1. IT-Grundschutztag 2012 Data Loss Prevention - BSI

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04.12.2012 Aufrufe

Reaktion des Gesetzgebers durch die Zweite BDSG-Novelle (2) � Katalog vertraglich (schriftlich) zu regelnder Mindestinhalte einer vertraglichen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zzgl. erweiterter Kontroll- und Dokumentationspflichten des Auftraggebers (§11 (2) BDSG; Auszug): � die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen, � die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungsund Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers, � mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen, � der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält, © GmbH 2012 S. 6, 09.02.2012 � die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags.

Strafgesetzbuch � § 202a Ausspähen von Daten � § 202b Abfangen von Daten � § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten � § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen � § 263a Computerbetrug � § 303a Datenveränderung � § 303b Computersabotage © GmbH 2012 S. 7, 09.02.2012

Reaktion des Gesetzgebers durch die<br />

Zweite BDSG-Novelle (2)<br />

� Katalog vertraglich (schriftlich) zu regelnder Mindestinhalte einer<br />

vertraglichen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zzgl. erweiterter<br />

Kontroll- und Dokumentationspflichten des Auftraggebers (§11 (2) BDSG;<br />

Auszug):<br />

� die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm<br />

vorzunehmenden Kontrollen,<br />

� die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungsund<br />

Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers,<br />

� mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm<br />

beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener<br />

Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen,<br />

� der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber<br />

gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält,<br />

© GmbH <strong>2012</strong> S. 6, 09.02.<strong>2012</strong><br />

� die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim<br />

Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags.

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