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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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der Kampf beider Mächte um die Vorherrschaft hier unentschieden geblieben. Diese offeneSituation änderte sich nach dem Frankfurter Friedenvom 6/8. Dez. 1427 grundlegend. <strong>Das</strong>verstärkte Auftreten oberhessischer Familien <strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> ab dem zweitenDrittel des 15. Jahrhunderts deutet darauf hin, daß eine adelige Familie aus diesem Raumeine führende politische und soziale Stellung zwar nur in Anlehnung an die Landgrafenerlangen oder halten konnte, daß aber gleichzeitig verstärkt der Kontakt zum zwargeschwächten, aber noch <strong>im</strong>mer präsenten Erzstift Mainz gesucht wurde, um nicht allzusehr in hessische Abhängigkeit zu geraten. Die Lage des Wetterauer Adels war da eine gänzlichandere, weil hier irn <strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong>, trotzverschiedentlicherVersuche'77, kein Fürstaus der Umgebung eine hegemoniale Stellung aufbauen konnte. Für die Familien diesesRaums diente die Kontaktaufnahrne allem Anschein nach mehr der Erweiterung der Möglichkeitenals der Schaffung eines Gegengewichts gegenüber einem potentiellen Hegemon.Dies schlägt sich auch in der Intensität der Beziehungen nieder. Die Domherrenfamilien,für die hessische Lehen belegt sind, stammen fast ausschließlich aus Oberhessen, und einBlick auf Dauerhaftigkeit und Wertigkeit der Dienste ergänzt diesen Befund. Beispielsweisefinden wir, <strong>im</strong> Gegensatz zu den Schenken von Schweinsberg, die <strong>im</strong> Besitz des landgräflichenErbschenkenamtes waren und nach Ausweis des Demandt'schen Personen-~taats'~~ nicht nur durch zahlreiche Mitglieder <strong>im</strong> hessischen Dienst standen, sondern auchwichtige Ämter in größerer Zahl innehatten, oder den mit diesen vergleichbaren Herrenvon Hatzfeld oder von Breidenbach, nur zwei Kronberger <strong>im</strong> Dienst der Landgrafen, undauch das nur <strong>im</strong> kurzfristigen militärischen Solddienst .Insgesamt hielten sich die Doppelbindungen zwischen Mainz und Hessen in einem nochrecht bescheidenen Rahmen. Für nur 32 der 193 Domherrenfamilien sind Beziehungen zurLandgrafschaft feststellbar, wobei noch auf die deutliche Konzentration dieser Kontakteauf die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts hingewiesen werden muß. Darüberhinaus gilt esfestzuhalten, daß diese Kontakte in ihrer Mehrzahl nicht Lehen, sondern offene Dienstewaren. Mit dem Anfall der Grafschaft Katzenelnbogen 1479 änderte sich dies jedoch grundlegend.Mit dem Katzenelnbogener Territorium drang die Landgrafschaft nicht nur <strong>im</strong>Westen bis an den Rhein und <strong>im</strong> Süden weit über den Main vor, der hessische Lehnshofwurde bedeutend vergrößert und reichte seitdem bis in den Kraichgau hinab.Noch wesentlich stärker als mit der Landgrafschaft Hessen war das Erzstift Mainz mit derPfalzgrafschaft bei Rhein territorial verzahnt. Am Mittelrhein, an der unteren Nahe, inRheinhessen, an der Bergstrai3e, <strong>im</strong> Odenwaldund am Neckar lagen die Besitzungen beiderTerritorien in bunter Vermengung. Dieses enge Beieinander bei gleichzeitiger territorialerKonkurrenz zog natürlich eine Reihe von Interessenüberschneidungen nach sich, auch hinsichtlichdes Adels der genannten Regionen, den beide Mächte unter ihre Vorherrschaft zuziehen versuchten. Auf der anderen Seite kam diese Situation dem Adel insofern zugute, alsvor allem seine führenden Mitglieder diese Konkurrenz zum eigenen Vorteil nutzten. Dieswird von der Zahl der Doppelbindungen der Domherrenfamilien klar belegt. Von den 193Domherrenfamilien sind allein 88, also nahezu die Hälfte der Gesamtfamilien und sogardeutlich mehr als die Hälfte aller Familien aus der Hauptrekrutierungszone, in den pfälzischenLehnsbüchernvon 1401 und 1471 als Lehnsträger der Pfalzgrafen ausgewiesen.I'ZU den Versuchen, die Wetterauer Landvogtei zum Werkzeug territorialer oder hegemonialerBestrebungen zu machenvgl. Schwind, Landvogtei.Belege zu den folgenden Aussagen in Anhang H. 111.

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