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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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versuchen. Mit Hilfe päpstlicher Urkunden konnte der Nominationszyklus unter Umständenumgangen werden. Hier muß allerdings einschränkend vermerkt werden, dai3 wir vor1450 so gut wie keine Angaben über Nominationen besitzen, so dai3 keine Klarheit darüberbesteht, ob eine Provision der einzige für den Erwerb einer Pfründe relevante Rechtstitelwar. Dies ist insofern bedeutsam, als auch viele via Nomination ins Kapitel gelangte Domherrensich zusätzlich zu ihrer Nomination auch noch eine päpstiche Provision verschafften,um anderen Bewerbern um die gleiche Pfründe, die eventuell <strong>im</strong> Besitz eines päpstlichautorisierten Rechtstitels waren, die Stirn bieten zu können. Als Beispiel seien die Streitigkeitenangeführt, die nach dem Tod des Domkantors Eberhard Mönch von Rosenberg am14. Okt. 1429 um dessen Pfründe und Kantorei entstanden, bei denen sich schliei3lich mitWittekind von ~ittershusen'~~ für die Pfründe und Schenk Dietrich von Erbach1l0 für dieKantorei die Kandidaten des <strong>Domkapitel</strong>s durchsetzten. Beide waren vom Kapitel nominiertworden, hatten sich aber durch den Erwerb päpstlicher Bestätigungen quasi doppeltlegit<strong>im</strong>iert.Mehrere Provisionen auf ein und dieselbe Pfründe stellten keine Seltenheit dar. So erhieltenJohann von Randeck und Eberhard Reuß am gleichen Tag (4. April 1398) Provisionen aufdie Pfründe des verstorbenen Johann von Kirchhe<strong>im</strong>, Wilhelm I. Schenk von L<strong>im</strong>purg undGottfried von Lewenstein gen. von Schweinsberg wurden am 9. Dez. 1423 bzw. 9. April1424 auf die vakante Pfründe Johanns von Reifenberg providiert, Dietrich von Hagen undPfalzgraf Ruprecht konkurrierten, beide Papstprovisen (23. bzw. 28. Okt. 1432), um diePfründe Wilhelms von Nassau, und Johann von Rodenstein und Berthold Echter vonMespelbrunn versuchten mit Provisionen (12. Juli bzw. 6. Aug. 1437) die Pfründe desangeblichin den Karthäuserorden eingetretenen MarkwardvonPraunhe<strong>im</strong> zu erwerben"'.In den meisten dieser Fälle setzte sich derjenige durch, den das Kapitel als Kandidaten aufgestellthatte, wobei häufig die begründete Annahme besteht, daß die Nomination durchdas Kapitel erfolgt war, bevor die Provision durch den Papst eingeholt wurde. Letzterewäre dann nur als eine Art subsidiärer Rechtstitel anzusehen, der nicht zur Begründung,sondern zur Verteidigung des Pfründenbesitzes erworben wurde. Insbesondere in der Zeitdes großen Schismas wurde dem groi3er Wert beigemessen. Aus diesem Grund mußteKönig Wenzel am 4. Febr. 1381 Erzbischof Adolf I. <strong>im</strong> Rahmen der Verhandlungen um'* Bereits am 15. März 1429 hatte Hartmann von Biedenfeld eine Expektanz für eine <strong>Mainzer</strong> Domerhalten.Nach dem Tod Eberhards ließ er sich diese aber am 30. Nov. 1429 in eine Provisionauf dessen Pfründe umwandeln, die am 18. Dez. 1429 erneuert und auf die Kantorei ausgedehntwurde. Auch Dietrich Kranich hatte, ebenfalls gestutzt auf eine Provision, Ansprüche geltendgemacht. <strong>Das</strong> Kapitel hatte seinerseits Wittekind von Wittershusen auf diese Pfründe akzeptiert.Am 9. Nov. 1429 legte er seine Ahnenprobe ab, ließ sich den Besitz der Pfründe aber auchnoch durch Papst Martin V. bestätigen. Damit konnte er den juristischen Vorsprung seiner Konkurrentenausgleichen und sich schließlich auch durchsetzen."O Am Streit um die Domkantorei waren mit SchenkDietrich von Erbach, HartrnannvonBiedenfeld,Dietrich Kranich und Philipp und Jakob von Sierck insgesamt sogar fünf Konkurrenten beteiligt.Kandidat des <strong>Domkapitel</strong>s war der Erbacher, der sich den Besitz der Kantorei am 22. Jan. 1430durch MartinV. bestätigenliefi. Rep. Germ. IV., Sp. 3480. So konnte er sich gegen seine Widersacher,die alle <strong>im</strong> Besitz päpstlicher Rechtstitel waren, durchsetzen, obwohl diese noch mehrereJahrein dieser Sache an der Kurie prozessierten.I" Hierin ist indirekt ein deutlicher Beweis für den Reskriptcharakter der Provisionen für niederePfründen zu sehen. Dem Papst bereiteten diese Doppelprovisionen keine Probleme, da er sich aufdenvorbehalt derveritas precum berufen konnte.

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