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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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trotzdem ließ er das Kapitelüber seine längst gefaßte Absicht, auch diesmal den kaiserlichenWünschen zu entsprechen, irn unklaren. Daß er sich am 5. Juli 1373 die erzbischöflichenEinkünfte aus der Vakanzzeit reservierte, zeigt sein Bestreben, die Lage vorerst offen zuhalten und einen beträchtlichen finanziellen Gewinn aus ihr zu ziehen323. Diese Maßnahmemuß ebenso als Versuch gesehen werden, die nicht erfolgten Zel~ntzahlungen des deutschen~lerus'~'~ auf anderem Wege zu kompensieren, wie die Forderung von 30000f1, die der rheinischeKlerus anstelle des Zehnten leisten sollte. „<strong>Das</strong> war der Form nach eine Belastungzahlloser Schultern, in Wahrheit aber ruhte sie nur auf dem Speirer Bischof und Erwähltendes <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s und auf seiner ~eistlichkeit"~'~. Veranlafit durch päpstliche Versicherungen,er würde bestätigt, wenn er das Subsidium zahle, hat Adolf von Nassau auchtatsächlich die enorme Summe von 220008 aufgebracht und nach Avignon überwiesen.Noch kurz vor der Provision des Wettiners, am 21. April 1374, erfolgte die Zahlung von7000fl~~~. Wie weit Gregor XI. sein falsches Spiel zu treiben gedachte, geht daraus hervor,daß er noch nach dem 28. April 1374, am 2. Mai 1374, von Adolf die restlichen 80008 forderte,die dann freilich nicht mehr gezahlt wurden3". Was die rechtliche Begründung derProvision Ludwigs von Wettin vom 28. April 1374 betrifft, verfuhr Papst Gregor XI. inderselben Weise wie 1371. Er erklärte, sich die Besetzung des Erzstuhls schon zu LebzeitenJohanns I. reserviert zu haben und entzog der Kapitelswahl so erneut ihre Grundlage3".Als Kaiser Karl IV. <strong>im</strong> Sommer 1374 dannversuchte, Adolf von Nassau, der sich der Provisionnatürlich widersetzte, durch die Translation nach Straßburg zu entschädigen, verweigerteGregor XI. zunächst einen erneuten „Versetzungszyklus" mit der Begründung, erkönne aus Gewissensgründen den Rebellen Adolf nicht auch noch befördern. Am Ende gaber dem Kaiser jedoch nach und versetzte Adolf am 27. Aug. 1374 nach Straßb~r~'~'. Trotzeiner scharf gehaltenen Aufforderung an die Adresse des ~assauers~~' konnte dieser nichtzur Aufgabe des <strong>Mainzer</strong> Erzstifts bewegt werden, wobei er sich auf den Rückhalt durch323 Er beauftragte zwei Legaten, über die Hohe dieser Einkünfte Erkundigungen einzuholen und dasGeld, notfalls durch Verhängung kirchlicher Strafen und die Anrufung des weltlichen Arms, vollständigeinzuziehen. REM 11, Nr. 3103. Zu Recht bemerkt Vigener, Karl IV., S. 23f., daß derPapst sich über die tatsächliche Zahlung dieser Gelder, was unter Erzbischof Mathias wenigstensteilweise der Fall war, 1373 eigentlich keinen falschen Hoffnungen hingegeben haben dürfte.324 Siehe hierzu unten Kapitel E. 111. 2. Gregor XI. bedurfte dieses Geldes, um seine Rornpläne verwirklichenzu können.325 Vigener, Karl IV., S. 26.326 REM 11, Nr. 3139, 3143, 3153, 3162; Chronicon Moguntinum, S. 35; Kirsch, Kollektorien, S.406f. ,409. Ein groi3er Teil des Geldes wurde durch ein Darlehen des Trierer Erzbischofs Kunobereitgestellt. Am 20. Mai 1374 hat das <strong>Domkapitel</strong> Adolf erlaubt, Stiftsgut irn Wert von 20000flzu verpfänden. HSAMÜ MU 1647 = Würdtwein, NSD IX, Nr. 131.jZ7 Vgl. Sauerland, VRV, S. CVI-CX; Vigener, KarlIV., S. 27. <strong>Das</strong><strong>Domkapitel</strong> hat später den in Avignonals Prokurator Adolfs tätigen Domkantor Dietrich von Ilfeld dafür verantwortlich gemacht,daß man in Mainz das Treiben des Papstes nicht durchschaute. SA WiiMIB 9, fol. 297~-298r = UBErfurt 11, Nr. 728f Da Dietrich später tatsächlich für Ludwigvon Wettin arbeitete, muß der erhobeneVorwurf des Verrats und des Meineids wohl als berechtigt angesehen werden.328 REM 11, Nr. 3164. Wenn der Papst in dieser Urkunde davon spricht, durch eine rasche Provisioneine langeVakanz in Mainzvermeiden zu wollen, Mingt dies wie der blanke Hohn.329 Vgl. Vigener Karl N., S. 31, der den Brief des Papstes an den Kaiser vom 28. Juli 1374 in der BeilageNr. 1 ediert."O Vgl. Vigener; Karl IV., BeilageNr. 2.

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