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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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E. 111. PapsttumE. 111.1. BisturnsbesetzungenDer Papst war an der Besetzung des <strong>Mainzer</strong> Erzstuhls von Amts wegen <strong>im</strong>mer beteiligt.Als direktem kirchlichen Oberen des Erzbischofs oblag ihm die Bestätigung jeder Kapitelswahlbzw., was in Mainz ja mehrmals anstand, die Genehmigung einer Postulation. Währenddie Verleihung der Regalien durch den König oder Kaiser, die oft erst nach Jahren eingeholtwurde,<strong>im</strong> <strong>späten</strong> <strong>Mittelalter</strong> einen goßenTeilihrer Bedeutungverloren hatte, stelltedie Konfirmation durch den Papst, verbunden mit der Verleihung des Palliums, nach wievor eine conditio sine qua non dar. Erst durch sie wurde der Elekt zum Erzbi~chof~~~. Darüberhinausgriffen die Päpste aber auch vielfach selbst aktiv mit Reservationen und Provisionenin die <strong>Mainzer</strong> Bistumsbesetzungen ein. Schließlich oblag ihnen auch die Entscheidungzwiespältiger Wahlen. Als die <strong>Mainzer</strong> Domherren <strong>im</strong> Frühsommer 1305 zur Wahleines neuen Erzbischofs schritten, waren sie dazu eigentlich gar nicht berechtigt, da PapstBonifaz VIII. die Besetzung des <strong>Mainzer</strong> Erzstuhls am 15. Jan. 1300 sich und seinen Nachfolgernreserviert hatteza6. Allerdings konnten die Domherren sich darauf berufen, daß derPapstthron zum Zeitpunkt der Wahl gerade vakant war. Da sie jedoch nicht zu einer einst<strong>im</strong>migenWahl gelangten, mußten sie sich an die Kufie wenden und um eine Entscheidungdes Schismas bitten. Klemens V. ließ sich damit aber reichlich Zeit, ehe er am 10. Nov. <strong>1306</strong>beide Kapitelselekten zurückwies und den Baseler Bischof Peter von Aspelt providierte287.Diese Personalentscheidung dürfte der Papst keinesfalls von sich aus getroffen haben. InsSpiel gebracht wurde Aspelt mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Grafen von Luxemburg,nachdem diese ihre eigenen Ambitionen auf das <strong>Mainzer</strong> Erzstift, die durchzusetzenPeter von Aspelt eigentlich an der Kurie weilte, aus unbekannten Gründen aufgegeben hatten"'.Unterstützung erhielt er auch von der Seite des französischen Königs Philipp IV.dem Schönen, dem daran gelegen war, das wichtige Erzstift nicht in die Hände eines habsburgischenGünstlings fallen zu lassen, eine politische Voraussetzung, die auch dem Papstwichtig war und die Peter von Aspelt erfüllte. Tat Philipp IV. den Luxemburgern damiteinen Gefallen, kam dies Klemens V. „wohl aus zwei Gründen zustatten; er konnte sich in285 Vgl. zur päpstlichen Bestätigung der Erzbischofswahlen und zur Pallienleihe Hergemöller, Electus,Sp. 1790; Hinschius, Kirchenrecht 11, S. 23-38; Hörnicke, Besetzung; Kottje, Erzbischof;Kummer, Bischofswahlen, S. 1-15; Suhle, Besetzung. Zur Beteiligung des Papstes an denBiseumsbesetzungenvgl. die z. T. reclit divergierenden Ansichten von Brosius, Einflug; Ganzer,Beschränkung; ders., Papsttum; Pitz, Kurie; ders., Papstreskript; ders., Plenitudo.286 R. e. 1. BonifaceVIII., Nr. 3428 =VRI, Nr. 80 =REMI, Nr. 612. Am gleichenTag wurde auchder Kölner Erzstuhl reserviert, nachdem schon am 4. Jan. 1300 der Trierer mit einer Reservationbelegt worden war. R. e. 1. Boniface VIII., Nr. 3426,3429 = VR I, Nr. 79. Auf dieser Grundlageprovidierte der Papst bereits 1300 Diether von Nassau auf das Erzbistum Trier. Vgl. hierzu Holbach,Besetzung, S. 22-24; ders., Stiftsgeistlichkeit, S. 162f. . Zu Bonifazvgl. Schmidt, BonifatiusVIII.; dort weitere Literatur.287 Wurdtwein SD I, Nr. 56 =VRI, Nr. 187 = REMI, Nr. 1085. Vgl. hierzu Gerlich, Machtstellung,S. 260f.; Hörnicke, Besetzung, S. 24-27; Werkenthin, Bischofswahlen, S. 98-104. Schon einmal,1286, hatte mit Honorius IV. ein Papst eine zwiespältige Kapitelswahl kassiert und ebenfalls denBischof von Basel, damals Heinrich von Isny, nach Mainz transferiert. Potthast, Nr. 22438 = BW11, S. 423f. = REMI, Nr. 34.Siehe hierzu oben Kapitel E. 11.1.

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