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Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter : (1306 - 1476)

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hochadeligen ~uttergnippe~~'. Ihre alten Kontakte konnten über d i e ~ e r ~ ~ b ~ ~Funktionen und sonstigen Gunstbeweisen aufrecht erhalten und intensiviert, neue konntenso angeknüpft werden, wenn sich auch die Beziehung von einer horizontalen zu einer vertikal-hierarchischengewandelt hattei3'. Von den Gunstbeweisen der Erzbischöfe gegenüberdem gesamten <strong>Domkapitel</strong> seien stellvertretend die Inkorporationen und Testamentegenannt533. <strong>Das</strong> Kapitel hat seinerseits den ewig am Rande der Illiquidität laborierendenErzbischöfen häufig finanzielle Hilfe geleistet, indem es für diese besondere Bürgschaftenund Sicherheiten leistete, Renten verkaufte, Darlehen aufnahm oder Güter ~erpfindete~~~.Den deutlichsten Hinweis darauf, daß <strong>Domkapitel</strong> und Erzbischof bei aller natürlichenRivalität und allen Versuchen, sowohl den anderen aus den eigenen Angelegenheiten hinauszudrängen,wie auf die seinen Einfluß zu nehmen, auch in Zeiten gespannter Beziehungenzumindest einen dauerhaften modus vivendi fanden, geben die zahlreichen Konsenserteilungen.Beide Partner standen in tiefen gegenseitigen Abhängigkeiten, denn so wie der53' ZU den Grafen- und Herren-Kurfürsten auf dem <strong>Mainzer</strong> Stuhl und ihrem sozialen Umfeld vgl.dieForschungenvon Gerlich, insbesondere Gerlich, Königtum; ders., Kurfürsten; ders., Nassau.532 Siehe hierzu oben Kapitel C. 11.2.1.533 Beispielsweise inkorporierte Erzbischof Heinrich 111. dem <strong>Domkapitel</strong> 1339 die Pfarrei Sobernhe<strong>im</strong>und 1345 die Pfarrei Könighe<strong>im</strong>. REM I, Nr. 4381, 5364f. 1383 inkorporierte ErzbischofAdolf I. ihm die Pfarrei Wörrstadt mit ihren Filialkirchen. HSA Mü MU 4478. Unter den Testamentensei das Erzbischof Peters hervorgehoben, der den Dom besonders reich bedachte. Nebenzwei Renten von je 50mlt Korn für sein Gedächtnis bzw. zur Dotierung der Allerheiligenkapellevermachte er dem Dom ein goldenes Kreuz, einen edelsteinbesetzten Goldbecher, seinen kostbarenSessel, seinen silbernen Bischofsstab, seine mit Perlen und Korallen besetzte Inful, seinenBischofsring und Meßgewänder. <strong>Das</strong> wertvollste Stück aber stellte das Haupt der heiligen Margarethedar. REM I, Nr. 2086. Zum <strong>Mainzer</strong> Domschatzvgl. Jung, Geschichte.534 1355 verkaufte Erzbischof Gerlach dem <strong>Domkapitel</strong>für 950f1, die dieses ihm zur Lösungder StadtBenshe<strong>im</strong> gegeben hatte, eine Jahresgülte von 160fl. REM 11, Nr. 372.1377lieh das Kapitel ErzbischofAdolf I. seine Kleinodien, damit dieser sie für 1100flverpfänden konnte. Dafür verpflichteteer sich, den Ertrag von zwölf Lahnsteiner Zollturnosen ausschließlich für die Rücklösung zu verwenden.HSA Mü MU 1688; SA Wü MIB 9, fol. 13v. 1407 übergab Erzbischof Johann 11. dem<strong>Domkapitel</strong>, das für ihn 5180fl geliehen und mit einer Jahresgülte von 370fl auf seine Einkünftegesichert hatte, den gesamten Ehrenfelser Zoll, den er nach Tilgung der Schuld z~irückerhaltensollte. SA Wü MUWS 75/14. 1423 lieh das Kapitel von Hermann von Karben für den Erzbischof10000fl gegen eine Jahresgülte von 500fl auf eigene Besitzungen, wofür Konrad 111. ihm denEhrenfelser Zoll, Silbergeschirr und Kleinodien mit der Erlaubnis zur eventuellen Weiterverpfändungversetzte. SA Wü MIB 17, fol. 72r-76v. In diesem Fall erwarb das Kapitel quasi als weitereSicherheit mit dem Zoll die Kontrolle über die erzbischöflichen Finanzen. Vgl. hierzu Mathies,Kurfürstenbund, S. 108f. 1462 willigte das <strong>Domkapitel</strong> in die Verpfändung des Domschatzes, darunterauch einiger lcostbarer Reliquien, wie der Hsupter der hl. Margarethe, der hl. Afra, der hl.Cäciiia und des 111. Merkurius und der Arme der hll. Nazarius und Bonifazius, an den GrafenJohann von Nassau-Saarbrücken ein. Noch <strong>1476</strong> waren die Pfänder nicht wieder alle in Mainz. DieQuellen hierzu bei Sauer, Regesten. Zum Domschatzvgl. Jung, Geschichte. DieBeispiele, die sichleicht vermehren ließen, zeigen, daß das <strong>Domkapitel</strong> in der Regel nur eine Zwischenfinanziemngermöglichte, selbst aber <strong>im</strong>mer erzbischöfliche Sicherheiten erhielt. Trotzdem ging es für die Erzbischöfedamit noch weitgehende Verpflichtungen ein, da das Kapitel, nicht der Erzbischof, vonden Gläubigern haftbar gemacht werden konnte.

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