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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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ihrer Einkünfte scheint der Papst sogar ein bewußtes Eigeninteresse an der Dompropsteigehabt zu haben1O5. UnterUmständen kann man also davon ausgehen, daß die für die Propsteierteilten Provisionen keine Reskripte, sondern bewußte Aktionen der päpstlichen Personalpolitikwaren. Bis 1362 konnten die Päpste die Besetzung dieser Pfründe behauptensogarKuno von Falkenstein als vom Kapitel gewählter Propst mußte schließlich demKurialen Wilhelm Pinchon den Vortritt lassen. 1475 bis 1490 waren dann abermals zweiKuriale, darunter sogar ein Kardinal, Dompropst in Mainz1O6.Eine zweite Gruppe der Empfänger päpstlicher Provisionen oder Reserationen waren diePersonen, die aus dem näheren oder weiteren Einz~~sbereich des <strong>Domkapitel</strong>s stammten,jedoch über keinerlei Beziehungen zu Mitgliedern des <strong>Domkapitel</strong>s oder deren Familienverfügten. Auch für diese ,,Neueinsteigerw waren dje Erfolgsaussichten in der Regelschlecht. Oft ist, wie bei den Kurialen, die entsprechende päpstliche Urkunde überhauptder einzige Beleg für ihre Bemühungen um eine <strong>Mainzer</strong> ~orn~fründe'~~. Von Reaktionendes <strong>Domkapitel</strong>s ist auch nur in wenigen Fällen die Rede. Mit großer Energie, und letztlichauch mit Erfolg, hat das <strong>Domkapitel</strong> sich jedoch gegen die Provisionen für <strong>Mainzer</strong> Bürgerssöhne,die diesem Kreis zuzurechnen sind, zur Wehr gesetzt'08.Nicht <strong>im</strong>mer mußten Personen aus dieser Gruppe aber auf ihre erworbenen Ansprücheverzichten.Gegen die Provision Dietrich Beyers von Boppard auf die Pfründe des verstorbenenHugo Slumpe legte die in Mainz allein zurückgebliebene Nassauer Partei am 21. Jan.1353 zwar Protest ein, ließ Dietrich aber noch am gleichen Tag zum Kapitel zu. Protestation,Zulassung und Vereidigung wurdenin ein und demselben Notariatsinstrument festgehalten.In der Endphase des virneburgisch - nassauischen Bistumsstreits konnten sich dienassauisch gesinnten Domherren die Zurückweisung eines päpstlichen Provisen, der dazunoch Günstling König Johanns von Böhmen und Karls IV. war, wohl nicht leisten. Mit derProtestation versuchte es unter Hinweis auf sein Kooptationsrecht seinen Rechtsstand-Punkt wenigstens formal zu wahren, um diesen Fall nicht zum Präzedenzfallwerden zulassen.Auch die Hinnahme der Provision Rudolf Losses auf Pfründe und Dekanat des zumErzbischof erhobenen Gerlach von Nassau war ein Zugeständnis an das den Nassauerunterstützende Haus Luxemburg.Die dritte und größte Gruppe des hier interessierenden Personenkreises stammte aus Familien,die entweder bereits <strong>Mainzer</strong> Domherren gestellt hatten oder eng mit den Domherrenfamilienverwandt waren. Daß auch diese Familien den über die Kurie führenden Weg ins<strong>Domkapitel</strong> nahmen, zeigt, wie eng das Tor der Kooptation doch war, wenn eine Familieoder eine Einzelperson direkt einen Platz <strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> anstrebte. Für einegezielte Versorgungspolitik waren sie darauf angewiesen, auch andere Möglichkeiten zulos Darauf deutet die Ablehnung des 1326 vom <strong>Domkapitel</strong> eingereichten undvon Erzbischof Mathiasbefürworteten Antrags auf Auflösung der Dompropstei und Verteilung ihres Besitzes auf die ubrigenDompfründenhin. REM I, Nr. 2734. Vgl. Vigener, Dompropstei, S. XXIIf.; Vogt, Mathias,S. 64.I" Die Akzeptation des Kardinals Dietrich von Monferrato steht wahrscheinlich <strong>im</strong> Zusammenhangmit der zweiten, vom Papst untersagten Wahl Dietrichs von Isenburg und sollte wohl eine positiveGeste in Richtung des Papstes sein.'07 Z. B. BOSSO von Beichlingen, Gottfried von Kalsrnunt, Wilhelm von Gennep, Johann vonHunoldshausen, Sebastian von Tanne und Berthold von Winzingerode.Io8 Zum Fall Salman Cleman siehe oben Kapitel B. I. 2.

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