13.07.2015 Aufrufe

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

familiären Kernzone des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s entspricht die Beobachtung, daß es vorallem die Familien von außerhalb bzw. vom Rand dieser Kernzone waren, die Kontakte ZUdiesen Territorien unterhielten. Zwei Beispiele sollen dies illustrieren. Nach Ausweis desältesten Würzburger Lehnsbuchs aus der ersten Hälfte des 14. ~ahrhunderts"' gehörten indieser Zeit 23 Domherrenfamilien zum Würzburger ~ehnshof"~. Aus dem weiterenBereich von ~i~t~l~hein-~etterau-oberhessen stammten davon lediglich sieben Familien.Unter den Amtleuten des Hochstifts finden wir <strong>im</strong> 14. und 15. Jahrhundert aufier den allerdingssehr stark hervortretenden Bibra mit den Bebenburg, Grumbach und Sickingen nurnoch drei weitere <strong>Mainzer</strong> Domherrenfamilien, und auch die nur kurzfristigla4. Die zumWürzburger Hochstift in Kontakt stehenden Familien waren also überwiegend in Frankenansässig und gehörten außerdem, von den Erbach, Helmstadt und Isenburg abgesehen,nicht zur engeren Führungsschicht des Erzstifts Mainz.Im Besitz badischer Lehen sind nur vier Domherrenfamilien nachweisbar. Dies waren dievon Bach, Helmstadt, Hofwart von Kirchhe<strong>im</strong> und ~ickin~en"~, die allesamt <strong>im</strong> Kraichgau-Neckar-Raumbzw. in Nordbaden behe<strong>im</strong>atet waren.Nachdem die Frage der Mehrfachbindungen der Domherrenfamilien bisher aus der Sichtder Fürsten betrachtet wurde, soll das Bild durch einen Perspektivenwechsel vervollständigtwerden, indem das Beziehungsnetz einiger dieser Familien kurz vorgeführt werden~011'~~. Die am Neckar behe<strong>im</strong>atete Familie von Hirschhorn vermannte Lehen von fünfReichsfürsten, nämlich dem Erzbischof von Mainz, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dessenErbtruchsessenamt die Familie 1413 erhielt, und den Bischöfen von Speyer, Worms und~ürzburg'~~. Dienstverhältnisse banden die Hirschhorner während des hier interessierendenZeitraums mehr oder weniger langfristig an Kurmainz, Kurpfalz und die HochstifteSpeyer und Worms. In allen vier Terrirorien waren sie als Amtleute auch zeitweise in derLandesadministration tätigla8. Ohne auf ein Territorium fixiert zu sein, unterhielt die Familiealso weitreichende Kontakte zu den weltlichen und geistlichen Fürsten ihres Gesichtskreises.Auf diese Weise erreichte und festigte sie ihre hohe politische und soziale Stellungund wahrte gleichzeitig ihre Unabhängigkeit.Ähnliches läßt sich uber die Familievon Sickingen feststellen. Für sie konnte Kehrer intensiveBindungen durch Lehen, Ämter und sonstige Dienste an Kurpfalz, Kurmainz, SpeyerIu2 Hoffmann, Lelienbucli.IB3 Es waren dies folgende Familien: Bebenburg, Bibra, Brauneck, Eberstein, Schenk von Erbach,Festenberg, Frankenstein, Grumbach, Hanau, Helmstadt, Henneberg, Hohenlohe, Isenburg,Katzenelnbogen, Schenk von L<strong>im</strong>purg, Lißberg (?), Mönch von Rosenberg, Rechberg, Rieneclr,Solms, Steckelberg, Weinsberg und Werthe<strong>im</strong>. Die entsprechenden Nummern <strong>im</strong> Text sind leichtuber das Register ausfindig zu machen.Iu4 Die Angaben beziehen sich auf das „Vorläufige Verzeichnis der Amtleute des Hochstifts Würzburg<strong>im</strong> 14. und 15. Jh. aus dem Niederadel" <strong>im</strong> Anhang zu Sprandel, Ritterschaft (S. 138-142).Vgi. Theil, Lehnbuch, S. 71-73,118,124,182,205,212,214; Kr<strong>im</strong>m, Baden, S. 34f.Da die hier gebotene Beschränkung die ausführliche Darstellung der Beziehungsentwicklungenverbietet, wurden Familien ausgewählt, deren Beziehungsnetz bereits eingehend untersuchtwurde. Der Problematik, die daraus entsteht, daß dies vor allem Familien aus den Randzonen desHerkunftsgebiets der <strong>Mainzer</strong> Domherren sind, bleiben wir uns dabei bewußt.'87 Vgl. Lohmann, Herrschaft, S. 241-254,258-295,300f.lS8 Vgl. Lohmann, Herrschaft, S. 142-152,163-171.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!