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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Inhaber hatte zwar kaum noch Residenzpflichen zu erfüllen, er durfte aber den ehrenvollenTitel tragen und besaß auch in einigen Bereichen des stiftischen Lebens, z. B. bei der Vergabeder Stiftslehen, noch durchaus Einfluß. Hinzu kamen nicht unbeträchtliche Einnahmenaus den oft mit den Stiftspropsteien in Personalunion verbundenen Archidiakonaten228.Überblickt man die diesbezüglichen Angaben in den Biogrammen (Ziffer 7b. ), zeigt sich,wie weit gestreut die Stiftspropsteien lagen, in deren Besitz <strong>Mainzer</strong> Domherren nachgewiesenwerden können. In dem Gebiet, das von den Eckpunkten Hougaerde (Diözese Lüttich)und Xanten <strong>im</strong> Nordwesten, Demmin (Vorpommern) <strong>im</strong> Nordosten und Ardagger(Niederösterreich) <strong>im</strong> Südosten abgesteckt wird, beläuft sich ihre Zahl dem derzeitigenKenntnisstand nach auf 68, deren Schwergewicht jedoch an Mittel- und Niederrhein, inFranken, Hessen und Thüringen lagzz9. Die Propsteien, in deren Besitz wir mehrere Domherrenantreffen, lagen größtenteils innerhalb der <strong>Mainzer</strong> Diözese. Vor allem die einiger<strong>Mainzer</strong> Stadtstifte und der Stifte in Aschaffenburg, Bingen, LiebfrauedErfurt, St. BartholomäusIFrankfurt,Fritzlar und (Ober-)Mockstadt waren bei den <strong>Mainzer</strong> Domherrenscheinbar sehr begehrt. Besondere regionale Affinitäten lassen sich bei der Besetzung derStiftspropsteien der <strong>Mainzer</strong> Diözese nicht feststellen. Vielmehr handelte es sich bei denentsprechenden Domherren meist um Vertraute der Erzbischöfe, die ihren bei der Besetzungder Propsteien gewichtigen Einfluß zu deren Gunsten geltend machten.Propsteien außerhalb der <strong>Mainzer</strong> Diözese waren nur eher sporadisch mit <strong>Mainzer</strong> Domkapitularenbesetzt. Meist hing der Besitz dieser Propsteien damit zusammen, daß ihreInhaber gleichzeitig auch den <strong>Domkapitel</strong>n der entsprechenden Diözese angehörten. AlsBeispiel seien die Pröpste der Bamberger Stadtstifte St. Gangolf, St. Jakob und St.Stephan230 und der Speyerer Stadtstifte St. German, St. Guido, St. Moritz und der Stuhlbr~derschaft~~'genannt.Die Kollegiatstifte, an denen die <strong>Mainzer</strong> Domherren<strong>im</strong> BesitzvonPfründenunterhalb derPropsteien nachweisbar sind, waren ebenso weitläufig verteilt wie die ~tifts~ro~steien~'~.Obwohl es sich dabei aber um zum Teil andere K~llegiatka~itel handelte, ist auch hier eineähnliche Konzentration auf den rheinisch-hessisch-thüringischen Raum feststellbar. DieStifte mit mehreren Domherren-Kanonikern waren allerdings weitgehend die, deren Propsteienauch häufiger mit „<strong>Mainzer</strong>njY besetzt waren. Aschaffenburg, Bingen, Fritzlar unddie Stadtmainzer Stifte St. Alban, Liebfrauen, St. Peterund St. Viktor treten hier besondershervor. Die Attraktivität der <strong>Mainzer</strong> Stifte ist verständlich, da sich der Dienst an diesenKapiteln relativ bequem mit dem am Dom vereinbaren ließ. Auffällig ist hier jedoch einegewisse Umkehrung der Gewichtungen. Während Propstei und Pfründen von St. Alban228 Zur territorial- und diözesanpolitischen Bedeutung der Stiftspropsteien und ihrer institutionellenEinbindung in Erzstift und -diözese Mainz siehe unten Kapitel D. 11.2.7.22? Vgl. die ~a>e am Ende dieser Arbeit.230 Dies waren die <strong>Mainzer</strong> und Bamberger Domherren Johannvon Brunn, Berthold 11. von Henneberg,Hertnid vom Stein und Ludwig von Werthe<strong>im</strong>.Dies waren Otto von Bach, Johann Flach von Schwarzenberg, Raban 11. von Helmstadt, Konradvon Hirschhorn, Pfalzgraf Ruprecht und Friedrich Wolf von Sponhe<strong>im</strong>, alle Domherren sowohlin Mainz wie in Speyer, wo die genannten Stiftspropsteien sogar zu den Dignitäten des <strong>Domkapitel</strong>sgehörten. Vgl. Fouquet, <strong>Domkapitel</strong>, S. 55f.232 Siehe in den Biogrammen unter Ziffer 7c.

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