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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Gere Streuung der Lehen als bei den regional stärker beschränkten Wildgafen. Sie verteiltensich über die gesamte Hauptrekrutierungszone des <strong>Domkapitel</strong>s von Oberhessen überWetterau, Rheingau und Mittelrhein bis in die Pfalz und in den Odenwald.Die zum Isenburger Lehnshof gehörenden 18 Dornherrenfamilien stammten weitgehendaus dem Umkreis von Weeterau und Rheingau. Nur je eine war in der Buchonia, in Unterfrankenund <strong>im</strong> Odenwald behe<strong>im</strong>atet. Die 14 von den Grafen von Rieneck lehnsabhangigenFamilien gehörten schwerpunktmaßig zum Adel der Wetterau und des ~aheraums~',nur je zwei kamen aus Franken und dem Rheingau und eine aus Thüringen (Bibra). ImGegensatz hierzu ist bei den zu den Grafen von Werthe<strong>im</strong> in Lehnsbeziehungen stehendenneun Domherrenfamilien keine Schwerpunktbildung zu erkennen, sie verteilten sich überden Raum von Thüringen (Bibra) bis in den Kraichgau (Helmstadt).Quasi als Gegenprobe sollen nun die Passivlehen dreier Dornherrenfamilien betrachtetwerdengs. Die Echter von Mespelbrunn mit namengebendem Sitz irn Spessart besaßenLehen von neun verschiedenen Lehn~herren~~, darunter mit den Pfalzgrafen, den Grafenvon Katzenelnbogen, Rieneck und Werthe<strong>im</strong>, den Herren von Isenburg und den Schenkenvon Erbach auch sechs aus dem Kreis der Domherrenfamilien. Bei den amNeckar behe<strong>im</strong>atetenHerren von Hirschhorn gehörten von elf Lehnsherren drei diesem Kreis an (Pfalzgrafen,Grafen von Katzenelnbogen und Wildgrafen)'OO. Die Herren von Waldeck schließlichnahmen ihre Lehen von 17 verschiedenen Lehnsherren, von denen sogar elf <strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong><strong>Domkapitel</strong> vertreten waren'''.Natürlich ließen sich noch weitere Lehnsbeziehungen zwischen <strong>Mainzer</strong> Domherrenfamilienaufzeigen. Vor allem in den Lehnshöfen der Grafenvon Leiningen, Solms, Sponhe<strong>im</strong>,Waldeck und Ziegenhain, sowie der Herren von Bolanden-Falkenstein, Eppstein undHanau und der Schenken von Erbach sind mit großer Sicherheit Domherrenfamilien zufinden.Aber schon die relativ zufallige Aufstellung <strong>im</strong> Anhang und die drei genannten Beispielezeigen deutlich, wie stark das Lehnswesen gliedernd auf die Gruppe der Domherrenfamilieneingewirkt hat. Klar gegeneinander abgegrenzte Lehnsgruppen sind jedoch nichterkennbar. Vielmehr wird schon aufgrund der doch noch recht willkürlichen Stichprobenoffenbar, daß auch innerhalb der Domherrenfamilien ~ehrfachvasallitäten''~ die Regeldarstellten. Weit mehr als die Hälfte der <strong>im</strong> Anhang aufgeführten, lehnsnehmenden Familienbesaßen von mehr als einem der oben untersuchten Lehnsherren Lehen.97 Die Rienecker Lehen <strong>im</strong> Nahegau stellen einen Überrest der ehemaligen Funktion der Grafen vonRieneck-Loon als <strong>Mainzer</strong> Burggrafen dar. Vgl. hierzu Rietschel, Burggrafenamt, S. 123; Ruf,GrafenI, S. 21-24,134-136,173,11, S. 38-76,9lf.98 Auch hier erfolgte die Auswahl notwendigerweise willkürlich und orientierte sich arn veröffentlichtenMaterial. Nur auf die unterschiedliche regionale Herkunft wurde Wert gelegt.99 Vgl. hierzu Kdfelz, Lehnsbesitz. Zu den Isenburger und Werthe<strong>im</strong>er Lehen der Echter vgl.Friese, Lehenhof, Nr. 112, und Battenberg, Isenburg, Nr. 2533f.'0° Vgl. Eckhardt, Kopialbuch, Nr. 16-22,24,26f., 30-33,36,48,77f., 213,224f.i Lohmann, Herr-1°'schaft, S. 98-113,241-305.Vgl. Klötzer, Lehnsverzeichnis, bes. S. 36f. Die elf besagten Lehnsherren waren die Pfalzgrafen,die Landgrafen von Hessen, die Grafen von Katzenelnbogen, Nassau, Rieneck, Sponhe<strong>im</strong> undWaldeck, die Rhein- und Wildgrafen und die Herren von Eppstein und Falkenstein.'02 Vgl. hierzu Diestelkamp, Lehnsrecht, S. 146f.; Martini, Lehnshof, S. 16f.; Spieß, Lehnsrecht,5.201-210.

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