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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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durch einen päpstlich-luxemburgischen Parteigänger erfolgte aber nicht sofort, sondernwurde bedachtsam und mit Blick auf das <strong>Domkapitel</strong> vorbereitet. Die Provision Gerlachsvon Nassau auf das <strong>Mainzer</strong> Domdekanat am 16. Mai 1345~" diente gleichsam dazu; dieReaktionen des <strong>Domkapitel</strong>s für den Fall einer Absetzung des Virneburgers zu testen. Überdie Absichten des Papstes waren sich in Mainz wohl weder Erzbischof Heinrich 111. nochdie Domherren<strong>im</strong> Zweifel3og. Umsomehr muß es erstaunen, daß das <strong>Domkapitel</strong> der Provision,die ja gleichzeitig eine Mißachtung seines Dekanatswahlrechts bedeutete, keinenerkennbaren Widerstand entgegensetzte. Gerlach von Nassau muß <strong>im</strong> Kapitel bereits einenstarken Anhang besessen haben. Die Spaltung des <strong>Domkapitel</strong>s, die in den Quellen erstnach 1346 faßbar wird, mui3 also bereits 1345 eingetreten sein. Wenn der Papst gehoffthatte, die Absetzung Heinrichs 111. und die Provision Gerlachs am 7. April 13463'0 würdeauch die übrigen Domherren zum Abrücken von dem Virneburger bewegen, wurde erdarin getäuscht. Die Kapitelsmehrheit hielt auch weiterhin zu Erzbischof Heinrich 111. unddamit auch zu Ludwig dem Bayern und verhinderte einen Übertritt des <strong>Mainzer</strong> Erzstiftszur päpstlichen Partei. Klemens VI. wurde dadurch aber nur um einen Teilerfolg gebracht.Wenn Gerlach auch erst 1354 Herr des Erzstifts wurde, hat er seine Hauptaufgabe, dieeigentlich zu seiner Provision geführt hatte, erfüllt, nämlich die Wahl Karls von Mährenzum römischen König einzuberufen und wesentlich mitzutragen3". Daß dies das HauptzielKlemens' VI. war, geht aus dem Eid hervor, den der persönlich in Avignon anwesende Gerlachvon Nassau dem Papst am 26. April 1346 leisten mußte. Darin verpflichtete er sichinsbesondere,Ludwig dem Bayern zu widersagen- dies wohl eine Reaktion auf das VerhaltenHeinrichs von Virneburg 1337- und eine baldige Neuwahl zu betreiben3''. Nach dem 11.Juli 1346, dem Wahltag Karls IV., hat der Papst Gerlach dann auch ausdrücklich wegen seinerVerdienste um die Königswahl belobigt313; seine eigenen und die Bemühungen seinesNachfolgers Innozenz VI., Gerlach zum Besitz des Erzstifts zu verhelfen, hielten sichjedochin einem recht beschränkten ahmen^'^ und blieben auch weitgehend erfolglos.30s VRIII, Nr. 455 =REM I, Nr. 6115a. Er hatte bereits seine<strong>Mainzer</strong> Dompfründe durch päpstlicheProvision erhalten, ebenso wie eine Expektanz für Trier und eine Provision für die Propstei desErfurter Liebfrauenstifts. Am 6. Nov. 1343 ernannte Klemens VI., sicher nicht ohne Einwirkungder Luxemburger, Gerlach zum päpstlichen Kaplan. Vgl. hierzu das Biogrammund Gerlich, Nassau,S. 32-36. Siehe oben Kapitel C. 111.1.2.Die Auseinandersetzungen zwischen Erzbischof Heinrich 111. und Gerlach 1345/46 zeigen, daßder Erzbischof die Absichten des Papstes durchschaute. VR 111, Nr. 506 =REM I, Nr. 5359.MGH CC VIII, Nr. 4; VRIII, Nr. 525f; REM I, Nr. 5433,6117.''I Lacomblet 111, Nr. 430 =MGH CCVIII, Nr. 38 =REM I, Nr. 6134; MGH CCVIII, Nr. 63-72.'I2 MGHCCVIII, Nr. 14 = REMI, Nr. 6126.31' MGH CCVIII, Nr. 86 =REM I, Nr. 6144.1346/47 beauftragte er mehrmals in aus den Erzbischöfenvon Ravenna und Trier und dem ArchidiakonvonTrier bestehendes Exekutorium mit der Einführung Gerlachs in sein Erzbistum. MGHCCVIII, Nr. 31,157; VRIII, Nr. 570,629f; REM I, Nr. 5445,5529f Am 12. Febr. 1348 beauftragteer ein anderes Exekutorium damit, Sentenzen gegen Erzbischof Heinrich 111. und seineAnhänger zu verkünden. VRIII, Nr. 703 =REM I, Nr. 5640. Am 26. Febr. 1352 rief er alie Fürsten,Grafen, Herren, Ritter und Städte sowie den Klerus der Provinzen Köln, Trier und Mainzzum Kampf gegen den Virneburger auf und befahl dem Kardinal Ägidius tit. s. Clementis einscharfes Vorgehen gegen diesen. VR 111, Nr. 993,995f =REM I, Nr. 5942f. 5945. Am 1. Aug.1353 beauftragte Papst InnozenzVI. die Bischöfe von Straßburg, Speyer und Wurzburg, Heinrich111. zum Nachgeben zu veranlassen. VR N, Nr. 68 =REM I, Nr. 5991.

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