Schuldfähigkeit
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<strong>Schuldfähigkeit</strong>Strafrechtliche SchuldSchuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlichrelevanten Verhaltens.Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidriggehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unterden konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich vonder im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigemVerhalten leiten zu lassen.