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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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(die Domherren~fründe, M. H. ) <strong>im</strong>, so muß er ein kyrchen auch haben, da ist kein benügung;er dingt einen priester uff dye kyrchen; so der ye mynner nympt, so lieber der <strong>im</strong>ist;er fraget nit, was er kann; mag er in nu verwesen mit dem namenn, so ist er sein genug" und„. ..; sye benügent nit an yren th~rnherren~fründen, sye müssen darzu kyrchen han etlichermer dann ein oder z ~ey"~~~. Dem bequemen Besitz entspricht dann auch die regionaleVerteilung der von <strong>Mainzer</strong> Domherren eingenommenen Pfarreien. Ihre Ausdehnung warzwar insgesamt etwas geringer als bei den zuvor besprochenen Pfr~ndenarten'~~, dafür verteiltensie sich in fast gleichbleibender Dichte über das gesamte Rheinland, Hessen undFranken bis in das Elsaß und nach Schwaben. Diese zur Zeit bekannten Ca. 125 pfarreienZ4Owaren in ihrer Mehrzahl <strong>im</strong> Besitz nur eines <strong>Mainzer</strong> Domherren. Nur wenige, wie z. B.Algeshe<strong>im</strong>, Hofhe<strong>im</strong>, Lorch oder Tauberbischofshe<strong>im</strong>, konnten zwei oder höchstens dreiDomherren unter ihren Pfarrern vorweisen241. Und eine Durchsicht der unter Ziffer 7dgemachten Angaben zeigt auch, daß die Fälle, in denen ein Domherr Pfarrer einerGemeinde <strong>im</strong> unmittelbaren Bereich seiner He<strong>im</strong>at war, seltener waren, als man vielleichtannehmen möchte.Noch weniger kann über die Altar-, Kaplans- und Vikariatspfründen etc. der <strong>Mainzer</strong>Domherren gesagt werden. Nicht nur, daß die Kenntnisse über diese extrem schlecht sind,ein Blick auf den Pfründenbesitz einiger gut dokumentierter Domherren, wie z. B. RudolfLosse, deutet auf eine noch größere Zufälligkeit und Wahllosigkeit be<strong>im</strong> Erwerb solch kleinerPfründen als bei dem von Pfarreien hin.Zusammenfassend lassen sich insbesondere bei den Dom- und Kollegiatstiftspfründen, mitdenen die Möglichkeit zu politischer Einflußnahme und sozialer Kommunikation verbundenwar, weniger bei den Stiftspropsteien, z. T. starke regionale Bezüge feststellen. FamiliäreOrientierungen und Interessenlagen mögen dabei eine gewichtige Rolle gespielthaben. Die Konzentration der Pfründen der <strong>Mainzer</strong> Domherren auf den Großraum Mittelrhein-Hessen-We~tthürin~en-Frankenmit dem Erzbistum Mainz als Kern deutet daraufhin. Nur recht selten kam es vor, daß Domherren aus der Hauptrekrutierungszone des<strong>Domkapitel</strong>s Pfründen besaßen, die weit außerhalb dieses Großraums lagen, und wenn,dann lassen sie sich, wie bei Reinhard von Hanau, meist auf besondere persönlicheUmstände zurückführen. Die ,,verstreutenm Pfründen waren normalerweise <strong>im</strong> Besitz von„auswärtigen" Domherren, wobei ebenfalls deutliche regionale Bezüge erkennbar sind, wiez. B. bei Johann von Braunschweig und Hermann von Gleichen. Für diese Domherren warihr <strong>Mainzer</strong> Domkanonikat die ,,auswärtigen Pfründe.Überhaupt kann beileibe nicht für alle <strong>Mainzer</strong> DomherrenMainz als der Mittelpunkt ihresGesichtskreises angesehen werden. Für viele, vor allem kleinen niederadeligen Familienentstammende Domherren, stellte ihre <strong>Mainzer</strong> Dompfrunde den Höhepunkt ihrer geistlichenKarriere dar, weshalb Mainz wohl auch ihr ständiger Wohnsitz war. Man rnuß aber238 Reformation Kaiser Siegmunds, S. 136,172.239 Die Zahl der weit entfernten Pfarreien ist ebenfalls gering.240 Siehe Ziffer 7d in den Biogrammen. Holbach, Stiftsgeistlichkeit, S. 297, weist zu recht darauf hin,daß unsere Kenntnis zu den Pfarreien der Domherren quellenbedingt wohl besonders lückenhaftsind.241 Algeshe<strong>im</strong>: Johannvon Kronberg, Konrad I. Rau von Holzhausen; Hofhe<strong>im</strong>: UlrichvonBickenbach,Erkinger von Frankenstein; Lorch: Volprecht von Ders, Konrad von Weinsberg, JohannWinter von Rüdeshe<strong>im</strong>; Tauberbischofshe<strong>im</strong>: Luther von Buches, Emicho von Waldeck.

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