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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Zunächst zu den <strong>Mainzer</strong> Lehen der Domherrenfamilien. Bei weitem nicht alle Domherrenfamiliengehörten dem <strong>Mainzer</strong> Lehnshof an. Vielmehr hielten sich die Familien, die<strong>Mainzer</strong> Lehen besaßen, und diejenigen, für die sich keine solchen Lehen nachweisen lassen,rein zahlenmäßig in etwa die Waage'19. Vergleicht man jedoch die Zahlen der von diesenFamilien nach Mainz entsandten Domherren, zeigt sich, daß die <strong>Mainzer</strong> Familien ohneLehnskonnex zum <strong>Mainzer</strong> Erzstift nur knapp einDritte1 (ca. 31 %)aller <strong>Mainzer</strong> Domherrenstellten. Wenige dieser Familien konnten mehr als einen Domherren in Mainz plazieren120.Dies findet seinen Grund nicht zuletzt darin, daß ihre überwiegende Mehrheit (etwazwei Drittel) nicht innerhalb des Hauptrekrutierungsgebiets des <strong>Domkapitel</strong>s ansässig war.So gehören in diese Gruppe etwa die französischen und italienischen Papstprovisen, aberauch viele königliche und erzbischöfliche Prot6gis, wie z. B. Dietrich von Ilfeld, RudolfLosse, Johann Unterschopf und Otto von Wettin. <strong>Das</strong> restlicheDrittelwurdevon Familienausgemacht, die zwar in der Kernzone des <strong>Domkapitel</strong>s behe<strong>im</strong>atet waren, die aber fast ausnahmslosfür die Geschichte von Erzstift und Kapitel keine größere Bedeutung besaßeni2'.Demgegenüber steht eine Gruppe von 107 Familien, für die Lehnsbeziehungen zum <strong>Mainzer</strong>Erzstift nachgewiesen werden k~nntenl*~. Ihrer Herkunft nach stammten ca. 70% dieserFamilien aus der Hauptrekrutierungszone des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s zwischen Eder undNahe, und nahezu alle bedeutenden Domherrenfamilien gehörten dem <strong>Mainzer</strong> Lehnshofan, so daß man schon von daher einen Zusammenhang von regionaler Herkunft (und damitauch verwandtschaftlichen Kontakten), Lehnsbezieh~n~ zum Erzstift und Mitgliedschaft<strong>im</strong> <strong>Domkapitel</strong> vermuten kann. Gestützt wird diese Vermutung durch das für die „Lehnsfamilien"zu beobachtende günstige Verhältnis von Familienzahl und dem Anteil der vonihnen herv~r~ebrachtenDomherren. 107Familien (ca. 55% der gesamtenDomherrenfamilien)stellten insgesamt 229 Domherren (ca. 69%). Außerdem finden sich fast alle Familienmit mehr als einem Domherren in dieser Gruppe wieder. In Anbetracht der Tatsacheschließlich, daß für die einzelne Familie das Vordringen in den Lehnshof eines FürstenIz0107 Familien mit nachgewiesenen <strong>Mainzer</strong> Lehen (ca. 55%) stehen 86 (ca. 45%) ohne gegenüber.Für sechs Familien, nämlich die Breder von Hohenstein, die von Ders, Liebenstein, Merlau gen.Böhm, die Wais von Fauerbach und die GrafenvonZiegenhain konnten zwar keine <strong>Mainzer</strong> Lehendirekt nachgewiesen werden. <strong>Das</strong>ie aber in den Besitzvon <strong>Mainzer</strong> Ämtern gelangten, was seit derWahlkapitulation von 1337 nur <strong>Mainzer</strong> Lehnsleuten möglich war (Vgl. hierzu unten Kapitel D.11.1. und D. 11.2.2. ), können wir indirekt eine Zugehörigkeit zum erzbischöflichen Lehnshof alsgegeben ansehen. Vgl. die Zusammenstellung der Lehen und Dienste in Anhang H. 111.Aiiffallge Ausnahmen stellten die Herren von Hagen und von Schöneck dar, die vier bzw. fünfDomherren aufweisen können.''IHier fallen eigentlich nur die bereits genannten Herrenvon Schöneck heraus. Sie stellten nicht nurfünf Domherren, sondern mit Emicho von Schöneck auch einen zwe<strong>im</strong>al (1288189 und 1305106)angetretenen, jedoch beidemal erfolglosen Bewerber um den <strong>Mainzer</strong> Erzstulil. Schon von daherkann bei dieser Familie keine Rede von fehlenden Beziehungen zum Erzstift sein. Siehe oben KapitelC. I. 1. Die von Kleen, für die ebenfalls kein<strong>Mainzer</strong> Lehen nachgewiesen werden konnte, stelltenmit Richard von Kleen zwar einen Domdekan, spielten darüberhinaus in Mainz aber keineRolle.Wir verzichten an dieser Stelle aus bekannten Gründen auf eine Berücksichtigung lehnspolitischerAspekte. Vor allem die Frage nach der zeitlichen Relation zwischen der Aufnahme in den Lehnsbofund dem Eintritt in das <strong>Domkapitel</strong> muß hier unberücksichtigt bleiben. Zwar waren scheinbar allehier relevanten Domherrenfamilien vor ihrem Vordringen in diesen Kreis <strong>Mainzer</strong> Lehnsleute,trotzdem sind wir uns der Problematik dieser Vereinfachung bewußt.

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