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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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davon ausgehen, daß ein einfacher <strong>Mainzer</strong> Domherr, der an einem anderen <strong>Domkapitel</strong>Dignitär war, sich zumeist dort aufhielt. Sogar <strong>Mainzer</strong> Dignitäre konnten ihren persönlichenSchwerpunkt in anderen <strong>Domkapitel</strong>n haben. 2. B. mui3te das Kapitel den DomkantorReinhard von Sponheirn 1347 aus Köln nach Mainz rufen, damit er an der Wahl neuerStiftsprovisoren teilnehmen konntez4'. Und auch der <strong>Mainzer</strong> Dompropst Heinrich vonNassau hielt sich, wie sein Biogramm zeigt, fast ausschließlich in Köln auf. Die hochadeligeExklusivität des Kölner <strong>Domkapitel</strong>s kann hierfür mit verantwortlich gemacht werden.Dort führte man in der damals größten Stadt Deutschlands sicher ein nobleres Leben als inMain~'~~.Abschließend sei noch darauf hingewiesen - Holbach legt auf diesen Punkt sogar dasSch~er~ewicht'~~ -, daß die persönlichen Pfründennetze der einzelnen Domherren auchzur Kontaktaufnahme des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s zu anderen <strong>Domkapitel</strong>n, aber auch zurEinflußnahme auf rangniedrigere Stiftskirchen der <strong>Mainzer</strong> Diözese beitrugen.C. 11.1.2. Geistlicher Lebenswandel?Die ursprüngliche Aufgabe und damit die <strong>Das</strong>einsberechtigung der <strong>Domkapitel</strong> bestand <strong>im</strong>geistlichen Dienst an der Domkirche. Ihrer Organisationsform nach waren sie spätestensseit 816 regulierte ~leriker~emeinschaften~~~. Dies hatte sich bis zum <strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong>jedoch grundlegend Dievita communis war längst aufgelöst worden, und parallelzum Aufkommen der Dom~ikare'~~ unterlagen die geistlichen Pflichten der Domherreneiner ständigen Reduzierung.Mit Recht weist Lenhart darauf hin, daß das Leben eines <strong>Mainzer</strong> Domherren, der alle seineChorpflichten erfüllte, bei Tag und Nacht ziemlich ausgefüllt Aber die Einstellungder Domherren zum geistlichen Dienst hatte sich gewandelt. Wie überall, taten auch die<strong>Mainzer</strong> Domherren nur noch das Nötigste, um sich ihre Präsenzgelder zu verdienen. ,,DiePräbende des Tages wurde in Mainz in der Art eines Rechtsanspruches 'verdient', wenn derStiftsherr in den Metten, und zwar wenigstens unter dem ersten Psalm der ersten Nokturnoder in der Pr<strong>im</strong> unter dem Hymnus, <strong>im</strong> Konventamt wenigstens bei der Epistel oder in derVesper und Complet wie in den Vigilien wenigstens unter dem ersten Psalm <strong>im</strong> Chorerschien und sodann bis zum Ende blieb"248.242 HSAMünchen MU5494 =Scliunck, CD, Nr. 131 =REM I, Nr. 5535.243 Dem in Mainz dauernd residierenden Teil der Domherren wird es noch nicht einmal unlieb gewesensein, wenn einige Mitdomherren ständig auswärts lebtenund nur zu den Generalkapiteln oderanderen wichtigen Anlässen nach Mainz kamen, da sich auf diese Weise ihr Anteil an den täglich zuvergebenden Präsenzgeldern erhöhte,*" Vgl. Holbach, Stiftsgeistlichkeit, S. 295-298. Zur Vernetzung des deutschen Klerus vgl. Moraw,Sozialgeschichte, S. 223f.'" Zur Entstehung der deutsclien <strong>Domkapitel</strong> vgl. Schieffer, Entstehung. Daß die Aachener Regelvon 816 auch für das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> galt, kann Schieffer, S. 253, der mangelhaften Quellenlagewegen nur per Analogieschluß nachweisen. Nach Biskamp, <strong>Domkapitel</strong>, S. 8, war in Mainzbereits seit 813 die regulierte Lebensweise eingeführt worden. Vgl. auch Schneider, <strong>Domkapitel</strong>,5.30-41.246 Vgl. Biskamp, <strong>Domkapitel</strong>, S. 47-50.247 Vgl. Lenhart, Gottes- und Chordienst, S. 486.248 Lenhart, Gones-und Chordienst, S. 480.

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