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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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dem muß dieser Grundsatz bereits <strong>im</strong> 13. Jahrhundert gegolten haben. Nur ein Teil derDomherren rnußte die Priesterweihe besitzen. „Von Amts wegenJ' waren Domdekan undDomscholaster gehalten, sich bis spätestens ein Jahr nach ihrer Wahl zum Priester weihenzu lassen. Für den Scholaster war dies nach Ausweis seines Eids ein der Dekan ging,wenn er sich nicht zum Priester weihen ließ, eines Teils seiner Disziplinarrechte verlustig40.Leider geben die Quellen nur sehr vereinzelt Auskunft über den Weihegrad der Domherren4',den wenigen Angaben ist jedoch mit großer Sicherheit zu entnehmen, daß weder alleDekane, noch allescholaster wirklich Priester waren. Einprobates Mittel, dieserver~flichtungzur Ptiesterweihe zu entgehen, waren päpstliche Weihedispense, von denen die Papstregistervoll sind. So hat zum Beispiel der Kölner Domdekan und <strong>Mainzer</strong> DomscholasterJohann von Kleve 1322,1325,1327 und 1329 durch päpstliche Dispense Aufschub der Verpflichtungzur Priesterweihe, die für beide Dignitäten notwendig war, erworben42. Wieviele andere, versuchte er wahrscheinlich dadurch, die endgültige Entscheidung für denZölibat möglichst lange hinauszuschieben. Als Priester konnte man nur noch sehr schwerin den weltlichen Stand zurücktreten und heiraten. Genau das forderten aber viele Familien,wenn die Brüder eines Domherren ohne Söhne blieben oder starbenund so der Fortbestandder Familie gefährdet war. Auch Johann von Kleve mußte 1347 aus diesem Grund resignieren;aber trotz seiner Heirat mit Mechthild von Geldern starb seine Familie mit ihm aus.Dagegen wurde Heinrich von Württemberg, bisher Domizellar und Koadjutor in Mainz,nach seiner Resignation <strong>im</strong> Jahre 1467 Stammvater der Herzöge von Württemberg, nachdemdie Linie Württemberg-Urach mit Herzog Eberhard <strong>im</strong> Barte ausgestorben war43. Eswaren also wohl vor allem dynastische Gründe, die bewirkten, daß viele Domherren davonabsahen, die Priesterweihe zu empfangen. Für die Zeit von <strong>1306</strong>-<strong>1476</strong> ist von nur 42 Domherrenmit Sicherheit bekannt, da4 sie Priester waren44. Auch wenn deren Zahl wahrscheinlichgrößer war, die überwiegendeMehrzahl der <strong>Mainzer</strong> Domherren blieb wohl höchstensSubdiakon.Bereits <strong>im</strong> 13. Jahrhundert stellte der Mangel an Priestern <strong>im</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> ein Problemdar. Um diesen Mißstand zu beheben, reservierte das Kapitel vier Domherrenpfründenfür Priester, denen als Sakerdotalkapitularen besondere geistliche Funktionen am Domzukamen45. Diese vier Domherrenmußten einen zusätzlichen Eid leisten46, der sie vor allemzur Dauerresidenz in Mainz verpflichtete, d. h. sie an und für sich der Möglichkeitberaubte, weitere Pfründen an anderen Orten zu erwerben. Dafür besaßen sie den Vorzug,'' SA WüMBv193, fol. 7v-Sr. Vgl. Rauch, <strong>Domkapitel</strong> 11, S. 205f.40 SA Wü MBvI 93, fol. 5r-V. Vgl. Rauch, <strong>Domkapitel</strong>II, S. 215,219. Erst 1564versuchte das<strong>Domkapitel</strong>,die Priesterweihe auch für den Dekan verpflichtend zu machen.4' Wirklich sichere Angaben über den Weihestanis eines Domherren erhalten wir nur durch Grabinschriften- ein verstorbener Priester halt auf den Bildern zum Zeichen seiner Würde einen Kelch inder Hand - oder durch Eintrage in Anniversarienbücher, wo in der Regel auch vermerkt wurde,wenn ein Verstorbener Priester war. Auch die Angaben in päpstlichen Urkunden sind unsicher, dasie auf von der Kurie nicht überprüfbare Aussagen der Supplikanten zurückgingen.42 R. e. 1. JeanXXII., Nr. 15763,22261; VRI, Nr. 613,II, Nr. 1367,1785.'' Vgl. zu den Beispielen und zu dem Problem als solchem Schulte, Adel, S. 261-273. Siehe untenKapitel C. I. 5.44 Die Belege finden sich in den Biogrammen unter Ziffer 5.45 SA Wii MBvI 94, fol. 26r-27r.46 SA Wü MBv X 93, fol. 10r =MBv 194, fol. 69r-70v.

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