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Niederschrift Nr. 75 - Stadt Vohburg

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2Außerdem fragte StR Völler nach seiner im Vorspann der Sitzung <strong>Nr</strong>. 73 vom 17. 9. 2013vorgebrachten Ergänzungforderung zu TO – <strong>Nr</strong>. 1418.Hierzu erklärte VR Steinberger, dass weder er noch der Protokollführer die von StR Völlergewünschte Ergänzung so in Erinnerung haben und diese deshalb nicht aufgenommen wird.Die in der eigenen Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters erfolgten überplanmäßigen Ausgabenwurden nur zur Information aufgeführt. Dem <strong>Stadt</strong>rat kommt hier kein Entscheidungsrecht zu,auch ist keine Genehmigung des <strong>Stadt</strong>rates notwendig. Aus dem Beschluss ergibt sich, dassder <strong>Stadt</strong>rat nur die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in seinem Zuständigkeitsbereichgenehmigt hat.Anschließend trat man in die Tagesordnung ein.1463. Realisierungswettbewerb zur Gestaltung der Freiflächen am Burgberg in<strong>Vohburg</strong>;a) Vorstellung der Preisträgerb) Beauftragung der FreiflächenplanungIn einem Sachvortrag wurden dem <strong>Stadt</strong>rat die Entwürfe der 3 aus dem Realisierungswettbewerbhervorgegangenen Preisträger vorgestellt und anhand eines PowerPoint –Vortrages ausführlich erläutert.1. Bgm. Schmid wies in seinen Ausführungen besonders darauf hin, dass der 1. Preisvon allen Fach- und Sachpreisrichtern einstimmig vergeben wurde.Der <strong>Stadt</strong>rat wurde außerdem über die Ergebnisse bzw. die gewonnenen Erkenntnisseaus dem zum Abschluss des VOF - Verfahrens vorgeschriebenen Verhandlungsverfahreninformiert.Zum Verhandlungsverfahren waren der 1. Preisträger, das Büro Lex-Kerfers ausBockhorn, sowie der 3. Preisträger, das Büro bbz aus Berlin, geladen. Der 2. Preisträgerhatte seine Teilnahme abgesagt.Im Verhandlungsverfahren konnte insbesondere der erste Preisträger, das LandschaftsarchitekturbüroLex-Kerfers, aus Bockhorn bei Erding herausstellen, dass Gesprächsbereitschaftzur Überarbeitung diverser Kritikpunkte am Wettbewerbsentwurf (v. a.Umgestaltung des Treppenaufgangs) besteht; außerdem konnte das Büro die Wirtschaftlichkeitdes Entwurfskonzeptes glaubhaft darlegen. Das Büro Lex-Kerfersverfügt über die ausreichende Leistungsfähigkeit zur Bewältigung der gestelltenPlanungsaufgabe. Das Verhandlungsverfahren ergab daher eine klare Wertung von120 : 89 Punkten zu Gunsten des Büros Lex-Kerfers.Die Verwaltung empfiehlt daher die Beauftragung des LandschaftsarchitekturbürosLex-Kerfers. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf Grundlage der geltenden HOAI.Der eigentliche Vertragsabschluss kann erst nach Zustimmung der Städtebauförderungzum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen.Zum derzeitigen Planungsstand kann noch keine verbindliche Aussage hinsichtlichder zu erwartenden Kosten getätigt werden. Das Büro soll daher auf Basis einesstufenweisen Vertrages mit den Leistungsphasen 1 + 2 (Stufe 1) beauftragt werden,um dann im Rahmen dessen eine aussagekräftige Kostenschätzung vorzulegen.

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