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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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aer CU~ZCJ zum ~3inzer Donkapitvl :Is einer geistlich-adeligen I(~r~oration !rar aneine Reihe no~mativer Voraussetzungen hinsichtlich des Yindestalters ,jakre), derctindicchen Qualitiit IRitterbUrtigkeitl, der Bildung jBienciun.1 und 55s Veihecjrsdesicubdiakonati gebunden. FUnf Wege erzffneten den Weg in das Kspitel, die Kooptationhrch Uasselba, die Provision durch den Papst, die Ersten Sitten der r6nisihen Hrrrccht-r,ier Pirindentausch und Eie ?frUntenkollatur durch den liinzer Erzhischcf, EIEbendiesen formalen Momenten regelte eine Reihe sozialer Spielregeln den Zugang xun;Eainzer <strong>Domkapitel</strong>, die nicht nur eine Besrhräntung desselben auf der! hdel zur Folgekatte, sondern auch zur Bildung regionalen Schwerpunkte [Mittelrhein-N?h% Oberhcr-Sen, Wetterau, Kraichgau) führte, die freilich mit der Zeit variierten. ?ie Fa2iliecder Domherren standen auf mehreren Ebenen in vielfiltigen, soxohl gleiuh?rdnenden,als auch hierarchisierenden Kontakten miteinander,Die meistrn Yainzer Donherren, fir die ihre <strong>Mainzer</strong> Pfründe nicht nur einen standesgemäßenLebensunterhalt bedeutet^, c~ndern ihnen auch Zugang zu den erzstiftlschenMxhtpositionen 11r.d die Option auf dec Erzstuhl verschaffte, besaßen such mehrere"auswärtige"?friinden, wobei sich neistens Seziigr hinsichtlich der r~gicnale:~ Yerkunft feststellen lassen,PersSnliche Außenbeziehungen unterhielten die Domherrel in griflerem Umfang nur uu 4:c<strong>Mainzer</strong> Erzbischifen, zu den rtmischen Berrschern war dies nur untrr Ludrig de: 831-ern uni Kar1 :V, der Fall. Und auch zu anderen auswirtigen Herrschaftstriger~, ausgenommendie Pfalzgrafen und die KBlner Erzbischife, lassen sich bestenfallc sporetisckeKsntakte beobachten,Im Inneren wies das <strong>Mainzer</strong> Donkapit-el die Ubliche Trennlilg in Prälaten IPropst, 3ekan,Kustos, Scholaster, Kantcr) un? einfache Don,herren auf, wobei in der behandeltenZeitspanne die Pr5pste zeitweilig nur sehr lockere leziahungen zun Gesamtksgitd nnterhielten.Den eigentlichen Lebensraun des <strong>Domkapitel</strong>s bildeten Erzstift und -di5zese Mainz, Alleinin diesen Sereich trat es bisweilen als eigeninitiative und po:iticch handelndeKorporation auf. Aufbauend auf den allgemeinen Ronsensrecht und den Rechten zur ?IleinigenErzbischofswahl und Vakanzvervaltung baute das Damkapitel seine innerstiftischePosition gegeniiber den Erzbischofen stindig weiter aus. llah~zu alle wichcicjenpolitischen und administrativen Entscheidungen wurden ir;: Laufe des Spätnitteialtersan die Yustinnung des Kapitels gebunden, Dieser Proze!, der die Domherren in %EStellung von Mit- und Erblandesherren brachte, erreichte 14?5!?6 seinen ROhe- undWendepunkt. Aus dieser Position heraus konnte das <strong>Domkapitel</strong> wichtige eeltliche undgeistliche Funktionen in Erzstift und -dTizese fUr seine Mitglieder reservieren, ZurStadt Mainz bestand ein durchaus ambivalentes Verhiltnis, das einerseits durch eifienstsndigen Kampf um die fihrende Rolle in der Stadt, andererseits aber auch durch Beziehungenauf verschiedensten Ebenen geprägt war, die auf ein <strong>im</strong> wesentlicknfriedliches Miteinander schließen lassen.Zu auswirtigen Herrschaftsträgern, wie den ronischen Herrschern, den benachbartenFUrsten oder dem Papst, unterhielt das <strong>Domkapitel</strong> nur in geringem Maße Beziehungen.In den ~esichtskreis dieser Nichte riickte es <strong>im</strong> allgeneinen nur anläßlich der ipi spiten<strong>Mittelalter</strong> in Mainz freilich häufigen Bistumsvakanzen und Stiftsfehden,

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