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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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und obwohl alle Appellationen des Kapitels an der Kurie zurückgewiesen wurdengo0, wardas <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> nicht noch einmal bereit, einen Papstprovisen hinzunehmen.Durch Balduin von Luxemburg, der 1328 die Postulation durch das Kapitel U. a. deshalbannahm, weil er die Wahl eines Nicht-Luxemburgers zum Gegenkönig, wie der Papst diesbeabsichtigte, verhindern wollte, und Kaiser Ludwig besaß es auch genügend Rückhalt,seinen Widerstand gegen die kurialen Ansprüche durchzustehen. Sogar als Balduin 1337unter päpstlichem Druck auf Mainz verzichtete, konnten die Domherren sich mit kaiserlicherUnterstützung halten. Zwar erkannten sie Heinrich von Virneburg an, zwangen ihnaber, von der päpstlichen zur kaiserlichen Partei überzuwechseln. Papst Benedikt XII. , derJohannes XXII. mittlerweile auf dem Papstthron gefolgt war, hatte zuvor vergeblich versucht,das Erzstift durch zwei Legaten aus der Hand Balduins in die kuriale Verfügung zuübernehmengo1. Der Zweck dieser Aktion konnte nicht sein, dem Erzstift einen anderenErzbischof zu geben als Heinrich vonvirneburg, da dieser kirchenrechtlich korrekt zu seinemAmt gekommen war. Seine Absetzung hätte der Papst nicht begründen können. Vielmehrwollte die Kurie Erzbischof Heinrich 111. wohl zuerst noch einmal auf ihre politischeLinie einschwören, bevor er sein Erzstift aus den Händen des Papstes empfinge. Da das<strong>Domkapitel</strong> die Auslieferung des Erzstifrs jedoch erfolgreich verhinderte, mußte BenediktXII. den Geschehnissen ohnmächtig zusehen.Obwohl Erzbischof Heinrich 111. sich noch in seiner Wahlkapitulation, d. h. also mit Billigungdes <strong>Domkapitel</strong>s, als Erzbischof von Gottes und des Römischen Stuhls Gnadenbezeicl~nete~~~, geriet er durch seinen reichspolitischen Parteiwechsel in <strong>im</strong>mer schärferenGegensatz zum I?apstgo3. Gegen Ende 1343 erreichte dieser Konflikt einen ersten Höhepunkt,als Papst Klemens VI. ihn am 17. Okt. 1343 unter Androhungvon Exkommunikationund Privierung binnen vier Monaten zur Verantwortungvor die Kurie 1ud304. Daß KlemensVI. den Druck auf den Erzbischof verstärkte, war eine der vorbereitenden Maßnahmen<strong>im</strong> Rahmen der neuen, <strong>im</strong> Verein mit den Luxemburgern gehegten König~wahl~lanendes Papstes305. Da Heinrich 111. sich jedoch nicht zu einer Trennung von Kaiser Ludwigbewegen ließ306, wurde er am 15. Okt. 1344 wegen Kontumaz verurteilt und unter Androhungweiterer Strafen ab officio et beneficio suspendiertg0'. Die Ersetzung des Erzbischofs300 REM 12, S. 209-257 pass<strong>im</strong>.'01 REMI, Nr. 3599f., 3609,36llf., 3618,3623-2625.302 Würdtwein, SD IV, Nr. 78 = REM I, Nr. 4045f. <strong>Das</strong> <strong>Domkapitel</strong> gestand ihm ausdrücklich einepapsttreue Haltung zu, solange es dadurch nicht beeinträchtigt würde. Es hoffte sogar, daß Heinrich111. den Streit der Domherren mit der Kurie beilegen könnte.303 Zur Entwicklung Heinrichs 111. zum prononcierten Vertreter des kurfürstlichen Gedankens vgl.Uhl, Untersuchungen, der Heinrichs Anteil am Zustandekommen des sogenannten „RhenserKurfürstenweistums" allerdings etwas überbewertet.304 VRIII, Nr.270,1137=REMI,Nr. 5042f.305 Vgl. hierzu Seibt, Kar1 IV., S. 134-142. Einen „Warnschuß", der gleichzeitig auch deutlich diemai3gebliche Beteiligung der Luxemburger dokumentiert, ließ KlemensVI. los, als er am 30. April1344 Böhmen aus der <strong>Mainzer</strong> Kirchenprovinz herauslöste, Prag zum Erzbistum erhob undOlmütz und Leitomischl als Suffragane zuwies. REM I, Nr. 5121. Am 5. Mai 1344 übertrug er demPrager Erzbischof auch noch das bisher dem <strong>Mainzer</strong> zustehende Recht, den böhmischen Königzu salben und zu krönen. REM I, Nr. 5 132.306 Im Frühjahr 1344 sandte er jedoch noch einmal Unterhändler nach Avignon, die eineVersöhnungaushandelnsollten. REM I, Nr. 5128.307 REM I, Nr. 5206.

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