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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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Familie zu bewahren56. Am 8. April 1364 erbat er vom Papst für Adolf und Walram vonNassau, beides Söhne seines Bruders Adolf, eine Provision auf die L<strong>im</strong>burger Propsteibzw. eine Expektanz für ein <strong>Mainzer</strong> D~mkanonikat~~. Um die Nachfolge seines Neffen~dolf zielstrebig vorzubereiten, versuchte Gerlach mit Hilfe Kaiser Karls IV., diesem aucheine <strong>Mainzer</strong> Dompfründe und eine Expektanz für eine Dignität zu verschaffen. Karl IV.hat die Bitte des Erzbischofs vordergründig erfüllt, in Wirklichkeit aber Gerlachs Projekttrotz des in dieser Zeit etwas verbesserten kaiserlich-erzbischöflichen Verhältnisses an derKurie massiv hintertrieben5'. Eine nassauische Sukzession in Mainz entsprach keineswegsseinen Wünschen, da ZU befürchten stand, Adolf würde die insgesamt doch oppositionellePolitik seines Onkels fortführen. Insbesondere konnten seine Königswahlpläne dadurch inempfindlicher Weise gestört werden. Von daher kam es ihm sehr entgegen, daß derversuchdes Erzbischofs, Adolf zum Koadjutor zu ernennen und diesem so die Nachfolge zusichern, am vorzeitigen Tod Gerlachs am 12. Febr. 1371 scheiterte5'.Auf das kurz darauf zur Wahl zusammengetretene <strong>Domkapitel</strong> hat Karl IV. keinen erkennbarenEinfluß genommen60. Vielmehr hat er versucht, in diese für ihn überaus wichtigeBistumsbesetzung über den Papst einzugreifen. Ungewollt arbeitete das <strong>Domkapitel</strong> ihmdabei zu. Es hatte sich am 11. März 1371 über die Wahl in zwei Parteien gespalten, dereneine Adolf von Nassau zum Erzbischof wählte, während die andere den Trierer ErzbischofKuno von ~alkenstein postulierte61, der jedoch ablehnte. Den Papst, dem in diesem Fall die56 <strong>Das</strong> beste Beispiel für die von Gerlach auch als <strong>Mainzer</strong> Erzbischof betriebene nassauische Hausmachtspolitiksteilt der maßgeblich von ihm angebahnte Anfall der bedeutenden Grafschaft Saarbrükken-Commercy1381 dar. Vgl. hierzu Demandt, Geschichte, S. 384f; Gerlich, Systembildung.57 Desweiteren sollte deren Bruder Johann eine Expektanz für das Speyerer <strong>Domkapitel</strong> erhalten. VRV, Nr. 247=REM 11, Nr. 1753. Zu Walram, dernie<strong>Mainzer</strong> Domherrwurde, siehe dasBiogramm.Drei diesbezügliche Suppliken Karls IV. an den Papst sind auch tatsächlich in den Jahren 1365166eingereicht worden. VRV, Nr. 386,441,538 =REM 11, Nr. 3017-3019. Ob Adolf <strong>Mainzer</strong> Domherrwurde, laßt sich nicht sicher sagen, ist aber eher unwahrscheinlich. Vgl. hierzu Vigener, KarlIV., s. 5-7.59 Am 27. Jan. 1371 bat Erzbischof Gerlach das <strong>Domkapitel</strong>, seinem Beschluß, seinen Neffen Adolfzum Koadjutor zu nehmen, zuzust<strong>im</strong>men. Er begründete diesen Entschluß mit seiner schweren,unheilbaren Krankheit. REM 11, Nr. 2688; ChroniconMoguntinum, S. 25f. <strong>Das</strong>Vorbild für diesenVersuch, die Nachfolge schon zu Lebzeiten des Erzbischofs zu regeln, mag die Ernennung Kunosvon Falkenstein 1360 zum Koadjutor des Erzstifts Trier, wo er 1362 Erzbischof wurde, abgegebenhaben. Vgl. Holbach, Besetzung, S. 29f.; ders., Stiftsgeistlichkeit, S. 25f.; Jank, Erzbistum, S. 8-10. Zum Versuch Erzbischof Gerlachs und zur Bistumsbesetzungvon 1371 vgl. Gerlich, Anfänge,S. 25f.; ders., Nikolaus, S. 13f.; Hölscher, Kirchenschutz, S. 58f.; Losher, Königtum, S. 166-169;Vigener, Karl IV., S. 5-13.60 In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß Karl IV. als einziger König bzw.Kaiser stärkeren Einfluß auf die Vergabe der Pfründen und Dignitäten (insbesondere des Dekanats)des <strong>Domkapitel</strong>s nahm. Diese Bemühungen können sicher als Versuche gedeutet werden, schon <strong>im</strong>Vorfeld möglicher Erzbischofswahlen eine luxemburgische Fraktion <strong>im</strong> Kapitel zu schaffen. Siehehierzu oben KapitelB. 11.4. und C. 111.1.Chronicon Moguntinum, S. 26; REM 11, Nr. 2810, 3022. Nach dem Bericht der Chronik wählteder kleinere Teil des Kapitels unter Führung des Domdekans Heinrich Beyer von Boppard denNassauer, ,,maior autem et sanior pars canonicorum elegerunt seu postularunt Cunonem de Falckensteinarchiepiscopum Treverensem". In ihrer Bitte an den Papst, die Postulation zu genehmigen,teilten die Wähler Kunos mit, daß dieser die St<strong>im</strong>menmehrheit in derper scrutiniumvoilzogenenWahl erhalten hätte. REM 11, Nr. 2810. WelcheDomherrenwelcher Partei angehörtenläßt sichnicht genau feststellen.

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