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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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C. 11.1. Die <strong>Mainzer</strong> Domherren als GeistlicheC. 11.1.1. Die PfründenEinen wichtigen Teil <strong>im</strong> persönlichen Beziehungsnetz der <strong>Mainzer</strong> Domherren stellten die~fründen dar, die sie noch neben ihrer <strong>Mainzer</strong> Dompfründe besaßen. Wie sie zum Erscheinungsbilddes typischen spätmittelalterlichen Weltklerikers gehörte, ist die Kumulationvon Pfründen, auch von kirchenrechtlich inkompatiblen, selbstverständlich auch für denGroßteil der <strong>Mainzer</strong> Domherren festzustellen. Leider weist unsere Kenntnis über dengesamten Pfründenbesitz wahrscheinlich recht große Lücken auP18. Weniger für die meisten<strong>Domkapitel</strong>spfründen und Stiftspropsteien, gilt dies insbesondere für einfache Pfründenan Kollegiatstiften, Pfarreien, Kapellen, Altäre und sonstige kleinere Benefizienz1'.Wenn also auch keine Vollständigkeit anzustreben ist, die bekannten auswärtigenPfnindender Domherren vermitteln ein wohl zumindest in der Tendenz richtiges Bild von derenGesichtskreis. Dabei sind nicht nur die Pfründen interessant, die wirklichin Besitz genommenwerden konnten, sondern auch die, um die sich einzelne Domherren mit unbekanntemoder sogar ohne Erfolg bemühten, denn auch die weisen auf gewisse Interessenlagen hin.Zunächst zu den ,,auswärtigenn Domstiftspfriinden der <strong>Mainzer</strong> Domherren. Ein Blick aufdie arte^^' zeigt bereits deutlich, daß die <strong>Mainzer</strong> Domherren besonders an den benachbarten<strong>Domkapitel</strong>n <strong>im</strong> Umkreis der <strong>Mainzer</strong> Diözese interessiert waren. Dabei entsprichtes der Herkunft der meisten Domherren, daß Doppelbepfründungen hauptsächlich mit densüdlichen Nachbarn festzustellen sind. Unter diesen nahmen Trier und Speyer eindeutig dievordersten Range ein, mit beträchtlichen Abständen gefolgt von Würzburg, Worms und~amber~~~l. Die Rangfolge resultiert wohl nicht zuletzt aus der Größe der Überschneidungen,die sich zwischen den Rekrutierungszonen der einzelnen <strong>Domkapitel</strong> mit der des<strong>Mainzer</strong>s ergaben. Mit Trier war dies hauptsächlich <strong>im</strong> Raum westlich des Rheins und südlichder Mosel, sowie in der Wetterau der ~ a11~~~, mit Speyer vor allem irn Nahe-Donnersberg-Gebietund <strong>im</strong> Raum ~denwald-~eckar-~raich~au~'~. In Bamberg und Würzburg'" Den größten Teil unserer Kenntnisse beziehen wir aus päpstlichen Quellen. Neben den eigentlichenProvisionen, Reservationen und Exspektanzen sind dabei die Inkompatibilitätsdispense vongroßer Bedeutung. In ihnen wurden alle Pfründen aufgezählt, die der jeweilige Kleriker behaltendurfte, obwohl das Kirchenrecht dies eigentlich verbot. Wenn diese Dispense auch oft nicht separatausgestellt wurden, so finden wir sie doch in den Nonobstantienklauseln der Provisionen etc.wieder. Vgl. Tellenbach, Rep. Germ, 11, Vorwort S. 55".'I9 Für viele <strong>Domkapitel</strong> liegen bereits Personenlisten vor, und auch die Propstlisten der bedeutendstenK~llegiatka~itel sind relativ vollständig. Vgl. z. B. Fouquet, <strong>Domkapitel</strong>; Holbach, Stiftsgeistlichkeit;Kisky, <strong>Domkapitel</strong>; Kist, <strong>Domkapitel</strong>; Kohl, Domstift; Gerlich, St. Stephan; Heyen, St. Paulin;Rauch, Pröpste. Zu der Reihe „Germania Sacra", die das riesige biographische Material zu denzahlreichen deutschen Stiftskirchen sukzessive aufarbeitet. Vgl. Cmsius; Kollegiatstift.220 Siehe die Karte zu den Pfründen am Ende dieser Arbeit. Eigene Listen wurden nicht erstellt; vielmehrsei auf Ziffer 7a in den Biogrammen und das Register hingewiesen.'I Mit Ausnahme von Worms, für das noch keine gedruckte Liste existiert, liegen für diese Kapitelzur Gegenprobe z. T. neue und damit verläßliche Personenlistenvor (Fouquet, <strong>Domkapitel</strong>; Holbach,Stift~~eistlichkeit; Kist, <strong>Domkapitel</strong>). Die Würzburger Liste Amrheins ist zwar schon älter,scheint aber trotzdem recht komplett zu sein.''' Vgl. Holbach, Stift~~eistlichkeit, S. 633-657, bes. C. 643-651."' Vgl. Fouquet, <strong>Domkapitel</strong>, S. 63-131, bes. S. 92-108,117-129.

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