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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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apst ins Reich gesandten Nuntien, die die rückständigen Gelder einsammeln sollten,kamen ganz offensichtlich aber auch nach Mainz'", Reaktionen des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>sauf den 1391 von Urban VI. bewilligten Zehnten für König Wenzel sind überliefert.Den König Ruprecht 1403 bewilligten Romzugszehnten hat das <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> abergeleistet, am 19. Jan. 1405 quittierte der IConig dem Kapitel über 3000f1'~~. Dagegen ist vonder ~ezalilung des Romzugszelinten Sigmunds von 1418 in den Quellen wiederum keineAls jedoch iin Juli 1452 nur das Gerücht auftauchte, Kaiser Friedricli 111. wolle einen Zehntenerheben, gehörte das <strong>Mainzer</strong> Domlrapitel zu den ersten, die sich zum Widerstandbereitmacl~ten'~~. Zuerst scliloß es sich noch vor dem 25. Juli 1452 mit den Kapiteln vonWortns und Spcyer zusammen, mit denen es detaillierte Schritte absprach für den Fall, daßdie Zelintforderung erhoben wurde. Die Federführung des <strong>Mainzer</strong> Kapitels gehtdaraus Iiervor, daß eventuelle Deputierte der verbündeten Kapitel illre Eide und Abrechnungenvor dein <strong>Mainzer</strong> Domdelraii ablegen sollten. <strong>Das</strong> <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> nahin nocham gleiclien Tag Kontakt zu111 Tricrer <strong>Domkapitel</strong> auf und lud dieses zu einem Treffen am6. Aug. 1352 in ICoblenz ein, an dem aucli das Icölner Kapitel teilnehmem sollte. Hier sollten,der Tradition entsprechend, gen~einsanie Maßnal<strong>im</strong>eii abgesprochen werden'". Nacheiner Tagung der drei Metropolita~ikapitel Anfang August in Koblenz, schlossen diese dannarn 25. Sept. 1452 ein förmliches Defensivbündnis zur Abwehr des Zehnteni6'. Da Friedrich111. den Zehnten nicht forderte, trat der Bündnisfall allerdings nicht ein1".Aucli der Widerstand gegen die 1471 vom Regensburger bzw. 1474 in überarbeiteter Formvorn Augsburger Reichstag verabschiedete Türkenkriegssteuer wurde <strong>im</strong> Westen desReiclis wesentlicli vom <strong>Mainzer</strong> Domlxapitel mitge~ragen'~~. Von einem Ratgesuch desVRV, Nr. 810; Clir~nic~nMoguntinum, S. 29.16' KW 11, Nr. 3840 =RTA ä. R. V, S. 547Anm. 1; RTA ä. R. V, Nr. 400.lb4 Rep. Germ. IV, Sp. 3366.Als Preis für die Obödienzleistung des Kaisers entgegen der sonst neutralen Haltung der deutschenNation <strong>im</strong> Streit zwischen Papst und Konzil mi~ßte der Papst Friedrich 111. weitgehende Zugeständnissehinsichtlich der KirclienI~errschaft in den Erblanden machen, einen Romzugszehntenversprechen und das kaiserliche Recht der „Ersten Bitte" erneuern. Chmel, Friedrich III., Nr.2777, 2805, 2829. Zur Kirchenfrage vgl. Bachmann, Könige; Pückert, Neutralität; Stieber, Pope.Zur Haltung des rheinisclien Klerus' und insbesondere des <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong>s vgl. Weigei, Kaiser,S. 85-90.16' LHAKo lC, Nr. 16205, fol. 103r-V.167 SA Wü MUDK 22a/122. Nach Weigel, Kaiser, S, 89 Anm. 39, liegen die entsprechenden Urkundendes Kölner bzw. des Trierer <strong>Domkapitel</strong>s: HSA Düsseldorf Domstift Köln U 1590 und LHAKoblenz 1 D, Nr. 1275. Ein Akt über dieses Treffen liegt <strong>im</strong> LHA Koblenz 1C, Nr. 16292, fol.53r-54v, 56r-60v.168Weigel, Kaiser, S. 99-104, vermutet, der Kaiser hätte auf fürstlichen Druck hin vorläufig auf denZehnten verzichtet. Nach der Eroberung Konstantinopels sei er dann durch den päpstlichenTÜrkenzehntenverdrängt worden. In einem Eintrag der <strong>Mainzer</strong> Domlrapitelsprotokolle vomNovember 1453 heißt es allerdings, daß die Bemühungen des <strong>Domkapitel</strong>s und das Bündnis mitdem Kölner und Trierer Kapitel erfolglos geblieben seien. DProt, Nr. 32, Worauf sich diese Einschätzungbezieht, ist nicht zu sagen.'69 Zur Türkenkriegssteuer von 1471174 vgl. Isenmann, Reichsfinanzen, S. 161-182, zum Widerstanddes rheinischen Klerus' bes. S. 169-172,182, wo die auch iin folgenden anzusprechenden Einträgein die D~mka~itelsprotokoIle ausführlicli verarbeitet und in einen größeren, für unsere ~ra~estellungzu weit führenden Zusammenhang eingeordnet werden.

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