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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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lipps Söhnen auf diese Pfründe verzichten wollte. <strong>Das</strong> <strong>Domkapitel</strong> antwortete jedoch aufseinem nächsten Generalkapitel am 9. Sept. 1468, es wolle abwarten, bis Kaspar die besagtePfründe in Besitz genommen habe. Wenn dieser dann einen Antrag auf Permutation stellenwürde, sollte darüber beraten werden. Am 4. Nov. 1471 wurde die Nomination Kasparsvon Buchenau dann vom Kapitel schließlich auf Eberhard von Wasen übertragen138. Am 7.Juni 1466 erlaubte das <strong>Domkapitel</strong>, dai3 Hertnid vom Stein seine Pfründe mit Wolf vonBikkentauschte'39, und am 14. Sept. 1472 beschwor der nach Permutation mit dem DomizellarChristoph von Gemmingen auf eine Pfründe zugelassene Georg von Sachsenhe<strong>im</strong> die Statutenl4'.Leider nennen die <strong>Domkapitel</strong>sprotokolle - die einzige Quelle zu den vom <strong>Domkapitel</strong>genehmigten Permutationen - nur selten den Tauschpartner und sogar nie diePfründe, gegen die die Dompfründe eingetauscht wurde14'. In zwei Fällen wies das<strong>Domkapitel</strong>die Inhaber einer Pfründe von sich aus auf die Möglichkeit der Permutation hin. Am14. Jan. 1473 bot es dem unter Mordverdacht stehenden Domkantor Ewald Faulhaber vonWächtersbach dem Erzbischof zuliebe die Permutation an. Damit wollte es ihm einenehrenhaften Weg aus dem <strong>Domkapitel</strong> eröffnen, da es gleichzeitig klarstellte, daß es ihnnicht mehr zu Chor und Kapitel zulassen würde142. Obwohl das Kapitel in dem noch langewährenden Streit diesen Vorschlag <strong>im</strong>mer wieder zur Sprache brachte, ging der Domkantoraber nicht darauf ein143. Am 30. Mai 1478 teilte das <strong>Domkapitel</strong> dem Domizellar JohannBoos von Waldeckmit, er sollte permutieren, da er höchstwahrscheinlich nicht zum Kapitelzugelassen würde144. Damit blieb Johann die Chance, anstelle der<strong>Mainzer</strong>noch eine anderePfründe zu erwerben.Die relative Häufigkeit dieser be<strong>im</strong> Kapitel beantragten ~ermutationen'~~ erklärt, warumdas <strong>Domkapitel</strong> jeden Tausch von seiner Zust<strong>im</strong>mung abhängig machte. Denn auf dieseWeise konnte die autonome Kooptation praktisch jederzeit unterlaufen werden. Es gaballerdings einen Weg, die Zust<strong>im</strong>mung des <strong>Domkapitel</strong>s dennoch zu umgehen, und derführte wiederum über die Kurie. Wie bereits oben erwähnt'46, besaßen die Päpste dasRecht, in ihre oder in die Hände ihrer Beauftragten resignierte Pfründen wieder verleihenzu dürfen. Seit dem zwölften Jahrhundert existierte auf dieser Basis eine vielgenutzteRechtsfigur, die resignatio ex causa permutationis'47, der zufolge zwei oder mehr Pfründnerihre Pfründen in die Hände des Papstes resignieren konnten, um dann wechselseitig mitden Pfründen des oder der Tauschpartner(s) providiert zu werden. Auf diese Weise tauschteder Domscholaster Johann von Kleve seine Pfründe samt Dignität am 27/28. Febr. 1343'" DProt., Nr. 471,494,832.DProt., Nr. 102.140 DProt., Nr. 905.14' DProt., Nr. 956,1165,1234,<strong>1306</strong>.'42 DProt., Nr. 935.14' DProt., Nr. 956, 1044, 1064, 1077, 1083, 1109. Zum Ausgang des Konflikts vgl. das BiogrammEwalds und unten Kapitel C. 11.1.2.144 DProt., Nr. 1185.145 Für die Zeit vor 1450 können hierüber keine Aussagen gemachtwerden. Mit dem Fehlen von Kapitelsprotokollenexistieren hierzu keine Quellen.146 Siehe oben Kapitel B. 11.2.14' Zur Resignation allgemein vgl. Gillmann, Resignation; zur resignatio ex causa permutationis vgl.dort, S. 233-242; Meyer, Zürich, S. 155.

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