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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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titel, die vor allem deshalb an der Kurie erbeten wurden, um eventuell mit Provisionen ausgestattetenKonkurrenten gegenüber nicht in einen Rechtsnachteil zu geraten. Eine Provisionallein reichte zum Erwerb einer <strong>Mainzer</strong> Dompfründe nur dann aus, wenn das <strong>Domkapitel</strong>sich dem Papst gegenüber in einer defensiven Position befand oder der Provisemächtige Gönner besaß, die seinem Anspruch den nötigen Nachdruck verliehen. Als Beispieleseien hier nur die Namen Dietrich Beyer von Boppard, Johann von Castelleto undEwald Faulhaber von Wächtersbacl-iEine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Besetzung der <strong>Mainzer</strong> Dompropsteidar394. Die bei weitem meisten Papstprovisionen waren Reskripte, d. h. sie wurden aufeine Supplik hin ausgestellt, ohne daß man an der Kurie ein Eigeninteresse in dieser Angelegenheitbesessen hätte. Bei der Dompropstei lag der Fall dagegen anders. Der Reichtum dieserPfründe hatte sie frühzeitig zu einem „Posten in der päpstlichen ~uchführung"~~~gemacht. Sie gehörte 1294 bis 1373,1390 bis 1403 und 1475 bis 1490 in die Reihe der Benefizien,die die Päpste bewußt und meist zur Belohnung verdienter Mitarbeiter verliehen.Welche Aufmerksamkeit man an der Kurie der Besetzung der <strong>Mainzer</strong> Dompropsteischenkte, erhellt nicht zuletzt daraus, daß sich unter den neun Kurialen-Pröpsten unseresUntersuchungszeitraums allein fünf Kardinäle finden lassen. Meist hat das <strong>Domkapitel</strong> dieAnsprüche des Papstes nur widerwillig akzeptiert, um einen Konflikt zu vermeiden. 1391,1475 und 1481 dagegen erfolgte die Hinnahme eines Papstprovisenvor allem aus politischenGründen, weil das Kapitel auf diese Weise versuchte, die Bestätigungsverfahren für dieElekten Konrad von Weinsberg und Diether von Isenburg, sowie den Administrator undKoadjutor Albrecht von Sachsen positiv zu beeinflussen.Nur sehr selten erhalten wir Nachricht darüber, daß der Papstvon seinen Kompetenzen <strong>im</strong>Bereich der geistlichen Aufsicht Gebrauch machte und reformierend auf das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>einzuwirken versuchte. Wenn Papst Innozenz VI. am 29. April 1359 ErzbischofGerlach ebenso wie die übrigen fünf deutschen Erzbischöfe aufforderte, stärker aufLebenswandel und Bekleidung der ihnen unterstellten Kleriker zu achten396, so läßt sichdafür in Mainz ein konkreter Anlaß feststellen. Als Karl IV. am 15. oder 16. März 1359 inMainz war, nahm er am kostbaren Gewand Kunos von Falkenstein derart Anstoß, daß erErzbischof Gerlach in Gegenwart des sich derzeit auf einervisitationsreise durch Deutschlandbefindlichen päpstlichen Nuntius', Bischof Philipp von ~availlon~~', mündlich zurReform seines Klerus' aufforderte398. Am 18. März 1359 wiederholte Karl IV. diese Aufforderungnoch einmal in schriftlicher Form399. Dieser Brief weist eine weitgehende Übereinst<strong>im</strong>mungmit dem päpstlichen Breve vom 29. April 1359 auf, daß wir annehmen dürfen,daß er diesem zumindest inhaltlich als Vorlage diente. Karl IV. oder, dann aber auf lraiserlichesErsuchen, der besagte Nuntius müssen daher als Urheber des Breves angesehen werden.Am 1. Dez. 1368 versuchte Papst Urban V., mit zwei Bullen reformierend in das Leben des<strong>Domkapitel</strong>s einzugreifen. In einer Urkunde führte er Klage über einige <strong>Mainzer</strong> Domher-393 Siehe die entsprechenden Biogramme.394 Siehe hierzu ausführlich oben Kapitel C. 111.1.1.395 Vigener, Dornpropstei, S. XXI."' VRIV, Nr. 554=REMI, Nr. 1152.397Die eigentliche Aufgabe des Nuntius' war das Einsammeln der dem Papst vom deutschen Kleruszugestandenen Prokurationen. Vgl. Kochan, Reformbestrebungen, S. 25f.398 Vgl. Jank, Erzbistum, S. 20; Kochan, Reforrnbestrebungen, S. 74-76.399 Gudenus, CD 111, Nr. 296 =REM 11, Nr. 1131.

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