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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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ergibt ein grober Überschlag für die Zeit von 1374 bis <strong>1476</strong> ein Gesamtvolumen von etwa90000 f114'.Wenn auch nicht in solchem Ausmaß, aber auch bei anderen Domherrenfamilien borgtendie Erzbischöfe Geld, indem sie ihnen Renten verka~ften'~~ oder sich von diesen vorfinanzierteAuslagen stunden ließen. Als Beispiele seien nur die Reifenbe~-~er'~~ und die von~elmstadt'~~ genannt.Neben der aktiven Rolle als Kreditgeber waren die Domherrenfamilien auch passiv an denFinanzgeschäften der <strong>Mainzer</strong> Erzbischöfe beteiligt. Entsprechend den spatmittelalterlichenGepflogenheiten fungierten sie in den erzbischöflichen Pfand- und Rentenverschreibungenals Bürgen und Gei~eln'~~. Am 17. Okt. 1428 bat Erzbischof Konrad 111. Diethervon Isenburg, zusammen mit anderen Freunden des Erzbischofs gegenüber Reinhard vonHanau für eine Schuld von 5000 fl Geiselbürgschaft zu leisten, wobei er ihm zugleich versprach,ihn schadlos zu halten14'. Am 2. Okt. 1465 stellte Erzbischof Adolf 11. Johann vonNassau, Eberhard von Eppstein - Königstein und Heinrich von Bach Schadlosbriefe aus,weil diese sich für ihn gegenüber dem ~rafen Emichvon Leiningenverburgt hatten'48. ZwischenBürg- und Geiselschaften bestanden, insbesondere für die sicherheitsleistenden Personen,aber auch für die Erzbischöfe gravierende Unterschiede. Die Burgen machten sichselbst zu Nebenschuldnern, die vom Gläubiger zur Zahlung angehalten werden konnten,wenn der Erzbischof seinen Verpflichtungen nicht nachkam. Daraufhin war es Sache derBürgen, sich ihr Geld vom Erzbischof zurückzuholen. Z. B. quittierten Schenk Konradvon Erbach und der Tauberbischofshe<strong>im</strong>er Amtmann Zürch von Stetten Erzbischof Dietrichüber die Zahlung von 215 fl, die sie als BUrgen an Hans von Hirschhorn gezahlt hatteni4'.Dagegen waren die Geiselbürgen zur Abhaltung des Einlagers verpflichtet, d. h. sie mußtensich samt einer vorher festgelegten Anzahl von Knechten und Pferden an einem durch den14' HSA Mü MU 1666,1903,1933,2121,2256,4598; SA WÜMUWS 57117,57122; MIB 12, fol. 32r-34r, 102r-103r, 211v-212r, 290r-V; MIB 15, foi, 134v; MIB 17, fol. 192v, 303v-304r; MIB 18, fol.202v, 251v-252r, 281r-283r; MIB 19, fol. 41v-44r, 131r-V; MIB 20, fol. 69r, 213v-215r,261v; MIB22, fol. 55r-V, 105v-106r, 258v-261r; MIB 23, fol, 118v-119v; MIB24, fol. 45r-V; MIB 27,fol. 67r-69r, 169v, 227v- 229r; MIB 29, fol. 59v-64v; FLAA linksrhein. Reihe 1396 Nov. 22; Battenberg,Solms, Nr. 1424f.; RGK, Nr. 5068; Stotzingen, Nr, 98,129. Zu den Geldgeschäftender Kronbergerinsgesamt vgl. Reichert, Finanzpolitik, S. 163-170, der die Kronberger ,,zwar als herausragende,doch keineswegs untypische Vertreter" einer kapitalkräftigen Gmppe niederdeliger Familienbezeichnet.143 Die Rente, die in den Verträgen der <strong>Mainzer</strong> Erzbischöfe normalerweise 5% betrug, wurde quasials Jahreszins angesehen. Zum Rentenkauf vgl. Trusen, Rentenkauf.144 Z. B. SA Wü MIB 20, fol. 3v-5v; MIB 24, fol. 281v; MIB 27, fol. 52r-V, 214r-216v; MUWS 75/371/2.'45 Z. B. SA Wü MIB 20, fol. 164r-165v; MIB 22, fol. 223v-224r, 307r.146 Vgl. ZU Bürgschaft (fideiussio) und Einlager (obsidium) Eggert, Bürgschaft; Kaufmann, Bürgschaft;Ogris, Sicherheiten; Schuler; Einlager; Schuler/Walliser/We<strong>im</strong>ar, Bürgschaft.14' FYA Büdingen U 2268 = Battenberg, Isenburg, Nr. 1362a. 1433 Dez. 9 bat derselbe ErzbischofDiether erneut um eine Sicherheitsleisning, diesmal aber nur als Bürge für 3600 fl gegenüber Konradund Rudolf Krieg von Althe<strong>im</strong>. FYA BüdingenU 1868 = Battenberg, Isenburg, Nr. 1457.14' SA Wü MIB 30, fol. 264v.149 SA Wü M W 77/62.

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