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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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allen adeligen Geburtsständen vom Fürsten bis zum Niederadeligen umfaßte, verwundernLehnsbeziehungen innerhalb dieses Kreises nichtg0. Grundsätzlich waren zwischen allenFamilien unterschiedlichen Standes derartige Beziehungen möglich. Wie schon <strong>im</strong> Fall derVerwandtschaft muß daher auch an dieser Stelle auf die Offenlegung aller Lehnskonnexezwischen den Domherrenfamilien verzichtet werden. Nicht zuletzt der recht mangelhafteGrad der Aufarbeitung des Quellenmaterials durch Urkunden bzw. Regestenwerke oderentsprechende Einzelstudien steht einem solchen Unterfangen <strong>im</strong> Rahmen der vorliegendenArbeit <strong>im</strong> Wege. Aus der Zahl der möglichen Lehnsherren, d. h. insbesondere der Grafenund Herren, wurden deshalb einige ausgewählt, bei denen die Veröffentli~hun~sla~eunser Vorhaben begünstigt9' und die für die Geschichte des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s größereBedeutung erlangt haben9'. Ihre Lehnshöfe sollen unter dem Aspekt der Binnenverflechtungdes <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s in den Blick genommen werden93.Die bei weitem meisten Domherrenfamilien (60 Familien) zählten die Grafen von Katzeneinbogenzu ihren Lehnsleuten. <strong>Das</strong> recht ausgedehnte Territorium dieses wohl bedeutendstenGrafengeschlechts des Mittelrheingebiets ballt sich deutlich zu zwei Komplexenauf dem Einrich und <strong>im</strong> Rheinengtal und an der Bergstraße um ~armstadt~~. Entsprechendihrem großen Einflußbereich verteilten sich auch die Katzenelnbogener Lehen von Oberhessenbis in den Krai~hgau~~. Gleiche Weiträumigkeit weist auch die Verteilung der lehnsabhängigenDomherrenfamilien auf, deren Großteil wohl aus der Hauptrekrutierungs-Zone des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s stammte, unter denen aber auch solche aus dem Maifeld(Eltz, Monreal), aus Franken (Bebenburg, Echter von Mespelbrunn), dem Naheraum unddem Saarland (Bolanden, Flach von Schwarzenberg, Kolb von Wartenberg, Lewenstein,Wolf von Sponhe<strong>im</strong>) und aus dem Raum Odenwald-Neckar-Kraichgau (Ehrenberg,Erbach, Frankenstein, Helrnstadt, Hirschhorn, Mönch von Rosenberg, Rodenstein)waren. Gemessen an der Zahl der lehnsabhängigen Domherrenfamilien lagen die <strong>im</strong> Naheraumbehe<strong>im</strong>ateten Wildgrafen weit hinter den Grafen von Katzenelnbogen zurück. 24 dieserFamilien gehörten zum Lehnshof der Wildgrafen. Regional war der Herkunft auf Mit- .telrhein, Wetterau und vor allem auf den Raum Nahe-Rheinhessen-Saar beschränkt. Eine,Außenseiterposition" nahmen allein die von Hirschhorn aus dem Neckarraum ein. Mit 23lehnsabhängigen Domherrenfamilien besetzten die Grafen von Na~sau~~den gleichenRang. Der wesentlich größere Einflußbereich dieser Grafenfamilie bedingte auch eine grö-90 Obwohl auch die Pfalzgrafen bei Rhein, die Markgrafen von Baden und die Landgrafenvon Hessen<strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> vertreten waren, soll die Lehnsmannschaft von Domherrenfamilien beidiesen Territorien an anderer Stelle zur Sprache kommen. Siehe unten Kapitel C. I. 4.2.9' 'Es sind dies die Familien Eppstein, Isenburg, Katzenelnbogen, Rieneck, Werthe<strong>im</strong> und die Wildgrafen.Zu den Belegen vgl. die Beleglisten in Anhang 3.92 Z. B. Isenburg, Nassau und die Wildgrafen, die während des Untersuchungszeitraums den Erzstuhlin ihren Besitz bringen konnten.93 Die folgenden Angaben beruhen auf Anhang3. Da es sich dabei jedochum einevorläufige Bestandsaufnahmeaufgrund der angegebenen Literatur handelt - nur für die Grafen von Nassau wurdenArchivalien ausgewertet - ist dieser Zusammenstellung also nur ein relativer Vollständigkeitsgradbeizumessen, was <strong>im</strong> hiesigen Zusammenhang allerdings kaum ins Gewicht fallt.94 Vgl. die Kartierungen des Katzenelnbogener Territoriums <strong>im</strong> Geschichtliclien Atlas von Hessen,KarteNr. 17b, und bei Demandt, Geschichte Hessen, nach S. 208.9' Vgl. Diestelkamp, Lehnrecht, S. 343-397.96 Gemeint sind hier die WalramischenTeillinien in ihrer Gesamtheit.

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