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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Dompfründe anstrebten, gehörten vor allem ltaliener und Siidfranzosen, die durch ihreTätigkeit innerhalb der kurialen Behörden leichten Zugang zu einer Fülle von Informationenauch über vakante Pfründen besaßen. Erfuhren sie von einer Vakanz, war es für sie einleichtes, sich eine entsprechende Provision zu besorgen. Hierzu gehörten aber auch Deutsche,die darüberhinaus oft noch über Kenntnis der örtlichen Verhältnisseverfügten. Peterde Garlenx, Hugo Morcelli, Franz de Sinibaldis, Gerhard von Lübeck, Wilhelm de Lacuund der Kardinal Pileus von Tusculum sind z. B. dieser Gruppe zuzuordnen. Der papstlicheFamiliar Peter de Garlen~'~ hatte kurz vor dem 1. Febr. 1308 eine Provisionfür Kanonikatund Pfründe am <strong>Mainzer</strong> Dom erhalten. Wahrscheinlich handelte es sich hierbei um diePfründe des vom Papst zum Bischof von Worms erhobenen Emmerich von Sch~neck'~. Esbleibt offen, ob Klemens V. ihm diese Pfründe verlieh, um einen treuen Diener zu belohnen99,oder ob Peter sich um diese bemühte, nachdem er irgendwie von der Bischofserhebungerfahren hatte. Da er schon seit 1307 als päpstlicher Zehntkollektor in Deutschlandtätig war, konnte er aber auch hier von der Vakanz in Mainz erfahren haben. Seine Anwesenheitin Deutschland machte es ihm möglich, seine Ansprüche vor Ort zur Geltung zubringen. Zudem regierte seit <strong>1306</strong> in Mainz der mit päpstlicher Unterstützung auf den<strong>Mainzer</strong> Erzstuhl gelangte Peter von Aspelt, so daß Peter de Garlenx hier ein kurienfreundlichesKl<strong>im</strong>a angetroffen haben wird. Jedenfalls scheint sich das <strong>Domkapitel</strong> der Provisionnicht widersetzt zu haben.Als Peter starb, erhielt Hugo Morcelli am 11. Juni 1317 eine Provision auf dessen Pfründe.Auch in diesem Fall sind die Modalitäten der Verleihung unbekannt. Die Besetzung derPfründe stand jedenfalls dem Papst vonRechts wegen zu, da der verstorbene PfründeninhaberKurialer gewesen war. Wiederum scheint das <strong>Domkapitel</strong> keinen Widerstand geleistetzu haben. Hugo nahm seine Pfründe allerdings erst 1321 in Besitz.Franz de Sinibaldis erhielt am 17. Jan. 1327 eine Provision auf eine Pfründe, die vorherebenfalls ein Kuriale, Nikolaus Capociae, besessen, dann aber in die Hände des Papstesresigniert hatte. In diesem Fall konnte es sich um einen Pfründentaus~h'~~ gehandelt haben.Wahrscheinlich hat das <strong>Domkapitel</strong> ihn aber nicht ohne weiteres akzeptiert, denn ab 1328herrschte in Mainz ein antikurialer Geist, der für die Anerkennung eines päpstlichen Provi-Sen, der dazu noch Kuriale war, sicher nicht günstig gewesen sein wird. Bezeichnenderweiseerschien Franz auch erst 1337, also nach der Inbesitznahme des <strong>Mainzer</strong> Erzstiftsdurch den vom Papst providierten Heinrich vonvirneburg, als Domherr in Mainz.Gerhard von Lübeck dagegen konnte seine Provision in Mainz nicht durchsetzen. <strong>Das</strong><strong>Domkapitel</strong> stellte ihm in Hermann von Bibra und nach desSenTod in Johann de Castelletoeigene Kandidaten entgegen. Es kam zu einem Prozeß in Avignon, für den sogar der DomdekanRudolf Losse 1357/58 an die Kurie reiste, um die Sache des <strong>Domkapitel</strong>s zu vertreten.<strong>Das</strong> Kapitel konnte Gerhard schließlich nur dadurch aus dem Feld schlagen, daß es mit97 Bei den folgenden Beispielen werden nur dann Quellenbelege angeführt, wenn diese nicht in denentsprechenden Biogrammen vermerkt sind, auf die ansonstenverwiesen sei.98 Da Peter auch einige der weiteren Pfründen Emmerichs erhielt, erscheint dies als relativsicher. Vgl.Rauch, Pröpste, S. 40f.99 Da er Emmerich zum Bischof von Worms promoviert hatte, konnte der Papst natürlich um dessennun vakante Pfründen wissen. Hierin liegt kein Widerspruch zur Reskripttheorie.'* Siehe unten KapitelB. 11.3.

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