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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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zur Hilfe für den Nassauer aufgefordert hatte343, ernannte der Papst ihn am 7. Juli 1397endgültigzum <strong>Mainzer</strong> Erzbischof und verlieh ihm als wichtigstes Kampfrnittel das Recht, alleunbotmäßigen Kleriker privieren zu können344. Damit war die Entscheidung <strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong>Bistumsstreit gefallen; Jofrid, dessen Helfer sich sukzessive von ihm zurückzogen, mußtenach kurzem Widerstand aufgeben.An den Bistumsbesetzungen von 1419 und 1434 waren die Päpste Martin V. bzw. EugenIV. nur insofern beteiligt, als sie die Kapitelswahlen bestätigten, die Suffragane, Untertanen,den Klerus und die Vasallen zum Gehorsam aufforderten und nach den obligatorischenVerhandlungen über die Zahlung des Servitium commune das Pallium übersandten.Wie unkompliziert sich die Verhandlungen mit der Kurie jeweils gestaltet haben, geht daraushervor, daß die päpstliche Wahlbe~tätigun~ 1419 bereits zwei Monate (10. Okt. /15.Dez. 1419) und 1434 nur wenig mehr als drei Monate nach der Wahl (6. Juli/20. Okt. 1434)erfolgte345. <strong>Das</strong> Pallium wurde Erzbischof Konrad 111. und Dietrich nach drei bzw. fünfMonaten übersandt346.Daß Papst Pius 11. an der <strong>Mainzer</strong> Bistumsbesetzung von 1459 ein reges Interesse bezeigte,darf angesichts der zeitweilig starken nationalkirchlichen Neigungen des verstorbenen ErzbischofsDietrich nicht ~erwundern~~'. Schon <strong>im</strong> Vorfeld der Kapitelswahl beauftragte erdeshalb am 31. Mai 1459 zwei derzeit sich in Worms aufhaltende Nuntien, gehe<strong>im</strong>e Erlrundigungenüber mögliche Kandidaten einzuziehen. ,,Dem Papst war also daran gelegen,einen Kandidaten zu providieren, der <strong>im</strong> Erzstift nicht auf Widerstände stoi3en würde; einefrühzeitige Kenntnis der Bewerber gab ihm die Möglichkeit, rechtzeitig Schritte zu unternehmen,um eine vom Interesse der Kurie aus gesehen unliebsame Wahl zu erh hindern“^^'.Ob Pius 11. Adolf von Nassau, der an der Kurie bereits als Bewerber um den Erzstuhl hervorgetretenwar349, wegen der Fürsprache des Brandenburger Markgrafen Albrecht favorisierte,ist nicht zu sagen, er hat jedenfalls nicht erkennbar auf das <strong>Domkapitel</strong> einzuwirkenversucht, um einen best<strong>im</strong>mten Kandidaten zu unterstützen. Auch nach der Wahl Diethersvon Isenburg, der als Kandidat des Pfalzgrafen gelten mußte, griff er nicht ein. Zwar forderteder Papst den Elekten auf, die Bestätigung persönlich zu erbitten und zu diesemZweck nach Mantua zu kommen, dieses Verlangen entsprang jedoch, wennüberhaupt, nurzum Teil dem päpstlichen Mißtrauen gegen Diether; wie Brosius zeigt, hätte wohl jederElekt nach Mantua kommen müssen, da Pius 11. viel an einem starken Besuch seines MantuanerTürkenkongresses gelegen war350. Daß er dem Isenburger nicht grundsätzlich abgeneigtgegenüberstand, geht daraus hervor, daß er zum einen auf den Versuch Markgraf343 HSAMüMU2165.344 HSA Mü MU 2166; Gudenus, CD 111, Nr. 394. Mit Hilfe dieses Rechts gelang es Johann 11. dannauch, den größten Seil der „LeiningerS Domherren zur Aufgabe ihres Widerstands zu bewegen.345 SAWÜMUWS 1/45,47f., 49-53; Rep. Germ. IV, Sp. 462; SA WÜMUWS 1/66,68-71.346 Papst MartinV. schickte Erzbischof Konrad 111. das Pallium am 29. Jan. 1420 (Rep. Germ. IV, Sp.2692), Eugen IV. übersandte es Erzbischof Dietrich am 5. Dez. 1434 (SA WÜMUWS 1/63).347 Den Anteil Papst Pius'II. an den <strong>Mainzer</strong> Ereignissen von 1459- 1463 hat in jüngster Zeit eingehendBrosius,Bistumsstreit; ders., Einflug, S. 208-213; ders., Pius II., S. 162-164, untersucht.348 Brosius, Bistumsstreit, S. 112f.349 Adolf hatte den Papst noch zu Lebzeiten Erzbischof Dietrichs gebeten, ihn aus der Exkommiinikationzu lösen, damit er an einer künftigen Erzbischofswahl teilnahmen könnte und auch wählbarwäre. Rep. Germ. Göttingen VIII, Nr. 42.350 Rep. Germ. GöttingenVIII, Nr. 999. Vgl. Brosius, Bistumsstreit, S. J13-116.

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