Abdichtung gegen nichtdrückendes<br />

Wasser (siehe auch DIN 18195, Teil 5)<br />

Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit<br />

(siehe auch DIN 18195, Teil 4)<br />

Prinzipskizze: Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit<br />

22<br />

Bauwerksabdichtung<br />

Grundvoraussetzung für höherwertige bzw. wohnraumähnliche Nutzung der Räume<br />

in Gebäuden ist, dass diese trocken, d. h. im Zustand der Ausgleichsfeuchte sind. Es<br />

muss deshalb grundsätzlich für einen dauerhaften Schutz gegen von außen einwirkende<br />

Feuchtigkeit gesorgt werden.<br />

Bei einschaligen Außenwänden erfolgt dieser Schutz in der Regel durch Aufbringen eines<br />

Putzes. Bei zweischaligen Konstruktionen wird der Feuchteschutz durch Erstellen einer<br />

zweiten Haut in Form einer Vorsatzschale aus Vormauerziegeln oder Klinkern bzw. einer<br />

alternativen Vorhangfassade realisiert.<br />

Bei erdberührten Wandkonstruktionen, z. B. bei Kellerwänden, sind in Bezug auf ihre<br />

Abdichtung besondere Maßnahmen zu treffen.<br />

Die Feuchtigkeitsbelastung kann grundsätzlich in vier Belastungsfälle eingeteilt werden:<br />

� Bodenfeuchtigkeit<br />

� nicht stauendes Sickerwasser<br />

� aufstauendes Sickerwasser und Grundwasser<br />

� drückendes Wasser<br />

Die im jeweiligen Belastungsfall erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen, Abdichtungsstoffe,<br />

Bemessungen und Ausführungen sind in der DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen<br />

Teile 1 bis 10 und für die häufiger verwendeten Emulsionsabdichtungen (Dickbeschichtungen)<br />

zusätzlich in der „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit<br />

kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)“ geregelt, die vom Verband<br />

Deutsche Bauchemie e. V. herausgegeben wird.<br />

Ziegelmauerwerk bietet für Bauwerksabdichtungen ein besonderes Maß an Sicherheit.<br />

Da Ziegelmauerwerk nicht schwindet, kommt es nicht zu Schwindrissen, die das Abdichtungssystem<br />

gefährden. Der Schutz der Abdichtung muss in jedem Fall vor dem<br />

Verfüllen der Baugrube durch eine Schutzmaßnahme entsprechend DIN 18195 Teil 10<br />

sichergestellt werden. Der Auffüllschutz ist im Regelfall von der Abdichtung zu trennen.<br />

Er darf gleichzeitig eine Nutzschicht (senkrechter Teil der Dränanlage und/oder Perimeterdämmung)<br />

sein. Für den Belastungsfall „nichtdrückendes Wasser“ ist die Anordnung<br />

einer Dränanlage nach DIN 4095 zu empfehlen.

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