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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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griff das <strong>Domkapitel</strong> 1466 zurück, als es zusammen mit dem Sekundarklems Vertreter zum~aiserhof sandte, um Rechtshilfe des Kaisers gegen Walter von Reifenberg zu erlangen, derden Klerus wegen der Schulden des Erzstifts schwer schädigte. Den Gesandten wurde einTranssumpt der Karolina mitgegeben144. Damit erlangten sie vom Kaiser ein neues Privileg,in dem dieser alle Glieder des Reiches aufforderte, die Freiheit des Klems' von jeglicherPfandbarkeit wegen irgendwelcher Schulden des Erzstifts zu achten'45.Überhaupt war es die rechtliche Autorität des Herrschers, die das Kapitel bisweilen in Kontaktzum Königtum brachte'46. <strong>1306</strong> vermittelte König Albrecht I. als Schiedsrichter zwischendem <strong>Mainzer</strong> <strong>Domkapitel</strong> und Siegfried von Eppstein14'. 1307 bestätigte er denSchiedsspruch Erzbischof Peters <strong>im</strong> Streit des <strong>Domkapitel</strong>s mit Heinrich von Westerburgum das Patronat der Pfarrkirche in Naunhe<strong>im</strong> und belegte jeden Verstoi3 gegen diesenSpruch mit einer Strafe von 120 Mark Silber14?. 1354 forderte König Kar1 das <strong>Domkapitel</strong>,wahrscheinlich auf Klagen des Erzbischofs hin, unter Androhung von ZwangsmaDnahmenauf, der Sühne des Erzbischofs mit Landgraf Heinrich von Hessen ~uzust<strong>im</strong>rnen'~~. 1419verlangte König Sigmund vom <strong>Domkapitel</strong>, da4 dieses der Stadt Mainz ihre Privilegienbestätigtel5'. Als Mittelsmann der Stadt, in der wir zweifellos die Urheberin dieses Mandatssehen können, wird wohl der Sigmund vertraute <strong>Mainzer</strong> Bürger Eberhard Windecke fungierthaben15'. Aber nicht nur die Stadt, auch der Klerus wandte sich <strong>im</strong> Rahmen der fortwährenden~useinandersetzun~en'~~ hilfesuchend an Kaiser Sigmund. Wenn ErzbischofKonrad 111. 1433 nach gescheiterten Schlichtungsversuchen den Kaiser bat, dem Klerusgegen die Stadt beizustehen, wird er dies in Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem <strong>Domkapitel</strong> getanhaben'53. Kaiser Friedrich 111. bestätigte dem Kapitel am 19. Sept. 1465 eine Rentenver-Schreibung des Grafen Johann von Nassau über jährlich 4758 auf seine vom Reich zu Lehen6hrendenTurnosen am~eichszoll~ahnstein für 9500fl'~~. Am 16. Nov. 1465 forderte der-'44 DProt, Nr. 137.14' DProt, Nr. 295. Damit konnte der Konflikt aber nicht gelöst werden. Er dauerte noch bis 1470,und in seinem Verlauf ließ der Klerus Walter von Reifenberg exkommunizieren. Zu diesem Streitund seinerSchlichtungDProt, Nr. 57,67,96,99,110,137,148,152,154,159,165,185,192,266,295,317,331f., 335,341,393,456,476,494,516,528,562,569,571,586,610,700,709,713,750,759.'46 Rodel, Gerichtsbarkeit, S. 13-19; Schubert, König, S. 66-84,122-139.14' REM I, Nr. 899 = RGK, Nr. 472.14' Gudenus, CD 111, Nr. 29 =REM I, Nr. 1120. Zwar konnte das <strong>Domkapitel</strong> sich hinsichtlich desNaunhe<strong>im</strong>er Patronats durchsetzen, dafür mußte es aber diesmal zugunsten Heinrichs auf seinRecht verzichten, daß der L<strong>im</strong>burger Propst aus seinen Reihen gewählt werden mußte. HSA MüMU 3575 =SAWüMBvI 19, fol. 104r= Gudenus, CD 111, Nr. 30=REMI, Nr. 1121. Vgl. Liebeherr,Besitz, S. 71.'49 REM 11, Nr. 155. Warum das Kapitel der Sühne vom 10. Mai 1354 zuerst seine Zust<strong>im</strong>mungverweigerthatte, ist nicht bekannt. Zum Zusammenhang REM 11, Nr. 129-141.RI XI, Nr. 3940. EineAufforderung erging auch an Erzbischof Konrad 111. RI XI,Nr. 3939.15' ZU Eberhard Windeckevgl. Altrnann, Windecke.15' Siehe hierzu oben Kapitel D. 11.2.6.SA WÜMIB 20, fol. 215v-216r.'54 Chmel, Friedrich III., Nr. 4261. Wie aus den Verhandlungen um eine Erhöhung dieser Rente1467-1470 hervorgeht, verlangte das <strong>Domkapitel</strong> die kaiserliche Bestätigung, weil es befürchtete,die Rente könnte sonst verfallen, wenn das Lehen des Grafen aus irgendeinem Grund an das Reichzurückfiele. DProt, Nr. 350,528,744.

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