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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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und das <strong>Domkapitel</strong> lediglich aufforderte, den Isenburger von seinem unheilvollenWeg abzubringen und vor den Folgen zu bewahren359, deutet Brosius als taktischenSchachzug, um Diether „in Sicherheit zu wiegen", während er in Wahrheit nur noch auf die~inverständniserklärung des Nassauers wartete, um endgültig zuzuschlagen360. Parallelhierzu ließ Pius 11. Flachsland auch zu einzelnen Domherren Kontakt aufnehmen, uin dieehemaligen Anhänger Adolfs zu aktivieren361.Die Absetzung Diethers von Isenburg und Provision Adolfs von Nassau erfolgte ain 21.Aug. 1461~~', wobei Pius 11. als Hauptgründe anführt, Diether habe die Wahlvon 1459 nurdurch Bestechungen zu seinen Gunsten beeinflußt, verbotenerweise an ein Konzil appelliert,sein Versprechen, an die Kurie zu kommen, nicht gehalten und sei ein Feind von Papstund Kaiser. Mit Brosius müssen wir <strong>im</strong> letztgenannten Vorwurf das eigentliche Motiv desPapstes sehen, während die übrigen ihm die nötigen ,,Anlässe zur Privation boten"363. „DerPapst wollte ein Exempel statuieren, das einen heilsamen Schock iin Reich auslösensollte"364. Am gleichen Tag forderte er das <strong>Domkapitel</strong>, sowie die Suffragane, den Klerusund die Vasallen zum Gehorsam gegen Adolf ~ ~ richtete n d ein Empfehlungsschreibenan den ~ aiser~~~. Als Besonderheit dabei gilt es festzuhalten, daß Pius 11. die Privierungsbulleselbst konzipiert In der sich nun anschließenden Stiftsfehde hat der Papst Adolfvon Nassau <strong>im</strong> Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. U. a. hat er am 31. Juli 1462 alleDomherren und sonstigen Geistlichen der <strong>Mainzer</strong> Diözese, die zu Diether von Isenburghielten, zu Rebellen gegen den apostolischen Stuhl erklärt3" und am 1. Febr. 1463 seinemLegaten Petrus Ferrici erlaubt, die Pfründen dieser Rebellen anderweitig zu vergeben369.Als nach dem Tod Erzbischof Adolfs 11. am 6. Sept. 1475 bekannt wurde, daß das Domlrapiteldaran dachte, Diethervon Isenburg ein zweites Mal zu wählen, war es Kaiser FriedrichIII., der sich sofort an den Papst wandte mit der Bitte, ohne die Zust<strong>im</strong>mung des Kaiserskeine Kapitelswahl zu bestätigenj70. Auf diese Initiative des Kaisers hin richtete Papst SixtusIV. am 23. Sept. 1475 ein Breve an das <strong>Mainzer</strong> Domlrapitel, in dem er ihm die Wahl Diethersvon Isenburg bei Strafe der Exkommunikation verbot371. Ob das <strong>Domkapitel</strong>, als esDiether von Isenburg am 9. Nov. 1475 zum Erzbischof wählte, von dieseln Breve wirklichnoch keine Kenntnis hatte, läßt sich nicht überprüfen. Daß es aber erst am 13. Dez. 1475 inMainz eingetroffen sein soll, wie Ziehen meint372, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Wenndas <strong>Domkapitel</strong> erst an diesem Tag feierlich gegen das päpstliche Verbot protestierte373,359 ASVRomV 505, fol. 385v-386r = Rep. Germ. Göttingen VIII, Nr. 4451.360 Brosius, Bistumsstreit, S. 131.361 Rep. Germ. GöttingenVIII, Nr. 814,5541,6085.362SA Wü MUWS 90-92 = Helwich, MoguntiaDevicta, S. 146-153; Battenberg, Isenburg, Nr. 2241f.363 Brosius, Bistumsstreit, S. 133.364 Brosius, Einflug, S. 213.365 SA Wü MUWS 92-95; Battenberg, Isenburg, Nr. 2243f.366 Chmel, Friedrich III., Nr. 3893.367 Vgl. Brosius, Bistumsstreit, S. 132f.368ASVRom V 518, fol. 147r-148r. Vgl. hierzu Herrinann, Anhänger.369 ASVRomV518, fol. 189r-190v.370 Vgl. Ziehen, Mittelrhein, S. 198.371<strong>Das</strong> Breve ist vollständig in die Protestation des Domlrapitels vom 13. Dez. 1475 inseriert. SA WüMIB 38, fol. 156v= Gudenus, CD IV, Nr. 197.Vgl. Ziehen, Mittelrhein, S. 199.373 SAWÜMIB 38, fol. 156v-157r.

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