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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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sprache mächtiger Gönner wohl erhöhte Erfolgschancen. Ob diese Hoffnungen allerdingsberechtigt waren, erscheint sehr fraglichu0.Es ist auffällig, daß mit Ausnahme wiederum der erzbischöflichen, alle diese Versuche indie Zeit vor dem großen Schisma fielen. Dafür andere Dom- und Stiftskapitel aber währenddes gesamten 15. Jahrhunderts solche Versuche zu beobachten sind, kann für deren Ausbleibenin Mainz einstweilen noch keine sichere Erklärung angeboten werden. Nun lassensich die päpstlichen Eingriffe in die Vergabe der <strong>Mainzer</strong> Pfründen besser überschauen, sodaß man nach den Motiven fragen kann, die die Empfänger dieser päpstlichen Urkundenbewogen, ihr Ziel auf dem Weg über die Kurie anzustreben, und nach den Gründen fürErfolg oder Mißerfolg dieser Versuche. Zunächst sei aber noch einmal festgestellt, daß, vonwenigen Ausnahmen bei den Kurialen abgesehen, für die der Ausgangspunkt der Initiativenicht sicher zu erkennen ist, alle papstlichen Eingriffe in Mainz Reskripte <strong>im</strong> Sinne der Definitionvon Ernst Pitz waren. Für die Kurialen, die an den angesehenen und reichen Pfründendes <strong>Mainzer</strong> Doms interessiert waren, jedoch über keinerlei instrumentalisierbareBeziehungen zum <strong>Domkapitel</strong>, zu den Erzbischöfen oder anderen Personen, die Druck aufdas Kapitel ausüben konnten, verfügten, waren die Provisionen sogar die einzige Möglichkeit,in den Besitz der angestrebten Pfründe zu kommen. Ähnliches gilt für die deutschenAspiranten, die, ohne direkte verwandtschaftliche oder persönliche Kontakte zum Kapiteloder zu einzelnen Domherren zu besitzen, in das <strong>Domkapitel</strong> strebten. Zwar wäre es ihnen,eher als den Kurialen, möglich gewesen, mit ihrem Wunsch an das <strong>Domkapitel</strong> direkt heranzutreten,zu den relativ geringen Chancen eines solchenunterfangens kommt aber nochhinzu, daß es wesentIich einfacher und aussichtsreicher war, unter Beachtung formalerRegeln einen denkbar hoch autorisierten Rechtstitel zu erwerben als sich auf zähe und vageVerhandlungen mit einem oft uneinigen <strong>Domkapitel</strong> einzulassen.Bei den Provisen aus dem direkten (familiären) Umkreis des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s müssendie Motive anders gelegen haben, denn sie verfügten über die notwendigen Beziehungen,um ihre Bewerbung mit einigen Aussichten be<strong>im</strong> Kapitel direkt vorzubringen. Dennochschien manchem Bewerber der Weg über die Nomination trotzdem zu unsicher gewesen zusein, denn der Erfolg hing doch von einer Reihe von Unwägbarkeiten ab. Der Gang zurKurie führte dagegen auf jeden Fall zum Erwerb des gewünschten Rechtstitels. Zwar warenauch dann Verhandlungen mit dem <strong>Domkapitel</strong> unumgänglich, mit der papstlichen Autoritätals Rückhalt war man dabei aber nicht mehr allein auf persönlicheBeziehungen angewiesen.Darüberhinaus bestand für den Fall einer Ablehnung dann <strong>im</strong>mer noch die Moglichkeit,die verbrieften Ansprüche an der Kurie einzuklagen, wie der allerdings erfolglose VersuchRudolfs von Werthe<strong>im</strong> zeigtl3'. Über den Erwerb von Provisionen oder Bestätigungenals zusätzliche, subsidiäre Rechtstitel wurde bereits weiter oben gesprochen.<strong>Das</strong> <strong>Domkapitel</strong> stand den päpstlichen Eingriffen <strong>im</strong> allgemeinen sehr ablehnend gegenüber.Die Zahl der nicht erfolgreich realisierten Provisionen und ~eservationen'~' bringt"O Vgl. Holbach, Stiftsgeistlichkeit, S. 34f.'I Rudolf von Werthe<strong>im</strong> war vor 1369 auf die Pfründe des verstorbenen Otto von Ziegenhain providiertworden, konnte sich aber vor Ort nicht gegen den Kandidaten des Kapitels, Johann vonSchönburg, behaupten. Rudolf ließ daraufhin Prozesse gegen das Kapitel veröffentlichen, in derenFolge dieses sogar exkommuniziert wurde. Trotzdem hielt das Kapitel an Johann fest und setztesich schließlich durch. R. e. 1. UrbainV., 1. C., Nr. 24604,24607,26979.Siehe die Liste <strong>im</strong> Anhang H. I.

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