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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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in Heidelberg, Erfurt und Köln stellten fortan alle anderen in den Schatten. Allein Baselkonnte gegen Ende des Jahrhunderts aufschließed3, wogegen Wien nur zeitweise (ca. 1380-1440) eine größere Rolle spielte. Nur vereinzelt fiel die Wahl des Studienortes auf Paris,Prag, Leipzig oder andere Universitäten. Die Nähe zur He<strong>im</strong>at oder zum Pfründort scheintdiese Wahl entscheidend mit beeinflui3t zu haben. Ähnlich wie in der geringen Zahl derOrtswechsel und der akademischen Grade liegt auch hierin ein Indiz dafür, daß das Bienniumin der Regel als ein Pflichtstudium angesehen wurde, das man möglichst schnell undbequem absolvieren wollte. Kavalierstouren durch Italien und Frankreich bildeten ebensonoch die Ausnahme wie akademisch orientierte Studien.B. 11. Formen des ZugangsB. 11.1. Kooptation<strong>Das</strong> vielleicht wichtigste korporative Recht des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s war das der Kooptation,d. h. der von außen unbeeinflußten Selbstergänzung. Schon 1252 wurde dieses Rechtdurch ein Indult Papst Innozenz' IV. auf sicheren Grund gestellt, indem der Papst dem<strong>Domkapitel</strong> eine Handhabe gegen unliebsame Bewerber praktisch jeder Art verschaffteb4.Niemand, noch nicht einmal mit Hilfe päpstlicher Sentenzen, sollte sich gegen den Willendes <strong>Domkapitel</strong>s die Aufnahme in dieses erzwingen können. Zwar war nurvon ungebildetenund ungeeigneten „pueriM, sowie von den Söhnen alter Feinde der <strong>Mainzer</strong> Kirche dieRede, der vagen Formulierungen wegen konnte dieses Indult aber gegen jeden unliebsamenBewerber angewendet werden6'. Faktisch war das Selb~ter~änzungsrecht des Kapitels hierdurchabgesicherP.Seit der Begrenzung der Mitgliederzahl durch den numerus clausus von 1405 war dieVakanz einer D~mherren~fründe notwendige Voraussetzung für die Aufnahme einesBewerbers unter die Domizellare. Vor 1405 mußte dies nicht unbedingt gegeben sein,obwohl das Kapitel, darauf bedacht, die Zahl der Kapitulare nicht zu groß und die Pfründeneinkünftedadurch nicht zu gering werden zu lassen, nur in Ausnahmefillen ein neuesMitglied ohne vorherige Pfründenvakanz aufgenommen haben wird.Der Weg ins <strong>Domkapitel</strong> wurde demBewerber durch dieNomination geöffnet67. Auf wel-Vgl. DProt, Nr. 74, 886,913,1234.64 HSA Mü MU 3278f.65 Am 18. März 1471 drohte der Domscholaster Volprecht von Ders dem Adel mit der Anwendungder FeindesMause1 dieses Indults, da viele Adelige sich an Personen und Besitz des Erzstifts vergriffenhätten. DProt, Nr. 777. Noch über 200 Jahre später war das Indultvon 1252 also weder vergessen,noch unwirksam.Vgl. Veit, Geschichte und Recht, S. 327. Am 7. Dez. 1360 und 19. Aug. 1362 ließ das <strong>Domkapitel</strong>sich diesen Schutz vor .ungeeignetenm Papstprovisen von Papst Innozenz VI. erneuern. SA WiMBvI 19, fol. 60v, 61v.67 Nach der Nomination durchlief der Domizellar den obligatorischen, bei Rauch, <strong>Domkapitel</strong> I, S.166-197, vorzüglich beschriebenen Kursus, der deshalb & dieser Stelle nicht mehr nachgezeichnetzu werden braucht.

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