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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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unten zur Sprache kommen75, hier soll der Hinweis auf die den Adel integrierende lhnktionder Lehnshöfe genügen.Eine zweite Plattform genossenschaftlicher Kontakte stellten für die <strong>Mainzer</strong> Domherrenfamiliendie <strong>im</strong> EinZugSbereich des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s relativ häufigen Ganerbschaftendar7'. Diese ~ ~ ~ ~ ~ ~ e n vornehmlich ~ c l ~ l üniederadeliger s s e Familien sind teils aus demPersonal von Reichsburgen entstanden (z. B. Friedberg und Lindhe<strong>im</strong>), teils durch häufige~~si~~~~il~~~infolgevonVerkäufen oder Erbteilungen (z. B. Wartenberd. Die Ganerbenburgenbesaßen in der Regel eigene Verfassungen, die das Zusammenleben regelten und dieBurg befriedeten, die den einzelnen Ganerben aber auch für best<strong>im</strong>mte Fälle der Unterstützungder anderen ~emeiner versicherten7'. Der Zugang zu den Ganerbschaften war allerdingsbeschränkt. Bei den Reichsburgmannschaften der Wetterau wurde er nur durchKooptation und Vererbung vom Vater auf den Sohn oder Schwiegersohn ermöglicht, beiden rein ritterschaftlichen Ganerbschaften nur durch Vererbung oder Kauf eines Burganteils.Einblicke in den Personalbestand der Ganerbschaften ~indheirn~~ und ~riedber~~~ inder Wetterau, wartenbergs0 in der Pfalz und ~annenberg~'der Bergstraße zeigen, daßtrotzdem jeweils eine ganz beträchtliche Zahl von Familien auf den einzelnen BurgenGanerbenrecht besaß, und daß auch die Familien der <strong>Mainzer</strong> Domherren stark vertretenwaren. Auch auf dieser Ebene muß also eine recht intensive Verflechtung dieser Familienfestgestellt werden.Schließlich sollen hier noch die Rittereinungen und -gesellschaften zur Sprache kommen82,75 Sieheunten Kapitel C. I. 4.2.76 ZU den Ganerbenburgen allgemein vgl. Alsdorf, Untersuchungen; Ogris, Ganerben. Zu den WetterauerGanerbschaften siehe oben Kapitel C. I. l., zu den rheinhessischen vgl. Z<strong>im</strong>mermann,Ganerbschaften; zu den pfälzischen Lehmann, Geschichte Burgen.77 AIS Beispiel eines solchen Burgfriedens vgl. Klotzer, Burgfrieden. Daß nicht <strong>im</strong>mer alle Ganerbengleiches Gewicht besaßen, sondern ein mächtiger Teilhaber durchaus seine Mitganerben dominierenkonnte, hat Sänger für die Grafen von Katzenelnogen und deren planmäßige B~rgfriedens~olitikgezeigt. Vgl. Sänger, Burgfrieden.78 In Lindhe<strong>im</strong> waren 1391 mit den Büches, Bleichenbach, Karben, Wais von Fauerbach, Lindau undHirschhorn sechs Domherrenfamilien Ganerben. 1405 waren außerdem die Bienbach, Buchenau,Dernbach und Reifenberg in Lindhe<strong>im</strong> vertreten, und wahrend des 15. Jahrhunderts kamen nochdie Kleen, Merlau, Praunhe<strong>im</strong>und Kronberg hinzu. Vgl. Demandt, Reich~~anerbschaft, S. 103f.79 In Friedberg waren 1400 von den <strong>Mainzer</strong> Domherrenfamilien die Büches, Erlenbach, Falkenbeq,Hanau, Karben, Kleen, Praunhe<strong>im</strong>, Schenk von Schweinsberg und Wais von Fauerbach z. T. mitmehreren Ganerben vertreten. Wahrend des 15. Jahrhunderts fanden aus diesem Kreis noch dieBibra, ~orfelden, Eberstein, Eppstein, Frankenstein, Ingelhe<strong>im</strong> und Kronberg Aufnahme. Vgl.Eckhardt, Burgmannenaufschwörungen, S. 140.80 In Wartenberg waren während des 14. und 15. Jahrhunderts die Kolb von Wartenberg, die Stein-Oberstein, denh he<strong>im</strong>, Ingelhe<strong>im</strong>, Scharfenstein, Randeck, Dürkhe<strong>im</strong>, Rüdeshe<strong>im</strong>, Waldeck,Lewenstein, Beyer von Boppard, Saulhe<strong>im</strong> und Praunhe<strong>im</strong> Ganerben. Vgl. Lehmann, GeschichteBurgenV, S. 11-34.AmBurgfrieden vorn29. Aug. 1382 warenu. a. folgende Familien beteiligt: Büches, Erbach, Frankenstein,Hanau, Kat~enelnbo~en, Kronberg, Rüdeshe<strong>im</strong> und Schönburg. Re<strong>im</strong>er, UB Hanau I14, Nr. 277. Vgl. Möller, Geschichte, S. 391-395; Müller, Ortsnamenbuch, S. 699f.82 Vgl. aus der reichen Literatur zu diesem Themenkomplex Endres, Lebensformen, S. 90-100;FleckenStein, Turnier (Sammlung mehrerer Ein~elbeiträ~e zum mittelalterlichen Turnier); Friese,Ritter- und Tumiergeseilschaft; Lieberich, Landherren; Mau, Rittergesellschaften; Obenaus,Recht; Schubert, Verfassung; Svoboda, Verfassung.

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